Der Einsatz von KI in der Wissenschaftskommunikation verändert etablierte Arbeitsprozesse und stellt bestehende Qualitätsstandards zunehmend infrage. Wo automatisierte Systeme Inhalte mitgestalten oder redaktionell beeinflussen, entstehen neue Anforderungen an Sorgfalt, Transparenz und Verantwortlichkeit. Vor diesem Hintergrund organisierte das OeAD-Zentrum für Citizen Science ein Webinar, in dem Expert:innen Einblicke in aktuelle Entwicklungen aus Forschung und Praxis gaben.
Dr. Amrei Bahr (Juniorprofessorin für Philosophie der Technik und Information, Universität Stuttgart) näherte sich dem Thema aus technikphilosophischer Perspektive und legte dabei einen besonderen Fokus auf Fragen der Urheberschaft. Generative KI-Tools seien grundsätzlich kritisch zu hinterfragen, da ihre Outputs, ob Texte, Bilder oder Videos, auf dem geistigen Eigentum anderer basieren. Die Urheberschaft bleibe damit oft unklar, und der Umgang mit KI-generierten Inhalten sei bislang nicht eindeutig geregelt. Zudem könne der zunehmende Einsatz von KI zu wirtschaftlicher und inhaltlicher Abhängigkeit von großen Konzernen führen und die Glaubwürdigkeit der Wissenschaftskommunikation beeinträchtigen. Bahr betonte, dass ein verantwortungsvoller Einsatz von KI nur unter Bedingungen von hoher Transparenz möglich sei und voraussetze, dass Nutzer:innen jederzeit die inhaltliche Hoheit behalten. Um Persönlichkeitsrechte zu wahren, könne es hilfreich sein, sich bei der Nutzung zu fragen, ob die eingegebenen Informationen auch bedenkenlos öffentlich im Internet geteilt werden könnten.
Dr. Matthias Begenat (Leiter Wissenschaftskommunikation, Center for Advanced Internet Studies) ist an der Entwicklung von KI-Leitfäden sowie eines Kennzeichnungssystems beteiligt und ordnete aktuelle Erkenntnisse zur Nutzung von KI in der Hochschulkommunikation ein. Der Trend zur KI-Nutzung in Kommunikationsabteilungen deutscher Hochschulen ist inzwischen durch drei Studienzyklen empirisch gut belegt: Im Jahr 2025 gaben 84% der Befragten an, Textgenerierung regelmäßig zu nutzen. Begenat betonte, dass KI durchaus strategisch eingesetzt werden kann, und verwies in diesem Zusammenhang auf die neu entwickelte „KIWI-Matrix“. Entscheidend sei jedoch – und für bestimmte Organisationen und Anwendungsfälle im Rahmen der KI-Verordnung auch verpflichtend – eine transparente und konsistente Kennzeichnung. Entsprechende Vorgaben werden derzeit unter anderem von der #FactoryWisskomm-Taskforce „KI in der Wisskomm“ erarbeitet. Darüber hinaus seien Organisationen und Einzelpersonen gefordert, umfassende Maßnahmen zur Qualitätssicherung umzusetzen. Dazu zählen unter anderem die Festlegung einer geeigneten Datenbasis für die KI-Nutzung, professionelles Prompting, sorgfältige Dokumentation sowie eine durchgängige redaktionelle und fachliche Kontrolle.
Die Fortbildungsreihe zum Einsatz Künstlicher Intelligenz wird am 15. Oktober mit einem Modul zum Thema „(Generative) KI trifft Wissenschaftsvermittlung: Neue Wege zum Anwenden und Mitmachen“ fortgesetzt.