Häufig gestellte Fragen: Anbieter/innen
Kontingent
Das Gesamtkontingent betrifft alle Anbieter/innen: Die Fördergeber (BMBWF und BMAW) stellen je ein Budget für alle Workshops im Rahmen der Initiative bereit. Diese beiden Summen ergeben umgerechnet eine Anzahl an Workshops pro Fördergeber. So viele Workshops, wie in den Kontingenten – vom BMBWF für Schulen, vom BMAW für AMS-Bildungseinrichtungen – budgetär festgelegt sind, können gebucht, umgesetzt und abgerechnet werden. Ist ein Kontingent (z.B. des BMAW) ausgeschöpft, sind hierfür keine Buchungen mehr möglich, ein Hinweis erscheint auf der Buchungsseite. Sind beide Anzahlen an Workshops durch Buchungsanfragen und Buchungen gebunden, erscheinen alle Workshops aller Anbieter/innen als ausgebucht.
Sie haben vom OeAD ein Zusageschreiben erhalten. Die hierin festgelegte und von Ihnen bestätigte Anzahl an Workshops können Sie maximal abhalten und abrechnen. Das ist Ihr Kontingent. Wenn diese Anzahl an Buchungen erreicht ist, erscheinen alle Ihre Angebote als ausgebucht. Ihr Kontingent ist nicht nach Monaten eingeteilt.
Sollten Sie aufgrund Ihrer Kapazitäten weniger oder mehr Workshops abhalten können als vertraglich vereinbart, kontaktieren Sie bitte den OeAD.
Sie haben keine Garantie, diese maximale Anzahl abhalten und abrechnen zu können. Die Bildungseinrichtungen entscheiden gemäß „First-Come-First-Served“-Prinzip, wie die Gesamtkontingente verteilt werden. Wenn die Gesamtkontingente ausgeschöpft sind, sind keine Buchungen mehr möglich.
Bei jeder Buchungsanfrage wird ein Workshop aus Ihrem Kontingent (Anzahl siehe Zusageschreiben) blockiert. Erfolgt binnen 21 Tagen keine Buchung, verfällt diese Reservierung. Der Workshop ist automatisch wieder im frei buchbaren Kontingent und Ihr Kontingent entsprechend buchbar. Wird verbindlich gebucht, ist das Kontingent dauerhaft gebunden. Wenn Ihr Angebot als ausgebucht angezeigt wird, Sie aber nicht die entsprechende Anzahl an Workshops bestätigt haben, ist vermutlich durch offene Buchungsanfragen Ihr Kontingent blockiert.
Bitte stornieren Sie Workshops, die nicht stattfinden können!
Nein, hier gilt das „First Come, First Served“-Prinzip, es gibt keine Garantie, dass Sie Ihr angegebenes Kontingent ausschöpfen können.
Buchungen, Terminänderungen, Stornierungen, Kennzahlen
Bitte verweisen Sie die Lehrpersonen auf die Buchungsplattform: Angebote zur Extremismusprävention (oead.at). Dort sind alle notwendigen Schritte beschrieben.
Sie können Buchungen für das Schuljahr 2024/25 vornehmen, das heißt je nach Bundesland bis Juni oder Juli.
Alle Eingaben, Buchungsbestätigungen usw. erfolgen über Formulare. Es gibt keinen Login. Sie erhalten alle Links, die Sie zu den Formularen führen, über die E-Mails, die das System automatisiert verschickt. Wie Sie intern regeln, wer Zugriff auf diese Mails und damit Links erhält, obliegt Ihnen.
Ja, Sie finden in allen E-Mails, die Sie über das System erhalten, einen Link, mit dem Sie den aktuellen Stand Ihrer Buchungen einsehen können. Der Link ist gleichbleibend. Bitte speichern Sie ihn ggf. ab.
Sie können je innerhalb des aktuellen Schuljahres bzw. Ausbildungsjahres Termine vereinbaren.
Wichtig: Workshops, die nicht über die Buchungsseite gebucht werden, können nicht abgerechnet werden!
Nur Schulen, die im Schulorganisationsgesetz angelegt sind, können die Workshops kostenlos nutzen. Die Schulkennzahlen sind hinterlegt. Wenn eine Schulkennzahl nicht erkannt wird, können die Schulen uns gerne unter extremismus.praevention@oead.at kontaktieren.
Wird die sechsstellige Maßnahmennummer eines AMS-Bildungsangebotes nicht erkannt, kann dies mehrere Gründe haben. Generell sind umfasst: Lehrgängen der Überbetrieblichen Lehrausbildung (ÜBA), andere Qualifizierungsangebote und berufsvorbereitende Maßnahmen im Auftrag des AMS und Angebote speziell für Personen mit Fluchterfahrung in klassenähnlichem Setting im Auftrag des AMS.
Wird die Maßnahmennummer eines o.g. Bildungsangebots nicht vom Buchungssystem erkannt, ist eine Abklärung mit dem BMAW unter iiib4a@bmaw.gv.at notwendig. Der OeAD kann bei diesen Fragen leider nicht weiterhelfen.
Angebote, in welchen die Teilnehmer/innen nur die Deckung des Lebensunterhaltes (DLU) beziehen (bspw. AusbildungsFit) sind aktuell leider nicht vollumfänglich von der Initiative umfasst.
Nein, nicht alle Schularten oder außerschulische Bildungseinrichtungen können die kostenlosen Angebote nutzen. Es gibt Kontingentsgrenzen, Monatsgrenzen sowie Ihre vorab vereinbarte Anzahl an Workshops. All das kann sich bis zum Termin des betreffenden Workshops verändern. Es kann nicht garantiert werden, dass der Workshop zu einem späteren Zeitpunkt buchbar und abrechenbar ist. Nur erfolgreich über das System gebuchte Workshops können abgerechnet werden.
Die Buchung muss über die Projektplattform laufen, damit der Workshop abgerechnet werden kann. Wie Sie die Terminvergabe organisieren, obliegt Ihnen, solange die Angaben in unserem Buchungssystem gepflegt werden.
Ja, eine Bildungseinrichtung darf mehrere Formate buchen, es ist keine Begrenzung vorgesehen.
Ja, eine Klasse/Gruppe darf mehrere unterschiedliche Workshops buchen.
Nein. Es ist nicht vorgesehen, dass eine Klasse/Gruppe dasselbe Format mehrfach in einem Schuljahr/ Ausbildungsjahr bucht.
Sie können mit mehreren Trainer/innen arbeiten und die Klasse/Gruppe teilen. Es bleibt ein Workshop, der als solcher entlohnt wird. Die Aufsichtspflicht durch die Lehrpersonen muss dabei weiterhin gewährt sein.
Nein. Ein Workshop muss einer Klassenverbandsstärke an Schüler/innen zugutekommen. Sie dürfen keine zwei Workshops am selben Tag zur selben Zeit in derselben Klasse/Gruppe abhalten.
Bitte kontaktieren Sie, sobald diese Thematik aufkommt, jedenfalls VOR dem Workshop, den OeAD und wir finden eine Lösung. Sie dürfen generell weder denselben Workshop 2x für dieselbe Klasse abrechnen noch in einer Klasse parallel zwei Workshops abhalten und doppelt abrechnen.
Schule: Die Lehrpersonen sollen pro Klasse eine Buchungsanfrage stellen. Bei besonderen Formaten (Projekttage/ klassenübergreifende Aktionen usw.) soll pro Klassenverbandsstärke gebucht werden.
Wenn es sich um eine sehr große Klasse handelt, kommen Sie bitte auf uns zu.
AMS-Bildungseinrichtung: Bei größeren Gruppen (≥20 Personen) bitte pro Gruppe eine Buchungsanfrage stellen. Bei kleinen Gruppen werden diese bitte nach Möglichkeit so zusammengelegt, dass Sie pro 20-25 Personen einen Workshop halten. Lassen sich die Gruppen nicht sinnvoll zusammenlegen, wird bitte auch bei kleineren Gruppen pro Gruppe ein Workshop gebucht.
Ja, dies liegt im Einzelfall in Ihrem Ermessen. Bitte bedenken Sie, dass Sie sich für den schulischen Kontext beworben haben. Wenn Ihr Konzept nicht für Schulklassen und dort gängige Personenstärken geeignet ist, treten Sie bitte ggf. bzgl. eines Rückzugs Ihres Angebots in Kontakt.
Sie müssen nichts tun, die Lehrperson wird im Prozess aufgefordert, Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Sollte die Lehrperson ihre Telefonnummer zur Kontaktaufnahme angegeben haben, können Sie von sich aus den Kontakt aufnehmen.
Erfolgt innerhalb von 21 Tagen keine Bestätigung, verfällt die Buchungsanfrage. Binnen dieser 21 Tage ist ein Workshop aus Ihrem Kontingent und entsprechend auch aus dem Gesamtkontingent reserviert, das heißt blockiert. Sie müssen ggf. die 21 Tage abwarten.
Bestätigen Sie keinesfalls Buchungsanfragen, zu denen es keinen Kontakt mit der Bildungseinrichtung und keine Terminvereinbarung gibt. Es ist Aufgabe der Lehrperson, Sie zu kontaktieren. Ggf. muss die Lehrperson neu buchen, wenn die Anfrage verfallen ist.
Die Buchungsanfrage verfällt nach 21 Tagen automatisch. Für 21 Tage ist ein Workshop aus Ihrem Kontingent sowie aus dem Gesamtkontingent reserviert. So lange hat die Schule Zeit, sich bei Ihnen zu melden. Nur wenn es Kontakt und die Einigung gab, dass kein Workshop stattfindet, dürfen Sie eine Buchungsabfrage vor Ablauf der 21 Tage stornieren.
Bitte klicken Sie auf den Buchungslink, den Sie mit der Buchungsanfrage erhalten haben. Geben Sie ggf. Änderungsgrund und das neue Datum an. Automatisierte E-Mails werden an Sie, die buchende Lehrperson und den OeAD verschickt. Liegt der neue Termin in einem Monat, für das es kein Monatskontingent mehr gibt, muss der Workshop derweil ohne Ersatz storniert werden.
Abhalten der Workshops, Evaluierung
In Schulen müssen die Lehrpersonen über die gesamte Dauer des Workshops ihre Aufsichtspflicht erfüllen und somit durchgehend anwesend sein können. Sie als Anbieter/in dürfen gesetzlich nicht die Aufsichtspflicht übernehmen. Dies gilt ebenso, sollten Sie die Klasse für Übungen teilen.
In AMS-Bildungseinrichtungen stimmen Sie sich bitte entsprechend der geltenden Regeln ab.
Sie brauchen die Workshopbestätigung, bestehen Sie gegenüber der Lehrperson darauf.
Die Lehrperson wird an mehreren Stellen auf die Bestätigung hingewiesen: Auf der Buchungsseite selbst, auf dem Ablaufplan, sowie in einer automatisierten E-Mail, die ausgeht, sobald Sie die Buchung bestätigen. Außerdem wird vor dem Workshoptermin eine Terminerinnerung ausgesandt, in der ebenfalls an die Bestätigung erinnert wird. Den E-Mails ist jeweils die Vorlage für die Bestätigung beigefügt.
Die Workshopbestätigung wird mit den auf der Buchungsplattform angegebenen Daten automatisch erstellt. Kontrollieren Sie noch vor Ort, ob Stempel, Name der Bildungseinrichtung, Name Ihrer Organisation, Name der Trainer/innen, Name Ihres Angebots auf der Bestätigung korrekt sind. Sollte es zu Änderungen gekommen sein, kommentieren Sie diese bitte ggf. händisch. Änderungen sollen als solche erkennbar bleiben. Nur mit vollständig und korrekt ausgefüllten Bestätigungen kann Ihr Honorar ausgezahlt werden.
Ein Stempel ist zwingend notwendig.
Benötigte Unterschriften auf der Bestätigung:
- Bei Workshops an Schulen sind zwei Unterschriften (zuständige Lehrperson + Direktion/Leitung) erforderlich
- Bei außerschulischen Bildungseinrichtungen ist nur eine Unterschrift (Kurs- oder Institutsleitung) notwendig
Wir sind zur Kontrolle verpflichtet und weisen unvollständige/ widersprüchliche Workshopbestätigungen zurück.
Sie können die zweite Person händisch ergänzen. Wichtig ist, dass beide Personen durch die Fachjury evaluiert wurden und im Trainer/innen-Pool aufgenommen sind.
Bitte korrigieren Sie den Namen händisch.
Aufgrund vieler Anfragen von Schulen wird die Uhrzeit des Workshops nun bei den Erinnerungsemails ausgespielt. Für die Abrechnung hat sie an sich keine Relevanz. Bitte halten Sie die eingereichte Workshopdauer von 3 oder 4 UE ein, die für Ihren Workshop bewilligt wurde.
Die Evaluierung der laufenden Workshops wird über eine Expert/innengruppe im Auftrag des BMBWF und des BMAW laufen. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir leider noch keine weiteren Informationen zum Prozedere, zeitlichen Rahmen oder den Kriterien geben.
Sie werden von uns informiert, sobald uns Entscheidungen der Fördergeber vorliegen. Vielen Dank für Ihre Geduld.
Aktuell wird es für Lehrpersonen/Kursleitende wieder die Möglichkeit eines freiwilligen Online-Feedbacks zum Workshop geben. Der Link dazu geht an die buchende Person.
Hinsichtlich Feedback kommen wir ggf. auf Sie zu.
Abrechnungen
Bitte vergewissern Sie sich: Sind alle Workshopbestätigungen korrekt (d.h. alle Stempel, Unterschriften usw. vorhanden, passen die Workshopdaten)?
Bitte fordern Sie ggf. die Bestätigungen bei den Schulen nach.
Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf und wir lösen die jeweiligen Mails mit den Vorlagen an die Lehrperson nochmals aus. Insgesamt: Wenn Sie unsicher sind oder sehen, dass Sie problematische Workshopbestätigungen haben, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Wir sind zur Prüfung Ihrer Dokumente verpflichtet.
Sind 600€ pro Workshop als brutto oder netto zu verstehen?
Es handelt sich um eine Brutto-Pauschale.
Bitte tragen Sie Sorge für das etwaige Abführen von Steuern und vermerken Sie, dass Sie dies tun/ ggf. davon befreit sind im Rahmen eines Steuervermerks auf der Rechnung/ Honorarnote.
Bitte stellen Sie für jeden Monat, in dem Workshops stattfinden, je eine Rechnung/ Honorarnote. Sie erhalten am Monatsende automatisch einen Link.
Workshops an Schulen und Workshops an Bildungseinrichtungen des AMS müssen aufgrund unterschiedlicher Budgets getrennt abgerechnet werden.
Bitte rechnen Sie binnen 14 Tagen des Folgemonats ab. Sie können Workshops maximal drei Monate nach dem Workshoptermin abrechnen (siehe AVB 2024). Workshops, die ab Mai stattfinden, müssen bis spätestens 31.7. des jeweiligen Kalenderjahres abgerechnet werden.
Bitte stellen Sie eine Rechnung / Honorarnote pro Monat aus, nicht pro Workshop.
Bitte erstellen Sie ggf. je eine Rechnung für Workshops an Schulen und eine Rechnung für Workshops in AMS-Bildungseinrichtungen.
Auf der Rechnung / Honorarnote müssen alle folgenden Informationen vorhanden sein:
- die Anschrift des OeAD: Ebendorfer Straße 7, 1010 Wien
- Ihre Anschrift
- Ihre Rechtsform
- Ihre Kontodaten
- ATU/ bei natürlichen Personen ansonsten Sozialversicherungsnummer
- Der Gesamtbetrag für alle in diesem Monat abgehaltenen Workshops
- Ein Steuervermerk [Benennung Ihres Umgangs mit Steuerpflicht bzw. Hinweis auf Steuerbefreiung]
- Ihre interne Nummerierung der Rechnungen/ Honorarnoten
- Eine tabellarische Auflistung der erbrachten Leistung(en), die enthält: Buchungsnummer, Name des Workshops, Datum des Workshops, Name der Bildungseinrichtung. Bitte keine Fließtexte!
Bitte nehmen Sie Ihre Verantwortung für die Korrektheit der Angaben wahr. Wir sind zur Prüfung Ihrer Rechnungen verpflichtet und weisen diese bei Abweichungen/ fehlenden Angaben zurück. Dies erzeugt zusätzlichen Arbeitsaufwand und damit Verzögerungen in der Auszahlung.
Sie erhalten automatisch am Monatsersten per E-Mail einen Link. Dieser führt Sie zu einer Übersicht über alle im vergangenen Monat abgehaltenen, noch nicht abgerechneten Workshops. Der Link bleibt jeden Monat gleich. Die E-Mail dient zu Ihrer Erinnerung. Sie finden den Link auch in Ihrer Workshopübersicht.
Im Abrechnungsformular werden Ihnen relevante Hinweise gegeben.
1. Kontrollieren Sie sorgfältig, dass nur Workshops im Formular ausgewiesen werden, die tatsächlich zum angezeigten Zeitpunkt stattgefunden haben.
2. Schließen Sie ggf. das Formular und gehen Sie zurück in die Übersicht, in der Sie Workshoptermine ändern/ Workshops stornieren können. Falls hier Probleme/ Fragen auftauchen, kontaktieren Sie bitte den OeAD BEVOR Sie das Formular abschicken.
3. Wenn alle Daten übereinstimmen, laden Sie die geforderten Unterlagen (Rechnungen, Workshopbestätigungen) hoch.
Halten Sie hierfür bitte jeweils als PDF bereit:
- die Rechnung(en)/Honorarnote(n) des vergangenen Monats, nach Schulen und AMS-Bildungseinrichtungen getrennt. Die Rechnungen müssen einer nachvollziehbaren Logik folgend die Workshops tabellarisch anführen und Buchungsnummer, Umsetzungsdatum und Bildungseinrichtung enthalten (siehe oben).
- die Bestätigungen pro Workshop (nicht zusammengefügt).
Bitte korrigieren Sie alle durch Sie änderbaren Daten und kontaktieren Sie im Fall von darüber hinausgehenden Änderungen den OeAD, BEVOR Sie das Formular abschicken.
Nein. Bitte stellen Sie pro Monat, in dem Workshops stattfinden, eine Rechnung zu Beginn des Folgemonats aus.
Nein. Bitte stellen Sie pro Monat, in dem Workshops stattfinden, eine Rechnung aus. Sie können Workshops maximal drei Monate nach dem Workshoptermin abrechnen (siehe AVB 2024). Workshops, die ab Mai stattfinden, müssen bis spätestens 31.7. des jeweiligen Kalenderjahres abgerechnet werden.
Wenn eine Rechnung samt der zugehörenden Workshopbestätigungen durch den OeAD angenommen wurde, können Sie die physischen Schulbestätigungen vernichten.
Kontaktdaten, Angebote, Trainer/innen
Bitte informieren Sie uns über extremismus.praevention@oead.at. Wir nehmen Änderungen auf der Buchungsseite vor und aktualisieren unsere Datensätze.
Bei etwaigen Änderungen können Sie uns über extremismus.praevention@oead.at kontaktieren. Inhalte dürfen nicht verändert werden, da diese von der Fachjury freigegeben wurden. Tippfehler ausbesser oder etwas treffender formulieren ist kein Problem.
Die Akkreditierung neuer Trainer/innen wird über eine Expert/innengruppe im Auftrag des BMBWF und des BMAW laufen. Zum aktuellen Zeitpunkt können wir leider noch keine weiteren Informationen zum Prozedere, zeitlichen Rahmen oder den Anforderungen geben. Wir warten auf Informationen der Fördergeber.
Solange keine Jury diese kontinuierliche Betreuung aufgenommen hat, sind keine Änderungen möglich. Personelle Änderungswünsche können Sie uns bereits unter extremismus.praevention@oead.at zukommen lassen. Wir sammeln für Sie und geben die Informationen weiter, sobald die Expert/innengruppe ihre Arbeit aufnimmt. Erst wenn Sie die Rückmeldung erhalten, dass die Änderungen angenommen und in der Plattform hinterlegt wurden, können die gemeldeten Trainer/innen eingesetzt werden.
Hierzu gibt es von Seiten des OeAD keine konkrete Vorgabe, Sie sind jedoch verpflichtet den Workshop in jener Form abzuhalten, der von Ihnen eingereicht und von unserer Fachjury angenommen wurde. Wenn Sie hier zwei Trainer/innen angegeben haben, so halten Sie dies bitte in der Umsetzung ein.
Wir bitten darum alle Personen von der Jury akkreditieren zu lassen, die in Ihrem Namen in Schulen tätig sind.
Sie haben über den Bestätigungslink die Möglichkeit im Feld „Trainer/innen“ „Andere“ auszuwählen. Wichtig ist, dass nur Trainer/innen, welche durch die Fachjury evaluiert wurden, Workshops abhalten.
Ja, eine aktuelle Strafregisterbescheinigung ist zwingend erforderlich und muss auf Anfrage dem Projektbüro des OeAD vorgelegt werden. Die Bescheinigung darf zu Beginn der Projektmitarbeit nicht älter als 3 Monate sein. Dies gilt auch für Trainer/innen, die bereits im Rahmen von „Extremismusprävention macht Schule I“ tätig waren; auch hier ist ein neuer Auszug erforderlich.
Sollte ein Eintrag im Strafregister vorliegen, ist es dieser Person ausdrücklich untersagt, Workshops im Rahmen von „Extremismusprävention macht Schule“ abzuhalten.
Notwendige inhaltliche/konzeptionelle Änderungen der Workshops werden voraussichtlich möglich sein. Entscheidungen hierüber werden durch eine Expert/innengruppe im Auftrag des BMBWF und des BMAW getroffen. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir leider keine Informationen zu Prozedere, zeitlichem Rahmen oder der Form, in der Änderungswünsche kommuniziert werden sollen, geben. Wir warten auf Entscheidungen der Fördergeber hinsichtlich der Jury.
Einreichungen neuer Workshopformate sind nach aktuellem Wissensstand nicht angedacht. Sollte sich dies ändern, werden wir Sie umgehend informieren.
Ja, Sie können über Ihre angegebenen Bezirke hinaus tätig sein. In der Suche scheinen Sie, wenn gefiltert wird, nur für die von Ihnen angegebenen Bezirke auf. Wenn Sie dauerhaft weitere Bezirke abdecken können, schicken Sie uns bitte ein E-Mail und wir ändern es im System.
Bitte schreiben Sie uns in einer E-Mail an extremismus.praevention@oead.at die hinzuzufügenden/ wegzunehmenden Bezirke und welche Workshops die Änderung betrifft. Wir ändern dies in der Plattform.
Öffentlichkeitsarbeit
Bei von Ihnen erfolgenden Veröffentlichungen, die in Zusammenhang mit dem Projekt „Extremismusprävention macht Schule II“ stehen, ist der Hinweis „Mit Unterstützung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) und des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW)“ und die (jeweils Solo) Logos des BMBWF, des BMAW und der OeAD-GmbH anzugeben.
Logo des BMBWF in Varianten
Logo des BMAW in Varianten
Logo OeAD
Die ausdrückliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, ggf. abgebildeter Lehrpersonen und der Schule sind einzuholen.
Bei von Ihnen erfolgenden Veröffentlichungen, die in Zusammenhang mit dem Projekt „Extremismusprävention macht Schule“ stehen, sind der Hinweis „Mit Unterstützung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) und des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW)“ und die Logos des BMBWF, des BMAW und der OeAD-GmbH anzugeben.
Logo des BMBWF in Varianten
Logo des BMAW in Varianten
Logo OeAD
Sollte Ihr Workshop durch das Fotografieren gestört werden oder sollten Sie aus anderen Gründen nicht damit einverstanden sein, teilen Sie dies bitte der Lehrperson mit. Wenn alle abgebildeten Personen sich ausdrücklich einverstanden erklären, spricht natürlich nichts gegen Fotografieren.
Bitte weisen Sie auch darauf hin, dass alle Veröffentlichungen zum Projekt den Hinweis „Mit Unterstützung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) und des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW)“ enthalten müssen, und die Logos des BMBWF, des BMAW und der OeAD-GmbH anzugeben sind.
Logo des BMBWF in Varianten
Logo des BMAW in Varianten
Logo OeAD