FAQ – Erhard Busek-Stipendium
Erhard Busek-Stipendium
Mit dem Erhard Busek-Stipendium soll hochqualifizierten Studierenden aus außereuropäischen Entwicklungsländern die Absolvierung eines vollständigen zweijährigen Masterstudiums in Österreich ermöglicht werden. Das Exzellenzstipendium fördert hochqualifizierte Studierende – insbesondere im Rahmen von MINT- bzw. englischsprachigen Masterstudien.
Studienfächer der Gruppen 5-7 und Gesundheitswissenschaften (0913, 0914, 0915 sowie 0921) gem. ISCED; vorrangig MINT- bzw. englischsprachige Studienfächer.
Graduierte eines Bachelorstudiums, die ein zweijähriges Masterstudium in Österreich absolvieren wollen und deren Studienabschluss an einer Hochschuleinrichtung in einem außereuropäischen Entwicklungsland erfolgte; Stipendien werden nur an Studierende vergeben, die eine unbefristete Zulassung für die in Frage kommenden Masterstudien nachweisen können.
Studierende erhalten 1.300 Euro monatliche Stipendienrate und einen einmaligen Reisekostenzuschuss von bis zu 1.200 Euro.
Nein.
Studienbeiträge/Studiengebühren werden durch das Stipendium nicht finanziert. Den Erhard Busek-Stipendiatinnen und Stipendiaten sind diese Beiträge seitens der aufnehmenden öffentlichen oder privaten Universität bzw. Fachhochschule zu erlassen.
Zuständigkeit der Hochschuleinrichtungen
Hochschuleinrichtungen sind für die Beantragung des Kontingents an gewünschten Stipendienplätzen verantwortlich. Im Rahmen des Zulassungsverfahren treffen sie eine Vorauswahl der Studierenden, die sie für den Erhalt eines Stipendiums vorsehen möchten, auf Basis von festgelegten Kriterien und einer Rankingangabe. Die Meldung der für geeignet befundenen Kandidatinnen und Kandidaten an den OeAD hat durch eine Ausstellung eines Letter of Endorsement an die zu nominierenden Studierenden zu erfolgen. Schließlich ist die beantragende Hochschuleinrichtung verantwortlich für die Sicherstellung der akademischen Betreuung der zu erwartenden Studierenden, ergänzend zur wissenschaftlichen Betreuung die Festlegung einer Kontaktperson (Mentorin bzw. Mentor) sowie Ermöglichung der fachlichen und organisatorischen Voraussetzungen zur Durchführung der beabsichtigten Studienprogramme.
Dies kann von jeder Hochschuleinrichtung eigenständig festgelegt werden.
Call Verfahren
Phase I: Hochschulen (Interessensbekundung)
Phase II: Studierende (Stipendienantrag)
- Phase I (Interessensbekundung): Hochschuleinrichtungen beantragen im Rahmen einer formalen Interessensbekundung (Einreichfrist: 15.12.2024) die vorgesehenen Stipendienplätze für ein Erhard Busek-Stipendium beim OeAD. Sie bestätigen dabei, dass die fachliche und organisatorische Betreuung der Studierenden an der Hochschuleinrichtung gesichert ist. Ein Auswahlgremium aus BMBWF und OeAD trifft die Entscheidung über die Vergabe von Stipendienplätzen.
- Phase II (Stipendienantrag): Auf Basis des zugeteilten Kontingents wählen die Hochschuleinrichtungen nach Verständigung des OeAD über das Kontingent an Plätzen unter jenen Studierenden, die sich bei ihnen um ein relevantes Masterstudium bewerben, die bestqualifizierten Kandidatinnen und Kandidaten aus und schlagen sie für den Erhalt eines Erhard Busek-Stipendiums vor. Die Studierenden bewerben sich schließlich beim OeAD (ab Februar 2025 laufend) um den Erhalt dieses Stipendiums. Nach abschließender Prüfung der formalen Voraussetzungen der eingegangenen Bewerbungen werden die Stipendien vergeben.
Die Zahl der beantragten Stipendienplätze hat im Falle einer Zuweisungsmöglichkeit bindenden Charakter. Das Auswahlgremium aus BMBWF und OeAD behält sich eine Umverteilung vorhandener Plätze vor.
Zuerkennung und Einreise
Hochschuleinrichtungen werden über die Ergebnisse der Interessensbekundung vom OeAD informiert (Februar 2025). Nachdem sie auf Basis des ihnen zugeteilten Kontingents die bestqualifizierten Studierenden für den Erhalt des Stipendiums vorschlagen und jene Studierende sich beim OeAD bewerben, werden die Studierenden und ihre wissenschaftliche Betreuerin bzw. ihr wissenschaftlicher Betreuer vom OeAD per E-Mail informiert.