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FAQ im Lektoratsprogramm

In der folgenden Übersicht versuchen wir, aufkommende Fragen so gut wie möglich zu beantworten.

Oft sind generelle Auskünfte seitens des OeAD nicht möglich, da die Ausgangslage jeder einzelnen Person individuell ist. Für diese Fälle stellen wir Links zu den zuständigen Institutionen bereit.

Sollten wichtige Fragen aufkommen, die hier noch nicht abgebildet sind, bitten wir um ein Mail an [email protected] 

Reisekosten

Pro Tätigkeitsjahr kann eine Hin- und eine Rückreise von uns erstattet werden.

Bei An- bzw. Rückreise zum/vom Lektoratsstandort mit dem PKW kann in Anlehnung an § 7 der Reisegebührenvorschrift des Bundes ein Beförderungszuschuss ausbezahlt werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt im Jahr 2026

  • für die ersten 50 km: EUR 0,26 pro km
  • für die nächsten 250 km: EUR 0,13 pro km
  • für jeden weiteren km: EUR 0,07 pro km

Der Maximalbetrag für Reisen mit dem PKW beläuft sich auf EUR 69,30 pro Strecke. Pro Jahr kann eine Hin- und eine Rückreise erstattet werden. Es ist auch möglich, unterschiedliche Reisearten abzurechnen (z. B. Hinreise mit dem PKW, Rückreise mit dem Zug).

Eine Übersicht über die Zuschusshöhe ist in dieser Tabelle zu finden.

Alle Abrechnungen müssen bis spätestens 31.12. des folgenden Studienjahres eingereicht werden.

Für das Studienjahr 2026/27 bedeutet das, dass Anträge auf Kostenerstattung bis zum 31.12.2027 beim OeAD eingereicht werden müssen.

Versicherungen

Mit dem österreichischen Stipendium ist keine Sozialversicherung verbunden. 

Personen mit Stipendium (= Lektorate innerhalb der EU sowie im Vereinigten Königreich) sollten über den lokalen Dienstvertrag zu ortsüblichen Bedingungen sozialversichert sein. Die Leistungen dieser Versicherung können sich von den aus Österreich gewohnten Leistungen unterscheiden.

Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung (entweder in Österreich oder im Gastland) kann individuell empfehlenswert sein. Die Abwägung und Entscheidung darüber muss jede:r Lektor:in für sich treffen. Empfehlungen können seitens des OeAD nicht ausgesprochen werden.

Informationen rund um die Sozialversicherungssysteme in den EU-Ländern sind auf der Seite der Europäischen Union zu finden.

Dort werden auch nützliche Formulare, Links zu nationalen Vorschriften, eine Seite mit Fragen und Antworten sowie Informationen zum EU-Recht betreffend der Sozialversicherungssystem zur Verfügung gestellt.

Lektor:innen mit Dienstvertrag (= Lektoratsstandorte außerhalb der EU) sind über den österreichischen Dienstvertrag gesetzlich sozialversichert. Diese Versicherung umfasst Kranken-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherung.

Mit dem Stipendium ist weder Kranken- noch Pensionsversicherung verbunden.

Durch den lokalen Anstellungsvertrag im Gastland werden sowohl Pensionszeiten erworben als auch Beiträge einbezahlt. Aufgrund der oft geringeren Gehaltshöhe können die Beiträge entsprechend niedrig ausfallen.

Unter bestimmten Umständen kann man sich bei der PVA weiter- oder höherversichern lassen.

Informationen dazu können direkt bei der Pensionsversicherung Österreich (PVA) eingeholt werden.

Mit dem österreichischen Dienstvertrag ist eine Pensionsversicherung in Österreich verbunden. 

Mit einer freiwilligen Höherversicherung kann der Pensionsanspruch unter Umständen erhöht werden.

Informationen dazu liefert die Pensionsversicherung Österreich (PVA).

Steuern

Nein. Das österreichische Stipendium ist steuerfrei.

Alle Einkünfte werden grundsätzlich in dem Land steuerpflichtig, in dem man ansässig ist. Das ist im Lektoratsprogramm in der Regel das Gastland, da während des Studienjahres ein Aufenthalt vor Ort vorausgesetzt wird.

Informationen zur Besteuerung bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen liefert beispielsweise die Arbeiterkammer.

Eine Übersicht über alle Doppelbesteuerungsabkommen ist hier zu finden.

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