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Häufig gestellte Fragen – Ausschreibung 2025/26

Einreichung, Laufzeit und Startzeitpunkte

Neue Angebote werden im Rahmen des Open-House-Verfahrens eingereicht und nach positiver Prüfung freigegeben. Der Zeitpunkt der Buchbarkeit ergibt sich aus der Entscheidung der Jury und den jeweils freigegebenen Kontingenten. Eine Buchbarkeit erst ab September ist möglich, wenn dies im Angebot entsprechend vorgesehen ist.

 

Workshops, Dauer und Zielgruppen

Ja. 3 UE sind für alle Schulstufen und Schultypen möglich und stellen die Mindestanforderung an Workshopformate dar.

 

Unterschiedliche Settings sind vorgesehen. Entscheidend ist die fachliche Begründung im Konzept; die Jury prüft die Kohärenz.

 

Ja, in diesem Fall müssen getrennte Formate eingereicht werden. Bitte führen Sie die Unterschiede schlüssig in Ihrer Einreichung an. 

Trainer/innen – Qualifikation, Erfahrung, Nachreichung

Ja. Die formalen Anforderungen gelten einheitlich. Darüber hinaus bewertet die Jury die Darstellung und Nachvollziehbarkeit der Qualifikation und Erfahrung im Kontext des beantragten Formats.

Ja, im vorgesehenen Verfahren (siehe FAQs für Anbieter/innen). Eine Tätigkeit ist erst nach positiver Entscheidung zulässig; maßgeblich ist die vollständige Darstellung bei der jeweiligen Einreichung.

Die Trainer/innen sollen nachweislich eine fachliche Qualifikation in einem der Schwerpunktthemen (z. B. Demokratiebildung, soziale/emotionale Kompetenzen, Medienkompetenz, mentale Gesundheit etc.) abgeschlossen haben - Ausbildung, Studium oder Zertifikatsprogramm)

Strafregister und Kinderschutz

Bei der Einreichung ist eine einwandfreie Strafregisterbescheinigung allgemein (nicht älter als 3 Monate) verpflichtend.

Diese ist nicht automatisch bei der Einreichung vorzulegen, kann jedoch auf Aufforderung des Auftraggebers nach Aufnahme in das Programm verlangt werden.

Zum Zeitpunkt der Einreichung darf sie nicht älter als 3 Monate sein.

Nein. Die Bescheinigung ist eine verpflichtende Unterlage zum Zeitpunkt der Einreichung. Ggf. melden sie Trainer/innen, welche zum Zeitpunkt der Einreichung keine aktuelle Strafregisterbescheinigung vorlegen können, nach der Aufnahme Ihrer Organisation in das Programm nach.

Für Angebote im Bereich Sexualpädagogik gilt eine zusätzliche Voraussetzung: Die anbietende Organisation muss vor Einreichung des Angebots bei der Geschäftsstelle zur Qualitätssicherung von schulexternen Angeboten (Sexualpädagogik) registriert sein und über die entsprechende Zertifizierung verfügen.

Jury, Bewertung und Transparenz

Die Jury entscheidet auf Grundlage der verbindlichen Vorgaben der Kapitel A–D sowie der konkreten Inhalte der Einreichung. Bewertet werden insbesondere die Qualität, Plausibilität und Kohärenz der Beschreibungen, Begründungen und Nachweise (z. B. Zielgruppenbezug, didaktische Logik, Qualifikationsdarstellung). Es besteht kein Automatismus; die Entscheidung erfolgt als gebundene Ermessensentscheidung innerhalb des festgelegten Rahmens.

Die Jury wendet die Kriterien einheitlich an und dokumentiert ihre Entscheidungen. Maßgeblich ist stets die Einreichung im konkreten Fall.

Die Jury kann bei Unklarheiten Rückfragen stellen.  Eine Nachreichung fehlender oder unklarer Informationen ist möglich, insofern die Jury es für notwendig hält. 

Nein, jede Einreichung wird neu evaluiert.

Nein. Auch bestehende Formate werden im Rahmen der Neueinreichung erneut geprüft.

Ja. Die Bewertung erfolgt auf Ebene der einzelnen Trainer/innen und der jeweiligen Formate.

Nein. Die Einreichung ist bis zum Ende der Frist möglich; eine frühere Einreichung kann ggf. nur dazu führen, dass Ihre Formate durch den rollierenden Modus früher freigeschaltet werden. 

Technischer Ablauf der Einreichung (Plattform)

Der Prozess folgt einer fixen, systembedingten Reihenfolge: (1) Einreichung Anbieter/in/Organisation → (2) Freischaltung der Angebotsformulare → (3) Einreichung je Angebot (Workshopformat) → (4) Juryprüfung → (5) Freigabe/Buchbarkeit gemäß Kontingenten. Diese Schritte bauen technisch aufeinander auf und sind nicht überspringbar.

Das Angebotsformular wird erst nach dem Abschicken der Anbieter/innen‑Einreichung freigeschaltet. Ein bloßes Speichern genügt nicht. Diese Abhängigkeit ist systembedingt und kann nicht manuell aufgehoben werden. Sie finden die Inhalte des Angebotsformulars allerdings in den Ausschreibungsunterlagen, damit Sie sich vorab damit beschäftigen können. 

„Speichern“ dient der Zwischensicherung. Erst durch „Abschicken“ gelangt Ihre Einreichung zu Fachjury. Nach dem Abschicken sind Änderungen nicht mehr möglich.

Ja. Jedes Angebot/Workshopformat ist als eigenes Formular einzureichen. Die Jury beurteilt jedes Angebot separat.

Nach Freischaltung der Angebotsformulare können weitere Angebote nacheinander eingereicht werden. Technisch ist kein gleichzeitiges Abschicken mehrerer Angebote vorgesehen. Bitte verwenden Sie dafür den bereitgestellten Einreichlink.

Nein. Nach dem Abschicken ist eine Bearbeitung nicht mehr möglich

Die Plattform zeigt Felder kontextabhängig an (z. B. je nach Zielgruppe, Dauer, Schulstufe). Fehlende Felder deuten nicht auf einen Fehler hin, sondern auf nicht erfüllte Vorbedingungen.

Automatische E-Mails werden u. a. ausgelöst durch: Abschicken einer Einreichung, Statusänderungen, Freischaltungen. Diese Benachrichtigungen sind systemgeneriert und nicht individuell steuerbar.

Projektbüro

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte schriftlich an das OeAD-Projektbüro:

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