Für Eltern: Befreiungsantragsfristen für das Schuljahr 2023/24

5. Juni 2024
Grafik eines Tablets und einer Hand die einen Brief öffnet.
Erziehungsberechtigte können Anträge auf Befreiung vom Eigenanteil bis zum Ende des Unterrichtsjahres stellen. Die Fristen für das aktuelle Schuljahr finden Sie hier.

Die Sommerferien stehen vor der Türe und somit auch die Frist für Befreiungsanträge. Erziehungsberechtigte können bis zum Ende des Unterrichtsjahres einen Antrag auf Befreiung vom Eigenanteil stellen, wenn sie die AVB- und Zahlungsinformation im aktuellen Schuljahr erhalten haben. Das Unterrichtsjahr endet mit Beginn der Sommerferien.

Im Schuljahr 2023/24 können Anträge bis:

  • Freitag, 28. Juni 2024 (für Schulen im Burgenland, Niederösterreich und Wien)
  • Freitag, 5. Juli 2024 (für Schulen in Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg) gestellt werden.

Stellen Sie als Erziehungsberechtigte/r also bitte sicher, dass Sie diese Frist einhalten, denn sie gilt auch, wenn Ihr Kind im laufenden Schuljahr über eine Nachbestellung Ihrer Schule ein Gerät erhalten hat!

 

Weitere Informationen über das Stellen eines Antrags auf Befreiung finden Sie auf unserer Website: digitaleslernen.oead.at/befreiung

 

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