App-Anbieterinnen und Anbieter
Anbieterinnen bzw. Anbieter von Lernapps können diese aktiv zum Qualitätsprüfverfahren einreichen, indem sie die Zulassungskriterien (KO-Kriterien) überprüfen und bei der Einreichung bestätigen, dass ihre App diese erfüllt.
Einreichung einer Lernapp zum Prüfverfahren
Die Einreichung durch die Anbieterinnen bzw. Anbieter erfolgt digital und standardisiert.
Einreichungen für das Qualitätsprüfverfahren 2025/26 waren von 15.09.2025 bis 01.12.2025 möglich.
Lernapps können entweder als Web-Applikation oder als kostenlose iOS- bzw. Android-Version eingereicht werden. Für den Fall, dass sich das Lernapp-Angebot aus App Store bzw. Play Store und der Webanwendung nicht unterscheidet, können beide Versionen eingereicht und gegebenenfalls geprüft werden.
Bitte beachten Sie, dass Store-Apps nur als kostenlose Angebote eingereicht werden können.
Im Online-Einreichformular werden Angaben zur Lernapp und Kontaktinformationen übermittelt. Der/die Anbieter/in bestätigt das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen (KO-Kriterien) und akzeptiert mit dem Abschicken der Einreichung die DSGVO mit dem BMB. Der/die Anbieter/in verpflichtet sich zur Einhaltung der Bestimmungen des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) in der geltenden Fassung, insbesondere in Bezug auf die darin vorgesehenen Barrierefreiheitsanforderungen, Dokumentations- und Informationspflichten. Mit der darauf folgenden Zulassung zum Prüfverfahren beginnt die Qualitätsprüfung, bei der erfahrene Pädagoginnen und Pädagogen die App evaluieren.
Das Prüfverfahren an sich ist für die Anbieterinnen bzw. Anbieter kostenfrei. Anfallende Lizenz- und andere Kosten für die Evaluierung sind von Anbieterinnen bzw. Anbietern zu tragen.
Aufgrund der verfassungsrechtlichen (Nicht-)Zuständigkeit können keine Lern-Apps für den Unterrichtsgegenstand Religion zum Prüfverfahren zugelassen werden.