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FAQs für Schulen

Wer kann teilnehmen?

Die Zielgruppen sind Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe im Klassen-, Gruppen- oder Schulverband. Ausgeschlossen sind Berufsschulen.

Wann findet der Pilotbetrieb statt?

Im Sommersemester 2026 findet ein Pilotbetrieb statt. 

Schulen müssen sich für die Teilnahme am Pilotbetrieb aktiv anmelden

Die Anmeldung erfolgt auf der Plattform Marktplatz Lernapps.

Wann ist die Anmeldung für den Pilotbetrieb möglich?

Die Anmeldung ist von 26. Jänner bis 27. März 2026 möglich.

Wie melden sich Schulen an?

Die Anmeldung erfolgt auf der Plattform Marktplatz Lernapps

Die Schulleitung steigt über das Bildungsportal ein und bestätigt die Teilnahme.

Wo wählen Schulen die Lernapps aus?

Die Auswahl erfolgt im Katalog des Marktplatz Lernapps, der alle zugelassenen Anwendungen und Produkte enthält.

Wie bestellen Schulen Lernapps?

Die Bestellung erfolgt über das Bestellsystem des Marktplatz Lernapps

Nur von der Schulleitung berechtigte Personen (inkl. Schulleitung selbst) können Bestellungen durchführen. Vor der Bestellung stimmt sich die Schule intern ab und entscheidet gemeinsam, welche Lernapps eingesetzt werden sollen.

Der Ablauf im Bestellsystem:

1. Die berechtigte Person wählt am Marktplatz Lernapps die gewünschte Lernapp aus.

2. Sie entscheidet dann über die Anzahl der Lizenzen:

  • eine Lizenz für die gesamte Schule oder
  • mehrere Einzel-/Klassenlizenzen entsprechend der Anzahl jener Schülerinnen und Schüler, die damit arbeiten sollen.

3. Bei Einzel-/Klassenlizenzen ordnet die berechtigte Person die Lizenzen sofort zu, z. B. zu: Klassenverbänden, Schüler/innengruppen, einzelnen Schüler/innen, Lehrpersonen.

4. Der Gesamtpreis erscheint im Warenkorb.

5. Zusätzlich sehen Sie dort das gesamt verfügbare Kontingent der Schule.

6. Abschließend wird die Bestellung bestätigt.

Wer darf bestellen?

Bestellen dürfen die Schulleitung und jene Personen, die von der Schulleitung über das Bildungsportal berechtigt wurden.

Wann ist der Bestellzeitraum im Pilotbetrieb?

Der Bestellzeitraum dauert von 23. Februar 2026 bis 27. März 2026

Lernapps werden im Katalog des Marktplatz Lernapps bis 15. März 2026 laufend ergänzt.
 

Ab wann ist der Katalog sichtbar?

Der Katalog wird ab 23. Februar 2026 online auf Marktplatz Lernapps sichtbar sein. 

Können Lehrpersonen den Katalog auch ohne Login einsehen?

Ja, jede/r kann den Katalog auch ohne Login einsehen.

Wie wird das Kontingent festgelegt?

Die Höhe des Kontingents basiert auf den Schülerinnen- und Schülerzahlen des Schuljahres 2024/2025. Eine Anpassung oder Aktualisierung dieser Daten ist im Pilotbetrieb nicht vorgesehen.

Dürfen wir das Kontingent innerhalb der Schule frei aufteilen?

Ja. Die Auswahl erfolgt schulautonom.

Können Bestellungen geändert werden?

Schon bestellte Lernapps können innerhalb einer Stornofrist von 14 Tagen zurückgegeben werden.

Dieser Betrag fließt dann zurück in das Kontingent und andere Lernapps können bestellt werden.

Dieser Vorgang ist nur innerhalb der Bestellfrist von 23. Februar bis 27. März 2026 möglich.

Wie viele Lizenzen können wir bestellen?

Im Rahmen des Kontingents können Schulen frei auswählen, welche und wie viele Lernapps sie bestellen.

Wann erhalten Schulen die Lizenzen?

Anbietende stellen die bestellten Lizenzen innerhalb von fünf Werktagen bereit.

Wie lange sind die Lizenzen gültig?

Im Pilotbetrieb sind alle Lizenzen Semesterlizenzen und vom 1. März 2026 bis 31. August 2026 gültig.

Erhalten Schulen zusätzliche Lizenzen für Schulwechsel und Lehrpersonen?

Ja. Jede Lieferung umfasst zusätzlich:

  • 10 % kostenlose Zusatzlizenzen (aufgerundet)
  • Pro Klassenlizenz: 2 kostenlose Lehrerlizenzen
  • Bei Schullizenzen: kostenlose Lizenzen für alle Lehrpersonen

Können Schulen eine Bestellung stornieren?

Ja. Ein Widerruf ist innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung/Bereitstellung ohne sachlichen Grund möglich.

Sind Nachbestellungen möglich?

Nachbestellungen sind nur im Bestellzeitraum möglich, spätestens bis 27. März 2026.

Müssen Schulen Rechnungen bezahlen?

Nein. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich zwischen dem OeAD und den Anbieterinnen und Anbietern. 

Für Schulen fallen keine Kosten an.

Dürfen Anbieterinnen und Anbieter Zusatzkosten verrechnen?

Nein. Der Lizenzpreis ist eine Pauschale, alle Leistungen sind damit abdeckt. 

Zusatz- oder Folgekosten für Schulen, Eltern oder Schülerinnen und Schüler sind unzulässig.

Wen kontaktieren wir bei technischen Problemen?

Bei technischen Fragen zu einer Lernapp wenden Sie sich direkt an die Anbieterinnen und Anbieter. Diese stellen technischen 

Support über die gesamte Lizenzdauer zur Verfügung. 

Die Kontaktdaten der Anbietenden finden Sie im Katalog des Marktplatz Lernapps auf der Seite der Anwendung.

Wen kontaktieren wir bei Fragen zum Ablauf oder zur Plattform?

Für Fragen zum Ablauf und zur Nutzung der Plattform steht Ihnen das Support-Team des OeAD zur Verfügung. 

Häufige Fragen finden Sie hier in den FAQs für Schulen

Wenn Sie darüber hinaus Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an Support-Team des OeAD

Alle Kontaktmöglichkeiten finden sie auf der OeAD-Website.

Sind alle Lernapps geprüft?

Ja. Jede Lernapp muss die Qualitätsprüfung Lernapps positiv absolvieren, bevor sie im Katalog erscheint. 

Die Kriterien für die Qualitätsprüfung sind in vier Kategorien unterteilt (pädagogisch-didaktische Kriterien, Funktionalität und mediale Gestaltung, Lernendenorientierung und Rolle der Lehrperson). 

Das Qualitätsprüfverfahren wird vom OeAD gestaltet.

Gibt es Qualitätskontrollen während der Nutzung?

Ja. Der OeAD kann jederzeit stichprobenartige oder anlassbezogene Qualitätskontrollen durchführen. Anbieter müssen innerhalb von 30 Tagen nachbessern.

Müssen Lernapps datenschutzkonform sein?

Ja. Anbietende müssen die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen erklären und dürfen keine Webtracking-Dienste wie Google Analytics oder webbasierte Google-Fonts verwenden.

Projektbüro

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Projektbüro des OeAD:

marktplatz.lernapps@oead.at 

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