Gesetzlicher Auftrag

Der OeAD - Agentur für Bildung und Internationalisierung wurde 1961 als Verein "ÖAD Österreichischer Auslandsstudentendienst" von der Rektorenkonferenz und der Österreichischen Hochschüler/innenschaft (ÖH) gegründet, 1990 in "Österreichischer Akademischer Austauschdienst" und 2000 in "Österreichischer Austauschdienst - Agentur für Internationale Bildungs-und Wissenschaftskooperation" umbenannt. 2021 erfolgte die Umbenennung in „OeAD - Agentur für Bildung und Internationalisierung“.  

Bis 2008 arbeitete der OeAD in der Rechtsform eines Vereines. Die OeAD-GmbH wurde mit 1. Jänner 2009 durch das Bundesgesetzblatt I Nr. 99/2008 „OeAD-Gesellschaft mit beschränkter Haftung Errichtungsgesetz“ (kurz OeAD-Gesetz) gegründet.

Der OeAD steht zu 100 Prozent im Eigentum der Republik Österreich. Eigentümervertreter ist das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung.

Rechtsinformationssystem des Bundes: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20005873 

 

Die Aufgaben: Unternehmungsgegenstand ist die Umsetzung von Maßnahmen der nationalen, europäischen und internationalen Kooperation im Bereich der Wissenschaft und Forschung sowie der Erschließung der Künste, der Hochschulbildung, der Bildung und der Ausbildung.

Die OeAD-GmbH hat insbesondere folgende Aufgaben (§ 1 Abs. 1) zu erfüllen:

1. Die Umsetzung von nationalen, europäischen und internationalen Bildungs-, Ausbildungs-, Rahmen-, Wissenschafts- und Mobilitätsprogrammen sowie Maßnahmen zur Internationalisierung,

2. die Unterstützung und Beratung des Bundes,

3. die Information und Beratung von Institutionen, insbesondere von Bildungsinstitutionen sowie österreichischen Vertretungsbehörden, über das gesamte Leistungsspektrum der OeAD-GmbH,

4. die Erbringung von mobilitätsrelevanten Serviceleistungen für nationale, europäische und internationale Kooperationen,

5. die Präsentation Österreichs als Standort in Angelegenheiten des Kooperationsbereichs,

6. Öffentlichkeitsarbeit,

7. die Umsetzung von Programmen der Entwicklungszusammenarbeit im Kooperationsbereich, insbesondere im Auftrag des Bundes,

8. die Vertretung der österreichischen Interessen gegenüber den relevanten europäischen und internationalen Institutionen im Auftrag des Bundes,

9. die Information und Sensibilisierung der Öffentlichkeit bezüglich der Bedeutung und Rolle der nationalen, europäischen und internationalen Kooperation,

10. die administrative und organisatorische Unterstützung von Universitätslehrgängen zur Vorbereitung auf Ergänzungsprüfungen (Vorstudienlehrgänge),

11. die Unterstützung nationaler Stellen für internationale Netzwerke sowie für europäische Netzwerke und Transparenzinstrumente,

12. die Mitwirkung an der Gestaltung von Schule,

13. die Evaluierung der Leistungen und Analyse der Systemwirkungen der Programme im Kooperationsbereich,

14. die Weiterbildungsmaßnahmen im Kooperationsbereich, 

15. Einrichtung und Betrieb der zentralen Mobilitäts- und Kooperationsdatenbank gemäß § 10a sowie

16. Übernahme, Durchführung und Weiterentwicklung des Programmes von _erinnern.at_ als Programm für das Lehren und Lernen über „Nationalsozialismus und Holocaust“.