FAQs zur Refundierung von Reisekosten

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Bitte beachten Sie:

  • Unterlagen wie zum Beispiel Boardingpässe, Bahntickets oder Ticketrechnungen/ Zahlungsbestätigungen müssen im Original vorgelegt werden, außer es gibt nur elektronische Dokumente.
  • Alle Unterlagen können ausschließlich in deutscher oder englischer Sprache akzeptiert werden. Ansonsten muss eine schriftliche Übersetzung beigelegt werden.
  • Eine Bearbeitung kann nur erfolgen, wenn alle erforderlichen Dokumente vollständig und komplett übermittelt wurden.
  • Beispiele für die Reisekostenabrechnung finden Sie auf unserer Website. Bitte beachten Sie dabei die hervorgehobenen Felder.