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Förderhöhe

Die Gesamtkosten setzen sich aus den Eintritts-, Vermittlungs- und Beförderungskosten zusammen. Die Förderungshöhe beträgt pauschal

250 € sind vorgesehen für geführte Besuche in den genannten Gedenkstätten, die

  • bis zu 100 Straßen-KM vom Schulstandort entfernt sind (einfache Fahrtstrecke) und Kosten von mindestens 250 € pro Klasse verursachen
  • über 100 Straßen-KM vom Schulstandort entfernt sind (einfache Fahrtstrecke) und Kosten mindestens von 250 € bis 499 € pro Klasse verursachen
  • einen Fahrkostenzuschuss aus ihren Bundesländern/von ihrem Gemeinden erhalten und ein ungeförderter Restbetrag von mindestens 250 € pro Klasse verbleibt
  • im Zuge der Fahrten im zeitlichen Zusammenhang mit den Wien-Wochen (inklusive der An-/Abreise) die Gedenkstätten besuchen und ein ungeförderter Restbetrag von mindestens 250 € pro Bus verbleibt

 

500 € pro Klasse sind vorgesehen für geführte Besuche in den genannten Gedenkstätten, die

  • mehr als 101 Straßen-KM vom Schulstandort entfernt sind und mindestens 500 € Kosten verursachen


Übersteigen die den Klassen zuzuerkennenden jeweiligen Pauschalen die Gesamtkosten, werden nur die tatsächlichen Gesamtkosten ausbezahlt. 

Nach positiver Prüfung des Antrages erhält die Schule ein E-Mail mit einer Bestätigung über die Zusage bzw. Reservierung des Zuschusses. Die Auszahlung erfolgt erst nach Übermittlung der Besuchsbestätigung auf das im Förderungsansuchen angegebene Schulveranstaltungskonto.

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