Informationen für Ansprechpersonen von OeAD-Scholars
1. Datenverarbeitung
Im Rahmen des Antrags bzw. der Stipendienabwicklung werden Ihre Daten zur Verarbeitung und ggf. auch für die Accounterstellung in Datenbanken erfasst.
Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.
2. Services des OeAD
Nach Zuerkennung eines nationalen Stipendiums umfasst das Service des OeAD auch eine
- Beratung zur Einreise nach Österreich,
- Sicherstellung einer gültigen Versicherung und eines rechtmäßigen Aufenthalts während der Stipendienlaufzeit und gegebenenfalls die
- direkte Zahlung der Mietkosten der OeAD student housing durch Abzug von der Stipendienrate.
Unsere regionalen Stellen (OeAD-Regionalbüros) sind vor allem für die Kontrolle der Einhaltung der Stipendienvertragsbedingungen zuständig, unterstützen nach Möglichkeit aber auch eine gelungene Integration in den Alltag durch Vernetzungsangebote.
3. Zusammenarbeit zwischen OeAD und Ansprechperson an der Hochschule
Für den monatlichen Bezug eines national geförderten Stipendiums sind gewisse Rahmenbedingungen laut Sonderrichtlinie des BMFWF notwendig.
3.1. Verschiebung des Stipendienantritts
Falls ein rechtzeitiger Stipendienantritt nicht möglich ist, benötigen wir für eine Verschiebung des Stipendienzeitraums bis zu einem gewissen Zeitpunkt (programmabhängig) eine schriftliche Einverständniserklärung der akademischen Betreuung per E-Mail.
3.2. Anwesenheit am Studienort in Österreich
Die bzw. der Förderungsnehmende muss laut Stipendienvertragsbedingungen während des Bezugs des Stipendiums dauerhaft am Studienort anwesend sein. Aus diesem Grund führen wir Stichproben zur Anwesenheit und zum Fortschritt des Vorhabens durch.
Bei einer Stichprobenkontrolle werden Sie von uns kontaktiert und um Rückmeldung gebeten, ob die Stipendiatin bzw. der Stipendiat dauerhaft am Studien-/Forschungsort anwesend ist und das Vorhaben wie geplant umgesetzt wird.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
3.3. Berichtspflichten
Am Ende jedes Semesters und insbesondere für den Bezug der letzten Stipendienrate ist ein Transcript of Records/Sammelzeugnis mit mind. 16 ECTS (für Ernst Mach Fachhochschule und das Erhard Busek-Stipendium) bzw. ein von Ihnen gegengezeichneter schriftlicher Bericht (fast alle anderen Stipendienprogramme) in STIP-Online hochzuladen.
Beim Erhard Busek-Stipendium ist am Stipendienende das Masterdiplom vorzulegen (siehe FAQs).
3.4. Betreuungswechsel
Sollten Sie die Betreuung während des Stipendienaufenthalts nicht mehr übernehmen können, bitten wir um ein formloses E-Mail mit Einverständnis und Nennung der nachfolgenden Betreuungsperson an die bzw. den zuständigen Programme Officer oder das zuständige Regionalbüro.
4. Weitere Richtlinien für Fördernehmende
4.1. Mehrfachförderung
Der Bezug von weiteren Förderungen für das gleiche Projekt ist während der Stipendienlaufzeit nicht gestattet bzw. kann zur Reduktion der Stipendienrate führen. Eine nicht oder zu spät gemeldete Mehrfachförderung stellt einen Rückforderungsgrund dar.
4.2. Erwerbsarbeit
Stipendienbeziehenden ist keine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit gestattet. Davon ausgenommen sind geringfügige wissenschaftliche/künstlerische Beschäftigungen im Bereich der Universitäten, Fachhochschulen und Forschungseinrichtungen, sofern diese aufenthalts- und ausländerbeschäftigungsrechtlich zulässig ist (im Jahr 2025: maximal 551,10 Euro pro Monat). Erhard-Busek-Stipendienbeziehende können generell geringfügigen Beschäftigungen nachgehen.
Weiterbestehende Dienstverhältnisse mit der Heimatinstitution sind erlaubt.
4.3. Vorabinformation von Abwesenheiten
Jede Abwesenheit vom Studien- bzw. Forschungsort, die länger als eine Woche dauert (zu Studien- bzw. Forschungszwecken oder aus privaten Gründen), ist von der Betreuungsperson schriftlich zu genehmigen und dem zuständigen OeAD-Regionalbüro vor der geplanten Abwesenheit zu melden. Dies gilt auch während der vorlesungsfreien Zeiten.
Bei einer länger als 14 Tage dauernden Abwesenheit wird ggf. die Stipendienrate verringert.
Sollten Schwierigkeiten in Bezug auf das Vorhaben oder den Aufenthalt in Österreich auftreten, zögern Sie bitte nicht, das zuständige OeAD-Regionalbüro zu kontaktieren. Sollte das wissenschaftliche Niveau niedriger sein, als erwartet oder sollten größere Sprachprobleme bestehen, melden Sie uns das bitte umgehend. Eine zu späte Bekanntgabe von Problemen bei der Zielerreichung des Stipendienaufenthaltes kann zu einer Rückforderung der Stipendienauszahlungen führen.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!
Ihr OeAD-Team