Universität Wien ändert ab sofort Zulassung zum Doktoratsstudium

5. Juli 2018
Außenansicht des Haupgebäudes der Universität Wien mit Flaggen
Künftig muss man nicht nur ein facheinschlägiges Masterstudium nachweisen - sondern etwa auch ein Motivationsschreiben einreichen.

Neben dem Nachweis eines facheinschlägig abgeschlossenen Masterstudiums müssen angehende Doktoranden künftig auch eine Beschreibung des Dissertationsvorhabens, ein Motivationsschreiben, einen akademischen Lebenslauf sowie die Interessenbekundung eines Betreuers vorlegen. Falls keine Bereitschaftserklärung eines potenziellen Betreuers vorliegt, können weitere Abklärungen vorgenommen werden. Das geschieht etwa in Form eines Interviews. Mit diesen qualitativen Vorgaben soll die Eignung der Studienwerber bzw. die Realisierbarkeit des Doktoratsvorhabens beurteilt werden.

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