FAQs zur Refundierung von Reisekosten
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1. Werden Sitzplatzreservierungen erstattet?
Nein, Sitzplatzreservierungen werden grundsätzlich nicht erstattet, da diese als freiwillige Zusatzleistung gelten.
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2. Werden Zusatzgebühren für Gepäck erstattet?
Die Gebühren für zusätzliches Gepäck sind in der Regel nicht rückerstattungsfähig.
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3. Wird eine Reise- bzw. Stornoversicherung erstattet?
Reise- bzw. Stornoversicherungen werden nicht refundiert, da es sich um eine freiwillige Zusatzleistung handelt.
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4. Werden Umbuchungsgebühren und Stornogebühren erstattet?
Umbuchungs- und Stornogebühren, die bei Änderungen oder Stornierungen der Buchung entstehen, werden nicht rückerstattet. Diese Gebühren betreffen nicht den eigentlichen Ticketpreis, sondern sind eine zusätzliche Leistung der Fluggesellschaft.
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5. Werden Mitgliedschaften wie bei Wizzair (WIZZ DISCOUNT CLUB) oder Ryanair (Tarifpakete) berücksichtigt?
Für die Berechnung der Reisekosten werden ausschließlich die eigentlichen Ticketpreise herangezogen. Die Kosten für Mitgliedschaften, auch wenn sie Rabatte oder Vergünstigungen auf die Ticketpreise gewähren würden, können bei der Kalkulation der Reisekosten nicht berücksichtigt werden.
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6. Welcher Betrag wird erstattet?
Basis für die Berechnung ist der Betrag des Tickets in jener Währung, in der die Zahlung vorgenommen wurde. Die Rückerstattung bezieht sich ausschließlich auf den Ticketpreis für die Economy-Class bzw. bei Bahnfahrten auf die 2. Klasse. Der Betrag in einer Fremdwährung ist auf Euro umzurechnen (siehe Pkt. 10). Weitere Kosten, die in den Punkten 1 bis 5 angeführt sind, sind von der Rückerstattung ausgeschlossen.
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7. Welche Verkehrsmittel darf ich nutzen, um Anspruch auf eine Erstattung der Reisekosten zu haben?
Gewählt werden muss das kostengünstigste Verkehrsmittel. Das ist in den meisten Fällen der Flug. Sollten Sie sich für eine Reise mit Zug entscheiden, müssen Sie ein Vergleichsangebot (für den gleichen Reisetag) vorlegen, das den günstigeren Fahrpreis des gewählten Verkehrsmittels im Vergleich zu den Flugkosten nachweist.
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8. Welche Strecken werden erstattet?
Folgende Reiseabschnitte werden erstattet:
- Anreise zum Flughafen: Die Kosten für die Fahrt zum Abflughafen werden erstattet, jedoch nur für die günstigsten zumutbaren Verkehrsmittel (Zug oder Bus).
- Flug nach Österreich
- Weiterreise zum Studienort: Die Kosten für die Fahrt vom Flughafen bis zum Studienort werden erstattet, jedoch nur für die günstigsten zumutbaren Verkehrsmittel (Zug oder Bus).
Die gleichen Punkte gelten für die Rückreise.
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9. Muss die Abreise aus meinem Heimatland erfolgen, oder besteht die Möglichkeit, auch aus einem anderen Land anzureisen und Reisekosten zu bekommen?
Für die Erstattung der Reisekosten ist es erforderlich, dass sowohl die Nationalität des Reisenden als auch das Abreiseland zu den anerkannten Entwicklungsländern gehören. Sollten entweder die Nationalität des Reisenden oder das Abreiseland nicht auf der Liste der förderfähigen Entwicklungsländer aufgeführt sein, ist eine Erstattung der Reisekosten nicht möglich.
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10. Ist es möglich, Flüge mit Zwischenstopps zu buchen, und wie lange darf man sich während des Zwischenstopps am jeweiligen Ort aufhalten?
Es ist möglich, Flüge mit Zwischenstopps zu buchen. Bitte beachten Sie, dass die Weiterreise zu Ihrem endgültigen Ziel innerhalb von 7 Tagen nach Ankunft am Zwischenstopport erfolgen muss. Sonst wird der Zwischenstopport als Abreiseort angenommen. Sollte dieser nicht in einem anerkannten Entwicklungsland liegen, können keine Reisekosten ausbezahlt werden. Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass der OeAD keine Kosten für Unterkünfte oder andere Ausgaben während des Zwischenstopps übernehmen kann.
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11. Wie und mit welchem Datum soll ich die Umrechnung des Ticketpreises machen?
Nutzen Sie ausschließlich den OANDA-Währungsumrechner und wählen Sie die „Interbank Rate ±0%“ zur Berechnung des Betrags in Euro.
Bitte verwenden Sie das Datum des Zahlungsbelegs zur Umrechnung des Ticketpreises.
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12. Welche Dokumente sind für die Refundierung erforderlich?
Für die Refundierung sind folgende Dokumente erforderlich:
- Ausgefüllte Checkliste
- Nachweis über den bezahlten Flugpreis:
Originalquittung oder Buchungsbestätigung (mit Angabe des Flugpreises) - Flugticket oder ausgedrucktes E-Ticket
- Alle Boardingpässe
- Zahlungsbestätigung:
- Bargeld oder Debitkarte: Originalbeleg bzw. Zahlungsbestätigung des Reisebüros. Bitte beachten Sie die unbedingt erforderlichen Informationen, die auf der Zahlungsbestätigung bei Barzahlungen angegeben werden müssen.
ODER
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- Banküberweisung, Kreditkarte oder PayPal: Kopie jenes Bank- oder Kreditkartenauszugs, aus dem die entsprechende Belastung hervorgeht; alle anderen Zahlungen können geschwärzt werden. Siehe Beispiel.
- Umrechnung des Ticketpreises mittels OANDA-Währungsumrechner
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Bitte beachten Sie:
- Unterlagen wie zum Beispiel Boardingpässe, Bahntickets oder Ticketrechnungen/ Zahlungsbestätigungen müssen im Original vorgelegt werden, außer es gibt nur elektronische Dokumente.
- Alle Unterlagen können ausschließlich in deutscher oder englischer Sprache akzeptiert werden. Ansonsten muss eine schriftliche Übersetzung beigelegt werden.
- Eine Bearbeitung kann nur erfolgen, wenn alle erforderlichen Dokumente vollständig und komplett übermittelt wurden.
- Beispiele für die Reisekostenabrechnung finden Sie auf unserer Website. Bitte beachten Sie dabei die hervorgehobenen Felder.