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Der Europäische Hochschulraum und Bologna-Prozess erklärt

Karte des Europäischen Hochschulraums
© EQAR - European Quality Assurance Register

Der Startschuss für die Zusammenarbeit im Europäische Hochschulraum (EHR) erfolgte 1999 mit der Bologna-Erklärung. Mittlerweile sind 49 Länder Mitglieder des EHR, zwei davon, die Russische Föderation und Belarus, wurden 2022 als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine suspendiert und können somit nicht an den Sitzungen und Beratungen teilnehmen. Der Bologna-Prozess zeichnet sich dadurch aus, dass die teilnehmenden Länder freiwillig ihre Hochschulsysteme nach den gemeinsamen Zielen und Verpflichtungen des EHR ausrichten.

Das ursprüngliche und zentrale Ziel des EHR ist es, grenzenloses Studieren und Forschen in ganz Europa möglich zu machen. Seitdem wurde die Liste der behandelten Aspekte der Hochschulpolitik sukzessive erweitert, zuletzt 2020 um das Thema der gemeinsamen akademischen Grundwerte (fundamental values). Um den mittlerweile umfangreichen Bologna-Zielen schrittweise näher zu kommen, werden am Ende des Verhandlungszyklus (alle drei bis vier Jahre) bei Ministeriellen Treffen gemeinsam neue Schwerpunkte festgelegt oder der Wille bekräftigt, gesetzte Ziele weiterhin zu verfolgen. Die Entscheidungen werden in Kommuniqués festgehalten.

Die Mitgliedsländer sind in der europäischen Bologna Follow-Up Gruppe (BFUG) und in deren thematischen Arbeitsgruppen vertreten. Die europäische BFUG ist für die inhaltliche Vorbereitung der Ministeriellen Konferenzen und Kommuniqués verantwortlich und begleitet die Umsetzung des Arbeitsprogramms. Neben der europäischen BFUG existiert auch eine österreichische Bologna Follow-Up Gruppe, welche die Umsetzung der EHR-Ziele in Österreich begleitet.

Seit der Ministeriellen Konferenz 2018 in Paris werden die drei Key Commitments für die Umsetzung der Bologna-Ziele wie folgt definiert:

  • ein dreistufiges System von Abschlüssen (Bachelor – Master – PhD/Doktorat), das mit dem übergeordneten Qualifikationsrahmen des EHR kompatibel ist und Abschlüsse des ersten und zweiten Zyklus umfasst, die nach ECTS bewertet sind
  • Einhaltung des Lissabonner Anerkennungsübereinkommen
  • Qualitätssicherung in Übereinstimmung mit den Standards und Leitlinien für Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum
  • Rahmenbedingungen schaffen, die Mobilitätserfahrungen für Studierende, Lehrende, Forscher/innen und allgemeines Hochschulpersonal ermöglichen
  • erleichterte Anerkennung von national und international erworbenen Studienabschlüssen oder -teilen
  • Definition und Schutz gemeinsamer akademischer Grundwerte (fundamental values): akademische Freiheit, wissenschaftliche/künstlerische Integrität, Hochschulautonomie, Beteiligung von Studierenden und Hochschulpersonal an der hochschulischen Selbstverwaltung, öffentliche Verantwortung für und von Hochschulbildung
  • Förderung grenzüberschreitender Joint Degrees und damit verbunden erleichtertes Prozedere bei internationalen Akkreditierungen
  • Innovative Lehre, auch unter Berücksichtigung von digitalen Lehr- sowie Lernmethoden und der Heterogenität der Studierendenschaft
  • nationale Strategien zur sozialen Dimension des Studierens: Fokus auf unterrepräsentierte und benachteiligte Gruppen von Studierenden beim Zugang zu, Verbleib in und Abschluss von Studien
  • transparente, institutionalisierte und qualitätsgestützte Durchlässigkeit zwischen unterschiedlichen Studien, Studienabschlüssen, aber auch zwischen den Bildungsbereichen, insbesondere zwischen beruflicher und akademischer Bildung
  • Qualitätssicherung in der Lehre bzw. Qualitätsentwicklung der Hochschulen

Folgende Transparenzinstrumente des Europäischen Hochschulraums verbessern die Vergleichbarkeit zwischen nationalen (Hochschul-)Bildungssystemen und Bildungsrahmen:

  • das European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS), dessen Umsetzung im ECTS Leitfaden 2015 erklärt wird
  • die Qualitätssicherung auf Basis der Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum (ESG) 2015
  • die Lernergebnis- und Kompetenzorientierung als Grundlage für eine gerechte Anerkennung von an anderen Hochschulen erbrachten Leistungen und den Vergleich von hochschulisch und außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen
  • Qualifikationsrahmen als systematische Darstellungen von formalen Bildungsabschlüssen, bei denen verschiedene Niveaus unterschieden und anhand von Merkmalen („Deskriptoren“) erläutert werden
  • das Diploma Supplement mit einheitlichen Angaben zur Beschreibung von Hochschulabschlüssen und damit verbundener Qualifikationen

Mehr Informationen zum aktuellen Arbeitsprogramm, zu den europäischen Hauptakteuren und zur Ausgestaltung der Bologna Kommuniqués finden Sie auf der offiziellen Website des europäischen Hochschulraums.

Weitere Informationen über die Bedeutung des Bologna-Prozesses und den Europäischen Hochschulraum erhalten Sie in der Nachlese des Bologna Tag 2019: “20 Jahre Europäischer Hochschulraum: Reflexion – Gegenwart – Zukunft” sowie in unserem Webinar “Der Bologna Prozess in a Nutshell”.

Webinar “Der Bologna Prozess in a Nutshell”

Das Infowebinar der OeAD Bologna-Servicestelle zeigt auf, wie der Bologna-Prozess funktioniert, welche Stakeholder bei der Gestaltung des Europäischen Hochschulraumes involviert sind und wie die Umsetzung in Österreich gestaltet ist. Das Webinar wurde im Rahmen der OeAD-Hochschultagung 2025 aufgenommen.

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