CEEPUS (Central European Exchange Programme for University Studies)
Das BMBWF (Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung) unterstützt Studierende und Lehrende in Zentral- und Osteuropa im Rahmen des Mobilitätsprogrammes CEEPUS. Ziel des Stipendienprogrammes ist es, die wissenschaftliche Zusammenarbeit, im Idealfall durch Joint Programmes, zu stärken. Das Förderprogramm ermöglicht die akademische Weiterentwicklung von Studierenden und Lehrenden in den teilnehmenden Ländern:
Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Nordmazedonien, Moldau, Montenegro, Österreich, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn. Ebenfalls teilnahmeberechtigt sind die Universität Prishtina, Prizren und Peja.
CEEPUS gibt ihnen die Chance, für eine gewisse Zeit an einem bestimmten Ort zu leben und zu studieren bzw. zu unterrichten, um ihr Potenzial frei von finanziellen Sorgen zu entfalten. Die Mobilität findet im Rahmen von Netzwerken auf Fakultäts-/Institutsebene statt. Einmal jährlich bewerben sich diese Netzwerke um Förderung.
Einreichtermin für die Institutionen ist der 30. November auf: www.ceepus.info.
Teilnahmebedingungen
- Studierende müssen mindestens 2 Semester in der Studienrichtung, in der sie sich bewerben, absolviert haben
- Bewerberinnen und Bewerber müssen die Staatsbürgerschaft eines CEEPUS-Landes besitzen oder ein Equal Status Document (Zulassung/Lehrvertrag) hochladen
- Aufenthaltsdauer: max. 10 Monate pro Bachelor-/Masterzyklus
- Vor Antragsstellung ist die Kontaktaufnahme mit der/dem zuständigen CEEPUS- Koordinatorin/Koordinator an der Heimatinstitution notwendig
- Lehrende müssen nachweislich 6 Unterrichtsstunden pro 5 Werktage an der Gastinstitution unterrichten
Einreichtermine
- 15. Juni für Bewerberinnen und Bewerber für das Wintersemester und Studienjahr
- 31. Oktober für Bewerberinnen und Bewerber für das Sommersemester
- 30. November für Freemover
- 30. November für Netzwerke
Innerhalb eines Netzwerkes sind in- und ausländische Studierende von allfälligen Studiengebühren befreit und erhalten ein Vollstipendium durch das Gastland, das sich an den Lebenshaltungskosten des jeweiligen Landes orientiert.
Darüber hinaus können österreichische Outgoing-CEEPUS- Stipendiatinnen und -Stipendiaten einen Mobilitätszuschuss beantragen. Nach Übermittlung des Abschlussberichtes und der erforderlichen Erfolgsnachweise wird zusätzlich ein Reisekostenzuschuss gewährt.
Kategorien
- Student: für Undergraduates gilt ein Mindestaufenthalt von 3 Monaten bis max. 10 Monate
- Student – Short Term: 1–2 Monate zum Schreiben von Bachelor-, Master- oder PhD Thesis
- Summer Schools: 6–20 Tage, von der Gastinstitution organisierte Summer School
- Student Mobility – Short Term Excursion: 3–10 Tage, von der Heimat- oder Gastinstitution organisierte Exkursion
- Teacher Mobility: Lehrende für mind. 5 Tage und 6 Stunden Unterricht bzw. Supervision
Einreichstellen
- Für Stipendien im Rahmen von Netzwerken: Rückfrage bei der Netzwerk-Koordinatorin / dem Netzwerk-Koordinator
- Für Netzwerke: Nationales CEEPUS-Büro (online-Antragsstellung über CEEPUS-Webseite)
Informationen zur Bewerbung finden Sie im CEEPUS-Leitfaden (aktualisierte Version folgt).
CEEPUS Mobilität aus der Ukraine nach Österreich
Das Bundesministerium der Republik Österreich für Bildung, Wissenschaft und Forschung vergibt 50 Stipendienmonate an ukrainische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit einer aktiven Hochschulzugehörigkeit in der Ukraine. Ein Austausch nach Österreich für bis zu 4 Monate kann im Rahmen des CEEPUS-Stipendienprogramms für das Sommersemester 2024 gefördert werden. Die Bewerbung erfolgt über www.ceepus.info.
Weitere Informationen:
- CEEPUS Website
- Grants.at
- bei den Netzwerkkoordinatorinnen und -koordinatoren bzw. bei den Netzwerkpartnerinnen und -partnern