Häufig gestellte Fragen: Anbieter:innen
Kontingent
Das Gesamtkontingent betrifft alle Anbieter/innen: Die Fördergeber (BMB und BMASGPK) stellen je ein Budget für alle Workshops im Rahmen der Initiative bereit. Diese beiden Summen ergeben umgerechnet eine Anzahl an Workshops pro Fördergeber. So viele Workshops, wie in den Kontingenten – vom BMB für Schulen, vom BMASGPK für AMS-Bildungseinrichtungen – budgetär festgelegt sind, können gebucht, umgesetzt und abgerechnet werden. Ist ein Kontingent (z.B. des BMASGPK) ausgeschöpft, sind hierfür keine Buchungen mehr möglich, ein Hinweis erscheint auf der Buchungsseite. Stornierte oder verfallene Workshops fließen wieder in das jeweilige Trimester-Gesamtkontingent zurück. Sobald das vorgesehene Gesamtkontingent – sowohl durch bestätigte Buchungen als auch durch unbestätigte Buchungsanfragen – vollständig aufgebraucht ist, erscheint ein entsprechender Hinweis auf der Buchungsseite. Weitere Buchungen sind in diesem Fall nicht möglich.. Das Gesamtkontingent ist in Trimester aufgeteilt.
Für Anbieter/innen, die im Rahmen früherer Ausschreibungen aufgenommen wurden, ergibt sich die maximal mögliche Anzahl an Workshops aus dem jeweiligen Zusageschreiben. Für Anbieter/innen, die im Rahmen des Open-House-Verfahrens (Ausschreibung 2025/26) aufgenommen wurden, ergibt sich das individuelle Kontingent aus der im Zuge der Einreichung auf der Plattform bekanntgegebenen maximalen Workshopanzahl. Mit der Einreichung und Bestätigung der Teilnahmebedingungen (Kapitel A–D) haben Sie diesen Rahmenbedingungen zugestimmt. Bis zur jeweils festgelegten maximalen Anzahl können Workshops gebucht und abgerechnet werden. Ist diese Anzahl erreicht, erscheinen Ihre Angebote als ausgebucht. Das individuelle Kontingent ist nicht nach Monaten oder Trimestern unterteilt. Sollten sich Ihre Kapazitäten ändern, kontaktieren Sie bitte das Projektbüro unter starke.schule@oead.at. Bitte beachten Sie: Es besteht keine Garantie, dass das individuelle Kontingent vollständig ausgeschöpft werden kann. Die Vergabe der Workshops erfolgt nach dem „First-Come-First-Served“-Prinzip im Rahmen der verfügbaren Gesamtkontingente. Wenn die Gesamtkontingente ausgeschöpft sind, sind keine Buchungen mehr möglich.
Die Gesamtkontingente der Fördergeber (BMB und BMASGPK) sind auf drei Trimester aufgeteilt: Jänner–März, April–Juli, September–Dezember. Buchungen werden in der Regel rund einen Monat vor Beginn eines Trimesters freigeschaltet. Maßgeblich ist der geplante Durchführungstermin des Workshops. Das bedeutet: Ein Workshop, der beispielsweise im Mai stattfinden soll, kann frühestens im März gebucht werden. Diese Regelung dient einer möglichst ausgewogenen Verteilung der verfügbaren Mittel über das gesamte Schul- bzw. Ausbildungsjahr hinweg. Ist das für ein Trimester vorgesehene Gesamtkontingent ausgeschöpft, sind für diesen Zeitraum keine weiteren Buchungen möglich. Ein entsprechender Hinweis erscheint auf der Buchungsplattform.
Bei jeder Buchungsanfrage wird ein Workshop aus Ihrem auf der Plattform hinterlegten Kontingent blockiert. Erfolgt binnen 21 Tagen keine verbindliche Bestätigung, verfällt diese Reservierung automatisch. Der Workshop wird wieder dem frei buchbaren Kontingent zugeordnet. Wird verbindlich gebucht, ist das Kontingent dauerhaft gebunden. Wenn Ihr Angebot als ausgebucht angezeigt wird, Sie aber nicht die entsprechende Anzahl an Workshops bestätigt haben, ist Ihr Kontingent vermutlich durch offene Buchungsanfragen blockiert. Bitte stornieren Sie Workshops, die nicht stattfinden können.
Nein. Es gilt das „First-Come-First-Served“-Prinzip.
Auch wenn Sie Ihr auf der Plattform hinterlegtes Kontingent noch nicht ausgeschöpft haben, können keine weiteren Workshops gebucht werden, sobald das Gesamtkontingent ausgeschöpft ist. Es besteht keine Garantie, dass das individuelle Kontingent vollständig genutzt werden kann.
Buchungen, Terminänderungen, Stornierungen, Kennzahlen
Bitte verweisen Sie die Lehrpersonen auf die Buchungsplattform. Dort sind alle notwendigen Schritte beschrieben.
Buchungen werden trimesterweise freigeschaltet (Jänner–März, April–Juli, September–Dezember). Die Buchungsmöglichkeit wird jeweils etwa einen Monat vor Beginn eines Trimesters geöffnet. Maßgeblich ist der geplante Durchführungstermin des Workshops. Das bedeutet: Ein Workshop, der beispielsweise im Mai stattfinden soll, kann frühestens im März gebucht werden. Workshops können nur innerhalb eines freigeschalteten Trimesters gebucht werden.
Alle Eingaben, Buchungsbestätigungen usw. erfolgen über Formulare. Es gibt keinen Login. Sie erhalten alle Links, die Sie zu den Formularen führen, über die E-Mails, die das System automatisiert verschickt. Wie Sie intern regeln, wer Zugriff auf diese Mails und damit Links erhält, obliegt Ihnen.
Ja, Sie finden in allen E-Mails, die Sie über das System erhalten, einen Link, mit dem Sie den aktuellen Stand Ihrer Buchungen einsehen können. Der Link ist gleichbleibend. Bitte speichern Sie ihn ggf. ab.
Sie können je innerhalb des aktuellen Schuljahres bzw. Ausbildungsjahres Termine vereinbaren, unter der Berücksichtigung der Trimesterregelung.
Wichtig: Workshops, die nicht über die Buchungsseite gebucht werden, können nicht abgerechnet werden!
Nur Schulen, die im Schulorganisationsgesetz angelegt sind, können die Workshops kostenlos nutzen. Die Schulkennzahlen sind hinterlegt. Wenn eine Schulkennzahl nicht erkannt wird, können die Schulen uns gerne unter starke.schule@oead.at kontaktieren.
Wird die sechsstellige Maßnahmennummer eines AMS-Bildungsangebotes nicht erkannt, kann dies mehrere Gründe haben. Generell sind umfasst: Lehrgängen der Überbetrieblichen Lehrausbildung (ÜBA), andere Qualifizierungsangebote und berufsvorbereitende Maßnahmen im Auftrag des AMS und Angebote speziell für Personen mit Fluchterfahrung in klassenähnlichem Setting im Auftrag des AMS.
Wird die Maßnahmennummer eines o.g. Bildungsangebots nicht vom Buchungssystem erkannt, ist eine Abklärung mit dem BMASGPK unter ixb4a@sozialministerium.gv.at notwendig. Der OeAD kann bei diesen Fragen leider nicht weiterhelfen.
Angebote, in welchen die Teilnehmer/innen nur die Deckung des Lebensunterhaltes (DLU) beziehen (bspw. AusbildungsFit) sind aktuell leider nicht vollumfänglich von der Initiative umfasst.
Nein, nicht alle Schularten oder außerschulische Bildungseinrichtungen können die kostenlosen Angebote nutzen. Es gibt Kontingentsgrenzen, Trimesterkontingente sowie Ihre vorab vereinbarte Anzahl an Workshops. All das kann sich bis zum Termin des betreffenden Workshops verändern. Es kann nicht garantiert werden, dass der Workshop zu einem späteren Zeitpunkt buchbar und abrechenbar ist. Nur erfolgreich über das System gebuchte Workshops können abgerechnet werden.
Die Buchung muss über die Projektplattform laufen, damit der Workshop abgerechnet werden kann. Wie Sie die Terminvergabe organisieren, obliegt Ihnen, solange die Angaben in unserem Buchungssystem gepflegt werden.
Ja, eine Bildungseinrichtung darf mehrere Formate buchen, es ist keine Begrenzung vorgesehen.
Ja, eine Klasse/Gruppe darf mehrere unterschiedliche Workshops buchen.
Nein. Es ist nicht vorgesehen, dass eine Klasse/Gruppe dasselbe Format mehrfach in einem Schuljahr/ Ausbildungsjahr bucht.
Sie können mit mehreren Trainer/innen arbeiten und die Klasse/Gruppe teilen. Es bleibt ein Workshop, der als solcher entlohnt wird. Die Aufsichtspflicht durch die Lehrpersonen muss dabei weiterhin gewährt sein.
Nein. Ein Workshop muss einer Klassenverbandsstärke an Schüler/innen zugutekommen. Sie dürfen keine zwei Workshops am selben Tag zur selben Zeit in derselben Klasse/Gruppe abhalten.
Bitte kontaktieren Sie, sobald diese Thematik aufkommt, jedenfalls VOR dem Workshop, das Projektteam, um eine mögliche Lösung zu finden. Sie dürfen generell weder denselben Workshop 2x für dieselbe Klasse abrechnen noch in einer Klasse parallel zwei Workshops abhalten und doppelt abrechnen.
Schule: Die Lehrpersonen sollen pro Klasse eine Buchungsanfrage stellen. Bei besonderen Formaten (Projekttage/ klassenübergreifende Aktionen usw.) soll pro Klassenverbandsstärke gebucht werden.
Wenn es sich um eine sehr große Klasse handelt, kommen Sie bitte auf uns zu.
AMS-Bildungseinrichtung: Bei größeren Gruppen (≥20 Personen) bitte pro Gruppe eine Buchungsanfrage stellen. Bei kleinen Gruppen werden diese bitte nach Möglichkeit so zusammengelegt, dass Sie pro 20-25 Personen einen Workshop halten. Lassen sich die Gruppen nicht sinnvoll zusammenlegen, wird bitte auch bei kleineren Gruppen pro Gruppe ein Workshop gebucht.
Ja, dies liegt im Einzelfall in Ihrem Ermessen. Bitte bedenken Sie, dass Sie sich für den schulischen Kontext beworben haben. Wenn Ihr Konzept nicht für Schulklassen und dort gängige Personenstärken geeignet ist, treten Sie bitte ggf. bzgl. eines Rückzugs Ihres Angebots in Kontakt.
Sie müssen nichts tun, die Lehrperson wird im Prozess aufgefordert, Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Sollte die Lehrperson ihre Telefonnummer zur Kontaktaufnahme angegeben haben, können Sie von sich aus den Kontakt aufnehmen.
Erfolgt innerhalb von 21 Tagen keine Bestätigung, verfällt die Buchungsanfrage. Binnen dieser 21 Tage ist ein Workshop aus Ihrem Kontingent und entsprechend auch aus dem Gesamtkontingent reserviert, das heißt blockiert. Sie müssen ggf. die 21 Tage abwarten.
Bestätigen Sie keinesfalls Buchungsanfragen, zu denen es keinen Kontakt mit der Bildungseinrichtung und keine Terminvereinbarung gibt. Es ist Aufgabe der Lehrperson, Sie zu kontaktieren. Ggf. muss die Lehrperson neu buchen, wenn die Anfrage verfallen ist.
Die Buchungsanfrage verfällt nach 21 Tagen automatisch. Für 21 Tage ist ein Workshop aus Ihrem Kontingent sowie aus dem Gesamtkontingent reserviert. So lange hat die Schule Zeit, sich bei Ihnen zu melden. Nur wenn es Kontakt und die Einigung gab, dass kein Workshop stattfindet, dürfen Sie eine Buchungsabfrage vor Ablauf der 21 Tage stornieren.
Wir bitten Sie jegliche Verschiebungen oder Absagen umgehend in der Buchungsplattform zu ändern.
Bitte klicken Sie auf den Buchungslink, den Sie mit der Buchungsanfrage erhalten haben. Geben Sie ggf. Änderungsgrund und das neue Datum an.
Zum Ändern des Workshopdatums wählen Sie zuerst im Dropdown-Menü den neuen Monat (innerhalb des aktuellen Buchungstrimesters) aus, dann den gewünschten Tag in der Kalenderansicht. Bitte ergänzen Sie auch die genaue Start- und Endzeit des Workshops.
Automatisierte E-Mails werden an Sie, die buchende Lehrperson und den OeAD verschickt. Liegt der neue Termin in einem Trimester, für das es kein Kontingent mehr gibt oder das noch nicht geöffnet ist, so muss der Workshop derweil ohne Ersatz storniert werden.
Abhalten der Workshops, Evaluierung
In Schulen müssen die Lehrpersonen über die gesamte Dauer des Workshops ihre Aufsichtspflicht erfüllen und somit durchgehend anwesend sein können. Sie als Anbieter/in dürfen gesetzlich nicht die Aufsichtspflicht übernehmen. Dies gilt ebenso, sollten Sie die Klasse für Übungen teilen. Die Aufsichtspflicht ist in § 51 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz (SchUG), BGBl. Nr. 472/1986 idgF, sowie in § 5 der Schulordnung 2024, BGBl. II Nr. 126/2024, sowie im Aufsichtserlass 2005 ausdrücklich geregelt.
In AMS-Bildungseinrichtungen stimmen Sie sich bitte entsprechend der an den Institutionen geltenden Regeln ab.
Sie brauchen die Workshopbestätigung, bestehen Sie gegenüber der Lehrperson darauf.
Die Lehrperson wird an mehreren Stellen auf die Bestätigung hingewiesen: Auf der Buchungsseite selbst, auf dem Ablaufplan, sowie in einer automatisierten E-Mail, die ausgeht, sobald Sie die Buchung bestätigen. Außerdem wird vor dem Workshoptermin eine Terminerinnerung ausgesandt, in der ebenfalls an die Bestätigung erinnert wird. Der Bestätigungsemail ist die Vorlage für die Workshopbestätigung beigefügt.
Die Workshopbestätigung wird mit den auf der Buchungsplattform angegebenen Daten automatisch erstellt. Kontrollieren Sie noch vor Ort, ob Stempel, Name der Bildungseinrichtung, Name Ihrer Organisation, Name der Trainer/innen, Name Ihres Angebots auf der Bestätigung korrekt sind. Sollte es zu Änderungen gekommen sein, kommentieren Sie diese bitte ggf. händisch. Änderungen sollen als solche erkennbar bleiben. Nur mit vollständig und korrekt ausgefüllten Bestätigungen kann Ihr Honorar ausgezahlt werden.
Ein Stempel ist zwingend notwendig.
Benötigte Unterschriften auf der Bestätigung:
- Bei Workshops an Schulen sind zwei Unterschriften (zuständige Lehrperson + Direktion/Leitung) erforderlich
- Bei außerschulischen Bildungseinrichtungen ist nur eine Unterschrift (Kurs- oder Institutsleitung) notwendig
Wir sind zur Kontrolle verpflichtet und weisen unvollständige/ widersprüchliche Workshopbestätigungen zurück.
Sie können die zweite Person händisch ergänzen. Wichtig ist, dass beide Personen durch die Fachjury evaluiert wurden und im Trainer/innen-Pool aufgenommen sind.
Bitte korrigieren Sie den Namen händisch auf der Workshopbestätigung und vermerken Sie es im Kommentarfeld des Abrechnungsformulars.
Aufgrund vieler Anfragen von Schulen wird die Uhrzeit des Workshops nun bei den Erinnerungsemails ausgespielt. Wir bitten Sie diese in der Buchungsplattform aktuell und genau mit Start- und Endzeit einzugeben, besonders im Falle von Terminverschiebungen. Bitte halten Sie die eingereichte Workshopdauer von 3 oder 4 UE (à 50 Minuten) ein, die für Ihren Workshop bewilligt wurde. Workshops mit einer kürzeren als der bewilligten Dauer können nicht ausgezahlt werden!
Nein. Workshops dürfen nur so wie eingereicht und bewilligt abgehalten werden. Sollte es seitens der Schule aus organisatorischen Gründen nicht möglich sein, den erforderlichen Zeitraum für einen Workshop zu ermöglichen, ist jedenfalls eine vorherige Rücksprache mit dem OeAD notwendig. Workshops mit einer kürzeren als der bewilligten Dauer können nicht ausgezahlt werden!
Die Evaluierung erfolgt seit September 2025 wieder über einen automatisch versendeten Fragebogen.
Das OeAD-Projektteam kontaktiert Sie, sollte es Handlungsbedarf aufgrund des eingegangenen Feedbacks geben. Eine allgemeine Rückmeldung an Sie ist momentan leider aus zeitlichen Gründen nicht möglich.
Ja, alle Personen, die im Rahmen des Programms Starke Schule, starke Gesellschaft an Schulen Workshops durchführen (auch Praktikant/innen), müssen an die Fachjury gemeldet und freigegeben werden.
Abrechnungen
Bitte vergewissern Sie sich: Sind alle Workshopbestätigungen korrekt (d.h. alle Stempel, Unterschriften usw. vorhanden, passen die Workshopdaten)?
Bitte fordern Sie ggf. die Bestätigungen bei den Schulen nach.
Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf und wir lösen die jeweiligen Mails mit den Vorlagen an die Lehrperson nochmals aus. Insgesamt: Wenn Sie unsicher sind oder sehen, dass Sie problematische Workshopbestätigungen haben, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Wir sind zur Prüfung Ihrer Dokumente verpflichtet.
Sind 600€ pro Workshop als brutto oder netto zu verstehen?
Es handelt sich um eine Brutto-Pauschale.
Bitte tragen Sie Sorge für das etwaige Abführen von Steuern und vermerken Sie, dass Sie dies tun/ ggf. davon befreit sind im Rahmen eines Steuervermerks auf der Rechnung/ Honorarnote.
Bitte stellen Sie für jeden Monat, in dem Workshops stattfinden, je eine Rechnung/ Honorarnote. Sie erhalten am 1. des Folgemonats automatisch je einen Link dafür.
Bitte rechnen Sie binnen 14 Tagen des Folgemonats ab. Sie können Workshops maximal drei Monate nach dem Workshoptermin abrechnen (siehe AVB 2024 bzw. Kapitel D - Punkt 3). Workshops, die ab Mai stattfinden, müssen bis spätestens 31.7. des jeweiligen Kalenderjahres abgerechnet werden.
Bitte stellen Sie eine Rechnung / Honorarnote pro Monat aus, nicht pro Workshop.
Bitte erstellen Sie ggf. je eine Rechnung für Workshops an Schulen und eine Rechnung für Workshops in AMS-Bildungseinrichtungen.
Auf der Rechnung / Honorarnote müssen alle folgenden Informationen vorhanden sein:
- die Anschrift des OeAD: Ebendorfer Straße 7, 1010 Wien
- Ihre Anschrift
- Ihre Rechtsform
- Ihre Kontodaten
- ATU/ bei natürlichen Personen ansonsten Sozialversicherungsnummer
- Der Gesamtbetrag für alle in diesem Monat abgehaltenen Workshops
- Ein Steuervermerk [Benennung Ihres Umgangs mit Steuerpflicht bzw. Hinweis auf Steuerbefreiung]
- Ihre interne Nummerierung der Rechnungen/ Honorarnoten
- Eine tabellarische Auflistung der erbrachten Leistung(en), die enthält: Buchungsnummer, Name des Workshops, Datum des Workshops, Name der Bildungseinrichtung (SKZ oder Maßnamenummer). Bitte keine Fließtexte!
Bitte nehmen Sie Ihre Verantwortung für die Korrektheit der Angaben wahr. Wir sind zur Prüfung Ihrer Rechnungen verpflichtet und weisen diese bei Abweichungen/ fehlenden Angaben zurück. Dies erzeugt zusätzlichen Arbeitsaufwand und damit Verzögerungen in der Auszahlung.
Sie erhalten automatisch am Monatsersten per E-Mail einen Link. Dieser führt Sie zu einer Übersicht über alle im vergangenen Monat abgehaltenen, noch nicht abgerechneten Workshops. Der Link bleibt jeden Monat gleich. Die E-Mail dient zu Ihrer Erinnerung. Sie finden den Link auch in Ihrer Workshopübersicht.
Im Abrechnungsformular werden Ihnen relevante Hinweise gegeben.
1. Kontrollieren Sie sorgfältig, dass nur Workshops im Formular ausgewiesen werden, die tatsächlich zum angezeigten Zeitpunkt stattgefunden haben.
2. Schließen Sie ggf. das Formular und gehen Sie zurück in die Übersicht, in der Sie Workshoptermine ändern/ Workshops stornieren können. Falls hier Probleme/ Fragen auftauchen, kontaktieren Sie bitte den OeAD BEVOR Sie das Formular abschicken.
3. Wenn alle Daten übereinstimmen, laden Sie die geforderten Unterlagen (Rechnungen, Workshopbestätigungen) hoch.
Halten Sie hierfür bitte jeweils als PDF bereit:
- die Rechnung(en)/Honorarnote(n) des vergangenen Monats, nach Schulen und AMS-Bildungseinrichtungen getrennt. Die Rechnungen müssen einer nachvollziehbaren Logik folgend die Workshops tabellarisch anführen und Buchungsnummer, Umsetzungsdatum und Bildungseinrichtung enthalten (siehe oben).
- die Bestätigungen pro Workshop (nicht zusammengefügt).
Bitte korrigieren Sie alle durch Sie änderbaren Daten und kontaktieren Sie im Fall von darüber hinausgehenden Änderungen den OeAD, BEVOR Sie das Formular abschicken.
Nein. Bitte stellen Sie pro Monat, in dem Workshops stattfinden, eine Rechnung zu Beginn des Folgemonats aus.
Nein. Bitte stellen Sie pro Monat, in dem Workshops stattfinden, eine Rechnung aus. Sie können Workshops maximal drei Monate nach dem Workshoptermin abrechnen (siehe AVB 2024 bzw. Kapitel D - Punkt 3). Workshops, die ab Mai stattfinden, müssen bis spätestens 31.7. des jeweiligen Kalenderjahres abgerechnet werden.
Wenn eine Rechnung samt der zugehörenden Workshopbestätigungen durch den OeAD angenommen wurde, können Sie die physischen Schulbestätigungen vernichten.
Kontaktdaten, Angebote, Trainer/innen
Bitte informieren Sie uns über starke.schule@oead.at. Wir nehmen Änderungen auf der Buchungsseite vor und aktualisieren unsere Datensätze.
Bei etwaigen Änderungen können Sie uns über starke.schule@oead.at kontaktieren. Inhalte dürfen nicht verändert werden, da diese von der Fachjury freigegeben wurden. Tippfehler ausbessern oder etwas treffender formulieren ist kein Problem.
Personelle Änderungswünsche können Sie uns unter starke.schule@oead.at zukommen lassen.
Bitte schicken Sie uns (bei mehreren Personen gesammelt) pro Person folgende Unterlagen als Einzeldokumente im Anhang:
- einen aktuellen Lebenslauf
- eine Auflistung bisheriger Workshops
- kurze und relevante Workshopbeschreibungen der bisher durchgeführten Formate
- eine aktuelle Strafregisterbescheinigung
Bitte geben Sie immer an, für welche Workshop(s) die Personen eingesetzt werden sollen.
Von Interesse sind formale und nicht-formale Wege des Kompetenzerwerbs, d.h. Ausbildungen und praktische Erfahrungen zu den Themen Ihrer Workshops sowie zur pädagogischen Arbeit mit den relevanten Zielgruppen.
Es besteht keine generelle Verpflichtung, einen Workshop mit zwei Trainer/innen durchzuführen.
Maßgeblich ist die im Rahmen der Einreichung freigegebene Workshop-Konzeption.
Wird ein Workshop laut eingereichtem und genehmigtem Konzept mit zwei Trainer/innen durchgeführt, ist diese Umsetzung einzuhalten.
Unabhängig davon dürfen ausschließlich Trainer/innen eingesetzt werden, die vorab gemeldet und in den Trainer/innen-Pool aufgenommen wurden.
Wir bitten darum alle Personen von der Jury akkreditieren zu lassen, die in Ihrem Namen in Schulen oder AMS- Einrichtungen tätig sind.
Sie haben über den Bestätigungslink die Möglichkeit im Feld „Trainer/innen“ „Andere“ auszuwählen. Sie können im Nachhinein den Namen händisch auf der Workshopbestätigung angeben. Wichtig ist, dass nur Trainer/innen, welche durch die Fachjury evaluiert wurden, Workshops abhalten.
Ja. Für alle im Rahmen von „Starke Schule, starke Gesellschaft“ eingesetzten Trainer/innen ist eine aktuelle Strafregisterbescheinigung verpflichtend. Die Vorlage einer Strafregisterbescheinigung für Kinder- und Jugendfürsorge kann im Einzelfall zusätzlich angefordert werden.
Die Bescheinigung darf zu Beginn der Projektmitarbeit nicht älter als drei Monate sein und ist Voraussetzung für die Aufnahme in den Trainer/innen-Pool. Ohne gültige Strafregisterbescheinigung ist ein Einsatz im Programm nicht möglich.
Liegt ein Eintrag vor, ist ein Einsatz im Rahmen des Programms ausgeschlossen.
Nein.
Bewilligte Workshopformate sind in der von der Fachjury genehmigten Fassung umzusetzen.
Nachträgliche inhaltliche oder konzeptionelle Änderungen sind nicht vorgesehen.
Soll ein Workshopformat grundlegend verändert werden, ist eine neuerliche Einreichung im Rahmen eines künftigen Calls erforderlich.
Nein.
Workshops sind in der von der Fachjury genehmigten Dauer umzusetzen.
Eine Verkürzung der bewilligten Unterrichtseinheiten ist nicht vorgesehen.
Workshops mit einer kürzeren als der genehmigten Dauer können nicht abgerechnet werden.
Nein.
Nach Abschluss des aktuellen Calls können keine neuen Workshopformate eingereicht werden.
Sollte es künftig eine neue Ausschreibungsrunde geben, wird diese öffentlich bekanntgegeben.
Ja, Sie können über Ihre angegebenen Bezirke hinaus tätig sein. In der Suche erscheinen Sie, wenn gefiltert wird, nur für die von Ihnen angegebenen Bezirke auf. Wenn Sie dauerhaft weitere Bezirke abdecken können, schicken Sie uns bitte ein E-Mail und wir ändern es im System.
Bitte schreiben Sie uns in einer E-Mail an starke.schule@oead.at die hinzuzufügenden/ wegzunehmenden Bezirke und welche Workshops die Änderung betrifft. Wir ändern dies in der Plattform.
Nein.
Ein Kinderschutzkonzept ist Voraussetzung für die Teilnahme am Programm und muss im Rahmen der Einreichung vollständig vorliegen.
Ohne ein entsprechendes Konzept ist eine Aufnahme als Anbieter/in nicht möglich.
Das Kinderschutzkonzept muss klar darlegen, wie der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Workshopdurchführung gewährleistet wird.
Öffentlichkeitsarbeit
Bei von Ihnen erfolgenden Veröffentlichungen, die in Zusammenhang mit dem Projekt „Starke Schule, starke Gesellschaft“ stehen, ist der Hinweis „Mit Unterstützung des Bundesministeriums für Bildung (BMB) und des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK)“ und die (jeweils Solo) Logos des BMB, des BMASGPK und der OeAD-GmbH anzugeben.
Logo des BMB in Varianten
Logo des BMASGPK in Varianten
Logo OeAD
Die ausdrückliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, ggf. abgebildeter Lehrpersonen und der Schule sind einzuholen.
Bei von Ihnen erfolgenden Veröffentlichungen, die in Zusammenhang mit dem Projekt „Extremismusprävention macht Schule“ stehen, sind der Hinweis „Mit Unterstützung des Bundesministeriums für Bildung (BMB) und des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK)“ und die (jeweils Solo) Logos des BMB, des BMASGPK und der OeAD-GmbH anzugeben.
Logo des BMB in Varianten
Logo des BMASGPK in Varianten
Logo OeAD
Sollte Ihr Workshop durch das Fotografieren gestört werden oder sollten Sie aus anderen Gründen nicht damit einverstanden sein, teilen Sie dies bitte der Lehrperson mit. Wenn alle abgebildeten Personen sich ausdrücklich einverstanden erklären, spricht natürlich nichts gegen Fotografieren.
Bitte weisen Sie auch darauf hin, dass alle Veröffentlichungen zum Projekt den Hinweis „Mit Unterstützung des Bundesministeriums für Bildung (BMB) und des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK)“. enthalten müssen, und die Logos des BMB, des BMASGPK und der OeAD-GmbH anzugeben sind.
Logo des BMB in Varianten
Logo des BMASGPK in Varianten
Logo OeAD