OeAD-Ombudsstelle
Herzlich willkommen auf der Seite der Ombudsstelle!
Was ist die Ombudsstelle?
Die Ombudsstelle der OeAD-GmbH ist für die systematische Behandlung von berechtigten Beschwerden und Verbesserungsanliegen zuständig. Sie vermittelt bei unterschiedlichen Standpunkten lösungsorientiert zwischen den beteiligten Parteien.
Wer kann die Ombudsstelle nutzen?
Die Ombudsstelle der OeAD-GmbH steht allen Personen zur Verfügung, die eine deklarierte Leistung der OeAD-GmbH in Anspruch nahmen (oder nehmen wollten), und die zur Überzeugung gelangt sind, dass ihr Anliegen seitens der OeAD-GmbH unrichtig behandelt wurde. Wir kümmern uns als unabhängige Einheit innerhalb der OeAD-GmbH um Ihr Anliegen. Die Beanspruchung der Ombudsstelle ist für Sie selbstverständlich kostenlos.
Wie kontaktiert man die Ombudsstelle?
Die Eingabe einer Beschwerde oder eines Verbesserungsanliegens erfolgt ausnahmslos schriftlich über die E-Mail-Adresse ombuds@oead.at und hat neben dem vollständigen Namen und den Kontaktdaten der beschwerdeführenden Person eine für unbeteiligte Dritte nachvollziehbare Sachverhaltsdarstellung zu enthalten. Nur wenn wir diese Informationen haben, können wir auf Ihr Anliegen Schritt für Schritt eingehen und mit der Erarbeitung von Lösungen beginnen. Ihre personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Wie arbeitet die Ombudsstelle?
Die Ombudsstelle erfasst und prüft die ihr zur Kenntnis gebrachten Anliegen und hilft bzw. vermittelt in berechtigten Fällen lösungsorientiert zwischen den Parteien. In diesem Rahmen werden, wenn möglich, Vorschläge zur Lösung Ihres Anliegens entwickelt, die Ihnen anschließend zur Stellungnahme oder Entscheidung vorgelegt werden. Wenn die Einbindung externer Stellen für die Bearbeitung Ihres Anliegens sinnvoll erscheint oder notwendig ist, kümmern wir uns selbstverständlich auch darum.
Was die Ombudsstelle der OeAD-GmbH für Ihr Anliegen nicht tun kann:
Die Ombudsstelle der OeAD-GmbH kann keine bestehenden Regelungen (Gesetze, Erlässe, Verordnungen, Richtlinien, Handlungsanweisungen) abändern, keine Bescheide und/oder Entscheidungen aufheben, nicht in laufende Verfahren eingreifen und nicht bei Gericht, vor Verwaltungsbehörden oder vor anderen Einrichtungen vertreten. Das bedeutet, dass die Ombudsstelle keinerlei Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis hat, sondern lediglich eine vermittelnde, vorschlagende oder ggf. beratende Funktion ausüben kann. Ein Kontakt hemmt den Lauf allfälliger Rechtsmittelfristen bei laufenden Verfahren nicht. Für Anliegen, die die OeAD-Wohnraumverwaltungs-GmbH betreffen (Unterkünfte etc.), ist die Ombudsstelle der OeAD-GmbH nicht zuständig.
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OeAD-OmbudsordnungPDF·134 KB