Versicherung

Sie sind verpflichtet für eine gültige Kranken- und Unfallversicherung während Ihres Studien- bzw. Forschungsaufenthaltes in Österreich zu sorgen. Ohne gültige Versicherung erhalten Sie weder Visum bzw. Aufenthaltsbewilligung, noch erfolgt die Auszahlung des Stipendiums.

Bitte wählen Sie Ihre Staatsangehörigkeit und ggf. die geplante Dauer Ihres Aufenthaltes aus:

Drittstaaten: Aufenthalte bis sechs Monate

Drittstaaten: Aufenthalte über sechs Monate

EU/EWR/Schweiz

Informationen zur Studierendenversicherung durch die österreichische Gesundheitskasse finden Sie hier.