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Antragsberechtigt/Begünstigte

Förderungswerberinnen und Förderungswerber können Erziehungsberechtige bzw. eigenberechtigte Schüler/innen an Schulen:

  • mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung nach dem Schulorganisationsgesetz,
  • dem land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetz,
  • dem Forstgesetz,
  • alle land- und fortwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen,
  • sowie Statutschulen

sein.

Stellvertretend für die Erziehungsberechtigten bzw. eigenberechtigte Schüler/innen stellt die Schulveranstaltungsleitung den Antrag für einen Zuschuss.

Für das Schuljahr 2023/24  sowie für das neue Schuljahr 2024/2025 sind für die 8. Schulstufe die Zuschüsse vorgesehen. Das BMBWF legt jährlich im 2. Quartal fest welche Schulstufen im kommenden Schuljahr begünstigt sind.

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