Rahmenbedingungen
- Für jeden Besuchstag wird ein Antrag gestellt.
- Der Zuschuss wird nur für Schulfahrten mit geführten Besuchen in folgenden Gedenkstätten gewährt: KZ-Gedenkstätte Mauthausen oder Gusen, Außenlager-Gedenkstätten Ebensee oder Melk
- Es können nur die Fahrtkosten (keine Verpflegung und Übernachtungskosten) und die Vermittlungskosten des geführten Besuches für Schüler/innen abgerechnet werden. (Ein Besuch der Gedenkstätte ohne Inanspruchnahme eines Vermittlungs-/Führungsprogramm der Gedenkstätte wird nicht gefördert.)
- Für ein und dieselbe Schulklasse/klassenübergreifende Schülergruppe kann nur einmal pro Unterrichtsjahr um einen Zuschuss angesucht werden.
- Der Zuschuss kann gleichmäßig oder im Förderansuchen angeführten Verhältnis auf die teilnehmenden Schüler/innen verteilt werden.
- Die Schule hat zwei Jahre ab Durchführung der Schulveranstaltung die Originalunterlagen für Stichprobenkontrollen aufzubewahren
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.