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FAQ – Erhard Busek-Stipendium

Achtung: diese FAQs beziehen sich auf die aktuelle Antragsrunde für das akademische Jahr 2024/25 vorbehaltlich budgetärer Deckbarkeit.

Erhard Busek-Stipendium

Das Erhard Busek-Stipendium ist ein Exzellenzstipendium, das hochqualifizierten Studierenden die Absolvierung vollständiger zweijähriger Masterstudien in Österreich ermöglicht – insbesondere im Rahmen von MINT- bzw. englischsprachigen Masterstudien. Für die Stipendiatinnen und Stipendiaten des Programms bietet der Abschluss eines Masterstudiums in Österreich zusätzliche Beschäftigungsfähigkeit und Karrierechancen. Aktuell fördert das Stipendium junge und ambitionierte Talente in folgenden Zielregionen: Indien sowie Länder Lateinamerikas und Afrikas.

Vollständige reglementierte Masterstudien können in den Fachbereichen Naturwissenschaften, technische Wissenschaften, Gesundheitswissenschaften sowie Agrarwissenschaften und Veterinärmedizin gefördert werden. Vorrangig werden MINT- bzw. englischsprachige Studienfächer gefördert. Weiterbildungsmaster können nicht berücksichtigt werden. 

Mit dem Stipendium können Graduierte eines Bachelorstudiums gefördert werden, die ein zweijähriges Masterstudium in Österreich absolvieren wollen, dafür die Zulassungsbedingungen erfüllen und deren Studienabschluss an einer Hochschuleinrichtung in Indien oder in Ländern Lateinamerikas oder Afrikas erfolgte. Stipendien werden nur an Studierende vergeben, die für im Rahmen der Interessensbekundung von Hochschuleinrichtungen beantragten Masterstudien (s. Call Verfahren) direkt zugelassen werden können und keinen weiteren Zugangsbeschränkungen unterliegen.

Studierende erhalten ein monatliches Stipendium von EUR 1.250,-- für 24 Stipendienmonate sowie einen einmaligen  Reisekostenzuschuss von max. EUR 1.000,--

Nein. 

Studienbeiträge/Studiengebühren werden durch das Stipendium nicht finanziert. Den Erhard Busek-Stipendiatinnen und Stipendiaten sind diese Beiträge seitens der aufnehmenden öffentlichen oder privaten Universität bzw. Fachhochschule zu erlassen.

Zuständigkeit der Hochschuleinrichtungen

Hochschuleinrichtungen sind für die Beantragung des Kontingents an gewünschten Stipendienplätzen verantwortlich. Im Rahmen des Zulassungsverfahren treffen sie eine Vorauswahl der Studierenden, die sie für den Erhalt eines Stipendiums vorsehen möchten, auf Basis von festgelegten Kriterien und einer Rankingangabe. Die Meldung der für geeignet befundenen Kandidatinnen und Kandidaten an den OeAD hat durch eine Ausstellung eines Letter of Endorsement an die zu nominierenden Studierenden zu erfolgen. Schließlich ist die beantragende Hochschuleinrichtung verantwortlich für die Sicherstellung der akademischen Betreuung der zu erwartenden Studierenden, ergänzend zur wissenschaftlichen Betreuung die Festlegung einer Kontaktperson (Mentorin bzw. Mentor) sowie Ermöglichung der fachlichen und organisatorischen Voraussetzungen zur Durchführung der beabsichtigten Studienprogramme.

Dies kann von jeder Hochschuleinrichtung eigenständig festgelegt werden.

Es liegt keine Finanzierung der Vorauswahl, bspw. durch Stipendieninterviews, vor.

Call Verfahren

Phase I: Hochschulen (Interessensbekundung)

Phase II: Studierende (Stipendienantrag)

  1. Phase I (Interessensbekundung): Hochschuleinrichtungen beantragen im Rahmen einer formalen Interessensbekundung (Einreichfrist: 12. Jänner 2024) die vorgesehenen Stipendienplätze für ein Erhard Busek-Stipendium beim OeAD. Sie bestätigen dabei, dass die fachliche und organisatorische Betreuung der Studierenden an der Hochschuleinrichtung gesichert ist. Ein Auswahlgremium aus BMBWF und OeAD trifft die Entscheidung über die Vergabe von Stipendienplätzen.
  2. Phase II (Stipendienantrag): Auf Basis des zugeteilten Kontingents wählen die Hochschuleinrichtungen anschließend unter jenen Studierenden, die sich bei ihnen um ein relevantes Masterstudium bewerben, die bestqualifizierten Kandidatinnen und Kandidaten aus und schlagen sie für den Erhalt eines Erhard Busek-Stipendiums vor. Die Studierenden bewerben sich schließlich beim OeAD (Einreichfrist: ab 1. März 2024 laufend) um den Erhalt dieses Stipendiums. Nach abschließender Prüfung der formalen Voraussetzungen der eingegangenen Bewerbungen werden die Stipendien vergeben.

Die Zahl der beantragten Stipendienplätze hat im Falle einer Zuweisungsmöglichkeit bindenden Charakter. Das Auswahlgremium aus BMBWF und OeAD behält sich eine Umverteilung vorhandener Plätze vor.

Zuerkennung und Einreise

Hochschuleinrichtungen werden über die Ergebnisse der Interessensbekundung vom OeAD informiert. (Datum/Zeitfenster?) Nachdem sie auf Basis des ihnen zugeteilten Kontingents die bestqualifizierten Studierenden für den Erhalt des Stipendiums vorschlagen und jene Studierende sich beim OeAD bewerben, werden die Studierenden und ihre wissenschaftliche Betreuerin bzw. ihr wissenschaftlicher Betreuer vom OeAD per E-Mail informiert.

Wenn Studierenden ein Stipendium zuerkannt wurde, erhalten diese von uns Zuerkennungsunterlagen mit Informationen zum weiteren Vorgehen. Informationen für OeAD-Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Studierende hier.

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