Förderhöhe
Die Gesamtkosten setzen sich aus den Eintritts-, Vermittlungs- und Beförderungskosten zusammen. Die Förderungshöhe beträgt pauschal
250 € sind vorgesehen für geführte Besuche in den genannten Gedenkstätten, die
- bis zu 100 Straßen-KM vom Schulstandort entfernt sind (einfache Fahrtstrecke) und Kosten von mindestens 250 € pro Klasse verursachen
- über 100 Straßen-KM vom Schulstandort entfernt sind (einfache Fahrtstrecke) und Kosten mindestens von 250 € bis 499 € pro Klasse verursachen
- einen Fahrkostenzuschuss aus ihren Bundesländern/von ihrem Gemeinden erhalten und ein ungeförderter Restbetrag von mindestens 250 € pro Klasse verbleibt
- im Zuge der Fahrten im zeitlichen Zusammenhang mit den Wien-Wochen (inklusive der An-/Abreise) die Gedenkstätten besuchen und ein ungeförderter Restbetrag von mindestens 250 € pro Bus verbleibt
500 € pro Klasse sind vorgesehen für geführte Besuche in den genannten Gedenkstätten, die
- mehr als 101 Straßen-KM vom Schulstandort entfernt sind und mindestens 500 € Kosten verursachen
Übersteigen die den Klassen zuzuerkennenden jeweiligen Pauschalen die Gesamtkosten, werden nur die tatsächlichen Gesamtkosten ausbezahlt.
Nach positiver Prüfung des Antrages erhält die Schule ein E-Mail mit einer Bestätigung über die Zusage bzw. Reservierung des Zuschusses. Die Auszahlung erfolgt erst nach Übermittlung der Besuchsbestätigung auf das im Förderungsansuchen angegebene Schulveranstaltungskonto.