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FAQs für Schulen

Wer kann teilnehmen?

Teilnehmen können Schulen der Sekundarstufen I und II, sofern sie einer gesetzlich geregelten Schulart nach dem Schulorganisationsgesetz (SchOG) zugeordnet sind.

Nicht teilnehmen können:

  • Für Berufsschulen steht mit wîse up | Fachwissen fürs Unternehmen | Ein Service der WKO eine eigene Plattform zur Verfügung, der Lehrlingen kostenlosen Zugang zu maßgeschneiderten, fachbezogenen digitalen Lerninhalten bietet, die gezielt auf ihren jeweiligen Ausbildungsberuf abgestimmt sind.
  • Statutschulen, da diese Privatschulen mit eigenem Organisationsstatut sind und keiner gesetzlich geregelten Schulart nach dem SchOG zugeordnet sind – auch dann nicht, wenn sie Öffentlichkeitsrecht besitzen.

Rechtsgrundlage:
Die gesetzlich geregelten Schularten sind im § 3 Schulorganisationsgesetz (SchOG) definiert.
Berufsschulen sind zwar im SchOG geregelt, sind jedoch ausdrücklich vom Marktplatz Lernapps ausgeschlossen.

Gesetzlich geregelte Schularten nach dem Schulorganisationsgesetz (§ 3 SchOG), soweit sie die Sekundarstufe I oder II betreffen, sind insbesondere:

  • Mittelschulen (MS)
  • Allgemeinbildende höhere Schulen (AHS)
    – Unterstufe (Sekundarstufe I)
    – Oberstufe (Sekundarstufe II)
  • Polytechnische Schulen (PTS)
  • Berufsbildende mittlere Schulen (BMS)
  • Berufsbildende höhere Schulen (BHS)
  • Sonderschulen, soweit sie der Sekundarstufe zugeordnet sind

Bei Zweifelsfällen kann die Teilnahmeberechtigung anhand der Schulkennzahl (SKZ) geprüft werden.

Wichtig:

  • Die Teilnahme an der Pilotphase ist für Schulen freiwillig. Sie entscheiden selbst, ob sie als Early Adopter dieses neue Angebot nutzen möchten.
  • Nach der Evaluation ist die Überführung des Marktplatz Lernapps in den Regelbetrieb ab dem Schuljahr 2026/27 vorgesehen. Eine separate Anmeldung ist dann nicht mehr erforderlich.

Wann findet der Pilotbetrieb statt?

  • Im Sommersemester 2026 findet der Pilotbetrieb statt.
  • Schulen müssen sich für die Teilnahme am Pilotbetrieb aktiv anmelden.
  • Die Teilnahme am Pilotbetrieb ist für Schulen freiwillig. Sie entscheiden selbst, ob Sie dieses neue Angebot nutzen möchten.

Wie melden sich Schulen an?

  • Die Anmeldung zum Pilotbetrieb erfolgt von 26. Jänner bis 27. März 2026 direkt über die Plattform Marktplatz Lernapps.
  • Die Anmeldung muss von der Schulleitung vorgenommen werden.
  • Im Bildungsportal (BIP) kann die Schulleitung Lehrpersonen berechtigen, die anschließend die Bestellungen vornehmen können.

Wie erfolgen Auswahl und Bestellung der Lernapps?

  • Ab 23. Februar 2026 ist der digitale Lernapp-Katalog öffentlich auf der Plattform Marktplatz Lernapps einsehbar; laufende Ergänzungen erfolgen bis 15. März.
  • Der Katalog steht somit dem gesamten Kollegium sowie auch Eltern zur Information zur Verfügung.
  • Vom 23. Februar bis 27. März 2026 können Schulen aus dem Angebot auswählen und direkt im Warenkorb bestellen.

Wer darf Lernapps bestellen?

Bestellen dürfen die Schulleitung und jene Personen, die von der Schulleitung über das Bildungsportal berechtigt wurden.

Die Berechtigung für den Marktplatz Lernapps wird von der Schulleitung im Bildungsportal vergeben. Dies erfolgt ab dem Zeitpunkt, zu dem der Marktplatz Lernapps im Bildungsportal aufscheint, also mit Beginn der Anmeldephase ab 26. Jänner 2026.

Der Ablauf ist wie folgt:

  • Die Direktion meldet die Schule ab 26. Jänner 2026 am Marktplatz Lernapps an.
  • Im Bildungsportal vergibt die Direktion anschließend die Berechtigung an jene Lehrpersonen, die Bestellungen durchführen sollen.
  • Nach der Freischaltung erscheint der Marktplatz Lernapps automatisch als Anwendung im Bildungsportal.

Wie bestellen Schulen Lernapps?

Die Bestellung erfolgt über das Bestellsystem des Marktplatz Lernapps

Nur von der Schulleitung berechtigte Personen (inkl. Schulleitung selbst) können Bestellungen durchführen. Vor der Bestellung stimmt sich die Schule intern ab und entscheidet gemeinsam, welche Lernapps eingesetzt werden sollen.

Der Ablauf im Bestellsystem:

1. Die berechtigte Person wählt am Marktplatz Lernapps die gewünschte Lernapp aus.

2. Sie entscheidet dann über die Anzahl der Lizenzen:

  • eine Lizenz für die gesamte Schule oder
  • mehrere Einzel-/Klassenlizenzen entsprechend der Anzahl jener Schülerinnen und Schüler, die damit arbeiten sollen.

3. Bei Einzel-/Klassenlizenzen ordnet die berechtigte Person die Lizenzen sofort zu, z. B. zu: Klassenverbänden, Schüler/innengruppen, einzelnen Schüler/innen, Lehrpersonen.

4. Der Gesamtpreis erscheint im Warenkorb.

5. Zusätzlich sehen Sie dort das gesamt verfügbare Kontingent der Schule.

6. Abschließend wird die Bestellung bestätigt.

Was und wie hoch ist das Schulkontingent?

  • Pro Schülerin und Schüler steht ein Förderbetrag von 13€ zur Verfügung.
  • Die Schülerzahlen, auf deren Basis das Kontingent der Schule berechnet wird, werden aus der BilDok 2024/25 übernommen.
  • Das entsprechende Schulkontingent wird im Warenkorb  auf der Plattform Marktplatz Lernapps angezeigt und nach jeder Bestellung um den jeweiligen Betrag vermindert.
  • Die Auswahl und Entscheidung über die zu nutzenden digitalen Lernmittel erfolgt schulautonom, das heißt, es können auch nur einzelne Klassen oder Jahrgangsstufen teilnehmen. 

Entstehen für Schulen Kosten oder zusätzliche Zahlungsverpflichtungen?

  • Nein. Für Schulen entstehen im Rahmen des Marktplatz Lernapps keine Kosten.
  • Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem OeAD und den Anbietenden.
  • Der im Marktplatz Lernapps angegebene Lizenzpreis ist eine Pauschale und umfasst sämtliche Leistungen. Zusatz- oder Folgekosten für Schulen, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler sind nicht zulässig.

Können Lernapps getestet und bei Bedarf storniert werden?

  • Ja. Nach Lieferung bzw. Bereitstellung können die bestellten Lernapps 14 Tage lang getestet werden. Innerhalb dieser Testphase ist ein Stornierung/Widerruf ohne Angabe von Gründen möglich.
  • Wird eine Lernapp innerhalb der 14-tägigen Stornofrist zurückgegeben, fließt der entsprechende Betrag wieder in das verfügbare Kontingent der Schule zurück. In diesem Fall können andere Lernapps ausgewählt und bestellt werden.
  • Nachbestellungen und Stornierungen sind ausschließlich innerhalb des Bestellzeitraums von 23. Februar bis spätestens 27. März 2026 möglich.

Erhalten Schulen zusätzliche kostenlose Lizenzen?

Ja. Jede Lieferung umfasst zusätzliche kostenlose Lizenzen:

  • Pro Klassenlizenz: 2 kostenlose Lehrerlizenzen
  • Bei Schullizenzen: kostenlose Lizenzen für alle Lehrpersonen der Schule
  • 10 % kostenlose Zusatzlizenzen (aufgerundet), z. B. für Schulwechsel

Wie viele Lizenzen können Schulen bestellen und wie lange sind sie gültig?

  • Schulen können im Rahmen ihres verfügbaren Kontingents frei entscheiden, welche Lernapps und wie viele Lizenzen sie bestellen.
  • Die Anbietenden stellen die bestellten Lizenzen innerhalb von fünf Werktagen bereit.
  • Im Pilotbetrieb handelt es sich ausschließlich um Semesterlizenzen, die vom 1. März bis 31. August 2026 gültig sind.

Wen kontaktieren Schulen bei technischen Problemen?

  • Bei technischen Fragen zu einer Lernapp wenden Sie sich direkt an die Anbietenden. Diese stellen technischen Support über die gesamte Lizenzdauer zur Verfügung.
  • Die Kontaktdaten der Anbietenden finden Sie im Katalog des Marktplatz Lernapps auf der Seite der Anwendung.

Wen kontaktieren Schulen bei Fragen zum Ablauf oder zur Plattform?

  • Für Fragen zum Ablauf und zur Nutzung der Plattform steht das Support-Team des OeAD zur Verfügung.
  • Alle Kontaktmöglichkeiten befinden sich auf der Website des OeAD.

Sind alle Lernapps geprüft?

Ja. Jede Lernapp muss die Qualitätsprüfung Lernapps positiv absolvieren, bevor sie im Katalog erscheint. 

Die Kriterien für die Qualitätsprüfung sind in vier Kategorien unterteilt (pädagogisch-didaktische Kriterien, Funktionalität und mediale Gestaltung, Lernendenorientierung und Rolle der Lehrperson). 

Das Qualitätsprüfverfahren wird vom OeAD gestaltet.

Gibt es Qualitätskontrollen während der Nutzung?

Ja. Der OeAD kann jederzeit stichprobenartige oder anlassbezogene Qualitätskontrollen durchführen. Anbieter müssen innerhalb von 30 Tagen nachbessern.

Müssen Lernapps datenschutzkonform sein?

Ja. Anbietende müssen die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen erklären und dürfen keine Webtracking-Dienste wie Google Analytics oder webbasierte Google-Fonts verwenden.

Projektbüro

Bei Fragen zum Marktplatz Lernapps wenden Sie sich bitte an das Projektbüro des OeAD:

marktplatz.lernapps@oead.at 

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