Erhard Busek-Stipendium
Bitte beachten Sie, dass die Auswahl potenzieller Stipendiatinnen und Stipendiaten ausschließlich durch die jeweiligen Hochschuleinrichtungen erfolgt. Eine direkte Bewerbung beim OeAD ist nicht möglich.
Mit dem Erhard Busek-Stipendium soll hochqualifizierten Studierenden aus außereuropäischen Entwicklungsländern die Absolvierung eines vollständigen zweijährigen Masterstudiums in Österreich ermöglicht werden. Das Exzellenzstipendium fördert exzellente Studierende – insbesondere im Rahmen von MINT- bzw. englischsprachigen Masterstudien.
Zielgruppe: Graduierte eines Bachelorstudiums, die ein zweijähriges Masterstudium in Österreich absolvieren wollen und deren Studienabschluss an einer Hochschuleinrichtung in einem außereuropäischen Entwicklungsland erfolgte; Stipendien werden nur an Studierende vergeben, die eine unbefristete Zulassung für die in Frage kommenden Masterstudien nachweisen können.
Herkunftsländer: Afghanistan; Ägypten; Algerien; Bangladesch; Cabo Verde; Cote d'Ivoire; Gambia; Ghana; Indien; Indonesien; Kenia; Kirgisistan; Libyen; Marokko; Mauretanien; Nepal; Nigeria; Pakistan; Philippinen; Ruanda; Senegal; Somalia; Sri Lanka; Sudan; Südsudan; Tschad; Tunesien; Uganda; Usbekistan; Vietnam
Förderart: Förderung für ein Masterstudium in Österreich | Förderung für ganzes Studienprogramm
Dauer: 24 Monate
Förderung: 1.300 Euro monatliche Stipendienrate + einmaliger Reisekostenzuschuss von bis zu 1.200 Euro
Altersgrenze: 35 Jahre
Antragstellung und Auswahlprozess
Hochschuleinrichtungen beantragen im Rahmen einer formalen Interessensbekundung die vorgesehenen Stipendienplätze für ein Erhard Busek-Stipendium beim OeAD. Sie bestätigen dabei, dass die fachliche und organisatorische Betreuung der Studierenden an der Hochschuleinrichtung gesichert ist. Ein Auswahlgremium aus BMBWF und OeAD trifft die Entscheidung über die Vergabe von Stipendienplätzen (Phase I).
Einreichtermin Interessensbekundung (für Hochschuleinrichtungen): 15.12.2024
Auf Basis des zugeteilten Kontingents wählen die Hochschuleinrichtungen anschließend unter jenen Studierenden, die für ein relevantes Masterstudium unbefristet zugelassen wurden, die bestqualifizierten Kandidatinnen und Kandidaten aus und schlagen sie für den Erhalt eines Erhard Busek-Stipendiums vor. Die Studierenden bewerben sich schließlich beim OeAD um den Erhalt dieses Stipendiums. Nach abschließender Prüfung der formalen Voraussetzungen der eingegangenen Bewerbungen werden die Stipendien vergeben. (Phase II)
Studienbeiträge/Studiengebühren werden durch das Stipendium nicht finanziert. Den Erhard Busek-Stipendiatinnen und Stipendiaten sind diese Beiträge seitens der aufnehmenden öffentlichen oder privaten Universität bzw. Fachhochschule zu erlassen
Einreichtermin Antragstellung (für nominierte Studierende): ab Februar 2025 laufend