EU/EWR-Staatsangehörige und Schweizer Staatsangehörige

Einreiseverfahren

 

Staatsangehörige aus EU/EWR-Staaten sowie Schweizer Staatsangehörige genießen Visumfreiheit und benötigen zur Einreise nach Österreich keine Visa und zum Aufenthalt in Österreich keine Aufenthaltstitel. Zur Einreise ist lediglich ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) erforderlich.

Aufenthalte über drei Monate

Bei einem Aufenthalt in Österreich über drei Monaten Dauer müssen Sie – zusätzlich zur Anmeldung gemäß Meldegesetz (siehe Checkliste) – Ihren Aufenthalt innerhalb der ersten vier Monate bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde im Inland (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft) anzeigen und erhalten darüber eine Anmeldebescheinigung (Kosten 15 Euro, ev. zusätzliche Gebühren).
Zu dieser Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

Die Unterlassung der Beantragung der Anmeldebescheinigung kann mit bis zu EUR 250 bestraft werden. Die Nichtanmeldung gemäß Meldegesetz kann mit bis zu EUR 726 bestraft werden.

Die Anmeldebescheinigung gilt unbefristet und muss nicht verlängert werden.

Checkliste

Mitnahme von Familienangehörigen

 

Der Erhalt eines Stipendiums berechtigt nicht automatisch zur Mitnahme der Familie (Ehegatte, unverheiratete, minderjährige Kinder) nach Österreich. Falls Sie trotzdem Ihre Familie mitnehmen wollen, müssen Sie selbst die zusätzlichen Kosten tragen. Familienangehörige, die selbst nicht die Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Staates besitzen, können dann bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde im Inland eine Aufenthaltskarte beantragen.

Vor der Einreise:

  • OeAD-Stipendienbestätigung
  • Gültiges Reisedokument
  • Nachweis Unterkunft, Nachweis Krankenversicherung, Zulassungsbescheid der Hochschule

Nach der Einreise:

  • Binnen drei Werktagen bei der zuständigen Meldebehörde anmelden, Informationen dazu finden Sie hier
  • Bei Aufenthalten über drei Monaten Anmeldebescheinigung beantragen