Antragsberechtigt/Begünstigte
Förderungswerberinnen und Förderungswerber können Erziehungsberechtige bzw. eigenberechtigte Schüler/innen an Schulen:
- mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung nach dem Schulorganisationsgesetz,
- dem land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetz,
- dem Forstgesetz,
- alle land- und fortwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen,
- sowie Statutschulen
sein.
Stellvertretend für die Erziehungsberechtigten bzw. eigenberechtigte Schüler/innen stellt die Schulveranstaltungsleitung den Antrag für einen Zuschuss.
Für das Schuljahr 2023/24 sowie für das neue Schuljahr 2024/2025 sind für die 8. Schulstufe die Zuschüsse vorgesehen. Das BMBWF legt jährlich im 2. Quartal fest welche Schulstufen im kommenden Schuljahr begünstigt sind.