Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei Lieferungen von kleineren Gerätemengen, wie z.B. im Rahmen von Nachbestellungen, diese auch durch einen Paketdienstleister ausgeliefert werden können. Solche Pakete werden insbesondere durch DPD zugestellt.
Stellen Sie daher bitte sicher, dass keine Abstellgenehmigung bei DPD hinterlegt ist, damit die Geräte persönlich an die zuständige Ansprechperson übergeben werden können.
Weitere Informationen zu Lieferung und Nachbestellung finden Sie hier: Lieferung & Nachbestellung.
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