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Regelbetrieb: Für Anbietende

Hier finden Anbietende Informationen zum Regelbetrieb des Marktplatz Lernapps, Antworten auf häufige Fragen und Kontaktmöglichkeiten.

Document quality check
© TheKonG/Adobe Stock

Voraussetzungen für die Teilnahme

  • Mindestens eine Lernapp wurde bis spätestens 15. April 2026 zum Qualitätsprüfungsverfahren eingereicht.
  • Für diese Lernapp liegt bis 15. Juni 2026 eine positive Qualitätsprüfung vor.
  • Bereits zertifizierte Lernapps müssen nicht erneut eingereicht werden, die Zertifizierung behält für das Schuljahr 2026/2027 ihre Gültigkeit.
  • Die allgemeinen Zulassungskriterien werden erfüllt.

Ablauf des Regelbetriebs im Schuljahr 2026/27

Document quality check
© TheKonG/Adobe Stock
Qualitätsprüfung
  • Für die Teilnahme am Marktplatz Lernapps benötigen Anbietende mindestens eine qualitätsgeprüfte Lernapp.
  • Die Einreichung zum Qualitätsprüfungsverfahren für den Regelbetrieb 2026/27 ist bis 15. April 2026 möglich.
  • Voraussetzung für die Listung der Lernapp im Katalog ist die positive Qualitätsprüfung bis inklusive 15. Juni 2026.
  • Bereits zertifizierte Lernapps müssen nicht neu eingereicht werden, die Zertifizierung behält für das Schuljahr 2026/2027 ihre Gültigkeit.
  • Für Fragen zum Qualitätsprüfungsverfahren wenden Sie sich bitte an das Team Lernapps.
digital document
© Nuttapong punna/Adobe Stock
Registrierung

Die Anbieterregistrierung ist von 1. bis 30. April 2026 möglich.

Schritt 1: Anbieter-Onboarding im Bildungsportal

  • Öffnen Sie die Plattform Marktplatz Lernapps und starten Sie das Anbieter-Onboarding über den Button „Anbieter-Onboarding im Bildungsportal“.

Schritt 2: Anbieterregistrierung am Marktplatz Lernapps

  • Kehren Sie anschließend zur Plattform Marktplatz Lernapps zurück und melden Sie sich über den Button „Bildungsportal“ an.
  • Nach der Anmeldung gelangen Sie zum Registrierungsformular.
  • Für die Registrierung benötigen Sie insbesondere:
    • die Stammdaten-URL Ihrer Lernapp aus dem Qualitätsprüfungsverfahren,
    • eine Support-E-Mail-Adresse und eine Support-Telefonnummer für Schulen.

Beide dieser Schritte sind erforderlich und müssen bis spätestens 30. April 2026 erfolgen.

Hand mit schwebendem holografischen Ball
© vegefox.com/Adobe Stock
Erfassen von Anwendungen, Produkten und Lizenzen
  • Nach erfolgreicher Freischaltung als Anbietende können Sie bis 31. Mai 2026 Ihre Anwendungen, Produkte und Lizenzen am Marktplatz Lernapps erfassen.
  • Es können jene Lernapps erfasst werden, die vor dem 15. April 2026 zum Qualitätsprüfungsverfahren eingereicht wurden.
  • Freigeschaltet werden jene Lernapps, die das Qualitätsprüfungsverfahren bis inklusive 15. Juni 2026 positiv absolvieren.
  • Ihre Einreichungen am Marktplatz werden vom OeAD geprüft und freigeschaltet:
Lernapps
© Alek/Adobe Stock
Aufnahme in den Katalog
  • Nach erfolgreicher Freischaltung erscheinen Ihre Lernapps im Katalog des Marktplatz Lernapps.
  • Der Katalog wird ab 15. Mai 2026 veröffentlicht und bis 15. Juni 2026 laufend ergänzt.
  • Schulen können den Katalog ab 15. Mai 2026 einsehen und treffen daraus eine schulautonome Auswahl.
Laptop
© ipopba/Adobe Stock
Bestellung und Auslieferung
  • Schulen bestellen im Bestellzeitraum von 1. September bis 25. Oktober 2026.
  • Im Zuge der Bestellung geben Schulen jene Personen an, die eine Lizenz erhalten sollen.
  • Diese Daten werden den Anbietenden über die Plattform zur Verfügung gestellt.
  • Anbietende informieren die Schulen über die Auslieferungsmodalität.
  • Anbietende stellen die bestellten Lizenzen innerhalb von maximal fünf Werktagen nach Bereitstellung der Bestellung zur Verfügung.
  • Anbietende setzen danach Status der Bestellung auf der Plattform auf “Ausgeliefert”.
Lehrerin spricht mit Schülerin
© Jacob Lund/Adobe Stock
Kostenlose Zusatzlizenzen und Testphase

Anbietende müssen folgende Zusatzlizenzen kostenlos bereitstellen:

  • 10 Prozent kostenlose Zusatzlizenzen pro Buchung (aufgerundet)
  • bei Klassenlizenzen: zwei kostenlose Lehrpersonenlizenzen
  • bei Schullizenzen: kostenlose Lizenzen für alle Lehrpersonen der Schule

Testphase und Stornierung

  • Schulen können Bestellungen innerhalb von 14 Tagen ab Bereitstellung ohne Angabe von Gründen stornieren.
  • Erfolgt keine Stornierung, bestätigen Schulen den Erhalt der Lieferung auf der Plattform.
  • Nur bestätigte Lieferungen dürfen in Rechnung gestellt werden.
Youths, e-learning
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Nutzungsdauer der Lizenzen
  • Im Regelbetrieb gelten ausschließlich Jahreslizenzen mit einer Laufzeit von 1. September 2026 bis 31. August 2027.
A business woman using a calculator
© kamiphotos/Adobe Stock
Abrechnung
  • Nach Ende des Bestellzeitraums ist eine Sammelrechnung über alle bestätigten Bestellungen an den OeAD zu stellen.
  • Grundlage für die Rechnungslegung sind ausschließlich jene Bestellungen, deren Auslieferung von den Schulen auf der Plattform bestätigt wurde.
  • Eine Übersicht der bestätigten Bestellungen steht auf der Plattform Marktplatz Lernapps zur Verfügung und kann exportiert werden. Sie gilt als Grundlage für die Rechnung.
  • Die Rechnungslegung muss spätestens innerhalb von drei Monaten nach Ende des Bestellzeitraums erfolgen.
  • In der Sammelrechnung sind die Rabattstaffelungen zu berücksichtigen (siehe Ausschreibungsunterlagen Kapitel C, Punkt 2.2. Rabattregelung).
  • Für Schulen, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern dürfen keine Zusatz- oder Folgekosten entstehen.
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