Die österreichischen Einreisebedingungen und der Verfahrensablauf bei den österreichischen Behörden stellen für drittstaatsangehörige Studierende und Forscher/innen oft Herausforderungen dar. Nach einer kurzen Einführung zu den gesetzlichen Änderungen und den regelmäßig in der Praxis auftretenden Unklarheiten im Aufenthaltsrecht in den vergangenen 12 Monaten werden Vertreterinnen von zwei wichtigen Erstanlaufstellen – dem Außenministerium für die österreichischen Botschaften und der Wiener Magistratsabteilung 35 als Aufenthaltsbehörde – aus ihrer Sicht häufig auftretende Fragen und Probleme darstellen und Tipps zu ihrer Vermeidung und für einen effizienten Verfahrensablauf geben. Im Anschluss können im Rahmen einer Diskussion Fragen gestellt, Best Practice-Beispiele der Hochschulen und Bildungseinrichtungen ausgetauscht und vielleicht auch die eine oder andere Verbesserungsmöglichkeit gefunden werden.
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