Schulfonds

Leider ist keine Einreichung zum Schulfonds mehr möglich.

Insgesamt konnten im Zeitraum von 14. Februar 2022 bis zum 24. Februar 2023  17.355 Klassen mit € 500 gefördert werden.
321.105 Erziehungsberechtigte bzw. Schülerinnen und Schüler haben damit einen Zuschuss für eine mehrtätige Schulveranstaltung erhalten.  

Es ist keine Verlängerung des Schulfonds geplant. 

Die Pandemie hat gezeigt, wie wichtig soziale Begegnungen und die Klassengemeinschaft für die psychologische Gesundheit der Schülerinnen und Schüler sind. Gerade mehrtägige Veranstaltungen helfen dabei, den Zusammenhalt der Klassengemeinschaft zu stärken. Soziale Begegnungen, kombiniert mit neuen positiven Erfahrungen, stärken die Resilienz und damit die psychische Widerstandskraft um schwierige Lebenssituationen ohne anhaltende Beeinträchtigungen zu meistern.

Daher unterstützte das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Durchführung von einer mehrtägigen Veranstaltung mit mindestens zwei Übernachtungen pro Schulklasse im Sommersemester 2022 und im Wintersemester 2022/23 mit jeweils 500 Euro.

Rahmenbedingungen

  • Der Zuschuss kann nur für mehrtägige Schulveranstaltungen, die mindestens 2 Übernachtungen außerhalb des Schulstandortes beinhalten, beantragt werden.
  • Es liegt eine formale Buchung vor mit Zeitraum, Kosten, Anzahl der teilnehmenden Schüler/innen und Klassenanzahl.
  • Die AGB des Unternehmens (Quartiergebers/Pauschalunternehmens) sind vorhanden und von den Förderungswerbern akzeptiert.
  • Die Bestätigung des Antrags mit zwei Unterschriften (Schulleitung und Schulveranstaltungsleitung) sowie Schulstempel wird hochgeladen.
  • Die Schulveranstaltungsleitung an der Schule übermittelt eine Teilrechnung des Unternehmens (Quartiergebers/Pauschalunternehmens) lautend auf die OeAD-GmbH mit Angabe der Schule und Klasse(n), wenn auf das Konto Unternehmens (Quartiergebers/Pauschalunternehmens) überwiesen werden soll.
  • Der Klassenbetrag kann gleichmäßig entsprechend der Gesamtzahl der teilnehmenden Schüler/innen oder nach einem angeführten Verhältnis verteilt werden.
  • Es werden keine Kosten für Lehrpersonen mit dem Zuschuss abgedeckt.
  • Es kann pro Klasse nur einmal im Sommersemester 2022 und einmal im Wintersemester 2022/23 für den Zuschuss angesucht werden.
  • Die Klassen, die z.B. in einem Unterrichtsgegenstand (beispielsweise Sprachen, Sport) in Gruppen geteilt sind, können auch für die „geteilte Klasse“ für die jeweilige mehrtägige Schulveranstaltung zu unterschiedlichen Orten, einmal pro Semester um einen Zuschuss ansuchen.
  • Die Schulveranstaltungsleitungen können für eine Schule mehrmals pro Semester, aber nicht für die gleiche Klasse, einen Antrag stellen.
  • Sollte es zu einer Stornierung der Schulveranstaltung kommen, deren Stornokosten geringer als 500 Euro sind, wird der Restbetrag an die OeAD-GmbH refundiert.
  • Wenn zusätzliche Förderungen für die Schulveranstaltungen beantragt oder gewährt wurden müssen diese in der Schulbestätigung angeführt werden.
  • Aufgrund der Sonderrichtlinie muss für jede/n Schüler/in pro Klasse je ein Name (Vor- und Nachname) eines Erziehungsberechtigten oder des eigenberechtigten Schülers/der eigenberechtigten Schülerin als Begünstigte/r des Zuschusses in einer vom OeAD zur Verfügung gestellten Excel-Tabelle hochgeladen werden. Die Schulveranstaltungsleitung bestätigt, dass das Einverständnis dieser Erziehungsberechtigten bzw. eigenberechtigten Schüler/innen zur Antragstellung für den Zuschuss eingeholt wurde und die betroffenen Personen über die damit verbundene Datenverarbeitung informiert wurden.
  • Vorhandende Belege (inkl. Liste der teilnehmenden Schüler/innen) sind an der Schule zwei Jahre aufzubewahren. 
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. 

Zeitleiste

  • Ende des Reisezeitraums in den Bundesländern: 
    • Niederösterreich und Wien: 03.02.2023
    • Burgenland, Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlberg: 10.2.2023
    • Oberösterreich und Steiermark: 17.2.2023
  • Eine Einreichung für den Zuschuss ist bis zu 90 Tage nach Reisedurchführung möglich. Der letztmögliche Tag zur Antragsstellung ist jedoch der 25. April 2023.

Unterlagen

Hochzuladen bei der Antragstellung:

  • eine von der Schulleitung gemeinsam mit Schulveranstaltungsleitung unterschriebene Schulbestätigung 
  • eine Buchungsbestätigung, die Zeitraum, Kosten und Anzahl der teilnehmenden Schüler/innen und Klasse(n) umfasst.
  • pro Klasse eine Excel-Liste mit Angabe: Schulkennzahl, Klassenbezeichnung und mit dem Vor- und Zuname eines Erziehungsberechtigten pro Schüler/in oder Namen eines eigenberechtigten Schülers/ einer eigenberechtigten Schülerin 
  • wenn auf das Konto eines Unternehmens überwiesen werden soll, bedarf es einer Teilrechnung mit Angabe der UID, Rechnungsnummer, Kontonummer und Klasse(n)
  • die AGB des Unternehmens (Quartiergeber, Pauschalreiseunternehmen)

Überweisung

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt folgendermaßen:

  • Der Zuschuss wird auf das Konto des Unternehmens ausbezahlt, wenn dieses von der Schulveranstaltungsleitung angibt.
  • In Fällen, in denen die Schulveranstaltungsleitung als Organisator der Schulveranstaltung auftritt und die Bezahlung der Rechnungen übernimmt, wird der Zuschuss an ein für die Abwicklung von Schulveranstaltungen vorgesehenes Konto (Elternverein, etc.) überwiesen.
  • Auszahlungen an ausländische Unternehmen werden im Wege der Schule abgewickelt.
  • Sollte es zu einer Stornierung kommen, deren Kosten geringer als 500 Euro sind, muss der Restbetrag an die OeAD-GmbH refundiert werden.

Antragsberechtigte Schulen / Begünstigte

Begünstigte des Zuschusses waren die Erziehungsberechtigen bzw. eigenberechtigte Schüler/innen an Schulen mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung nach dem SchOG, dem land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetz und dem Forstgesetz sowie alle land- und fortwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen sowie Statutschulen.

  • Stellvertretend für die Erziehungsberechtigten bzw. eigenberechtigte Schüler/innen stellt die Schulveranstaltungsleitung den Antrag für einen Zuschuss für mehrtägige Veranstaltungen mit mindestens zwei Übernachtungen in der Höhe von 500 Euro pro Klasse.
  • Die Schulveranstaltungsleitung verpflichtet sich mit dem Förderungsansuchen das Projekt im Namen der Förderungswerber umzusetzen und die sich aus diesen Rahmenbedingungen ergebenden Verpflichtungen im Namen der Förderungswerber auszuuüben.
  • Die Anträge können einzeln oder gesammelt über die Schule, jedenfalls digital auf der Website der OeAD-GmbH eingebracht werden.

Einreichfrist

7. April 2022 − 24. Februar 2023

Die Unterlagen müssen spätestens 90 Tage nach der Schulveranstaltung längstens jedoch bis zum 25. April 2023 beim Fonds einlangen.

Informationen zur Datenverarbeitung

Der Rahmen für die Datenverarbeitung ist in der Sonderrichtlinie (PDF, 530,9 KB) unter 7.7. angeführt.

Zudem gilt: https://www.bmbwf.gv.at/Ministerium/Datenschutz.html

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  • Der Förderungswerberin bzw. dem Förderungswerber ist im Förderungsansuchen und im Förderungsvertrag zur Kenntnis zu bringen, dass die Fördergeberin bzw. der Fördergeber berechtigt ist:

    1.     die im Zusammenhang mit der Anbahnung und Abwicklung der Förderung anfallenden personenbezogenen Daten, Fotos, Videos und Links zu verwenden, wenn dies für den Abschluss und die Abwicklung des Förderungsvertrages, für Kontrollzwecke und die Wahrnehmung der der Fördergeberin bzw. dem Fördergeber gesetzlich übertragenen Aufgabe erforderlich ist;

    2.     die für die Beurteilung des Vorliegens der Förderungsvoraussetzungen und zur Prüfung des Verwendungsnachweises erforderlichen personenbezogenen Daten über die von der Förderungswerberin bzw. von dem Förderungswerber selbst erteilten Auskünfte hinaus auch durch Rückfragen bei den in Betracht kommenden anderen Förderungsgeberinnen bzw. Förderungsgebern, Organen des Bundes oder bei sonstigen Dritten zu erheben und an diese zu übermitteln, sowie Transparenzportalabfragen gemäß § 32 Abs. 5 TDBG 2012 durchzuführen.

    Der Förderungswerberin bzw. dem Förderungswerber ist zur Kenntnis zu bringen, dass es dazu kommen kann, dass personenbezogene Daten insbesondere an Organe und Beauftragte des Rechnungshofes (insbesondere gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 1 und § 13 Abs. 3 des Rechnungshofgesetzes 1948, BGBl. Nr. 144), des Bundesministeriums für Finanzen (insbesondere gemäß §§ 57 bis 61 und 47 BHG 2013, BGBl. I Nr. 139/2009 sowie § 14 ARR 2014) und der EU nach den EU-rechtlichen Bestimmungen übermittelt oder offengelegt werden müssen.

    Die Förderungsnehmerin/ Der Förderungsnehmer hat zu bestätigen, dass die Offenlegung von personenbezogenen Daten gegenüber dem Förderungsgeber oder der Abwicklungsstelle in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46//EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl. Nr. L 119 vom 4.5.2016 S.1 (im Folgenden: DSGVO) und des Bundesgesetzes zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz –DSG), StF: BGBl. I Nr. 165/1999 igF, erfolgt. Weiters ist auf der Homepage der OeAD-GmbH die Datenverarbeitungsauskunft zu platzieren. Die Schulveranstaltungsleitung bestätigt im Förderungsansuchen, dass die Förderungsnehmerin/der Förderungsnehmer die Datenverarbeitungsauskunft zur Kenntnis genommen hat.

    Informationen unter: www.bmbwf.gv.at/Ministerium/Datenschutz.html