Häufig gestellte Fragen: Anbieter/innen

Kontingente

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  • Das Gesamtkontingent betrifft alle Anbieter/innen: Die Fördergeber (BMBWF und BMAW) stellen je ein Budget für alle Workshops im Rahmen der Initiative bereit. Diese beiden Summen ergeben umgerechnet eine Anzahl an Workshops pro Fördergeber. So viele Workshops, wie in den Kontingenten – vom BMBWF für Schulen, vom BMAW für AMS-Bildungseinrichtungen – budgetär festgelegt sind, können gebucht, umgesetzt und abgerechnet werden. Ist ein Kontingent (z.B. des BMAW) ausgeschöpft, sind hierfür keine Buchungen mehr möglich, ein Hinweis erscheint auf der Buchungsseite. Sind beide Anzahlen an Workshops durch Buchungsanfragen und Buchungen gebunden, erscheinen alle Workshops aller Anbieter/innen als ausgebucht.

  • Sie haben vom OeAD ein Zusageschreiben erhalten. Die hierin festgelegte und von Ihnen bestätigte Anzahl an Workshops können Sie maximal abhalten und abrechnen. Das ist Ihr Kontingent. Wenn diese Anzahl an Buchungen erreicht ist, erscheinen alle Ihre Angebote als ausgebucht. Ihr Kontingent ist nicht nach Monaten eingeteilt.
    Sollten Sie aufgrund Ihrer Kapazitäten weniger oder mehr Workshops abhalten können als vertraglich vereinbart, kontaktieren Sie bitte den OeAD.
    Sie haben keine Garantie, diese maximale Anzahl abhalten und abrechnen zu können. Die Bildungseinrichtungen entscheiden gemäß „First-Come-First-Served“-Prinzip, wie die Gesamtkontingente verteilt werden. Wenn die Gesamtkontingente ausgeschöpft sind, sind keine Buchungen mehr möglich.

  • Bei jeder Buchungsanfrage wird ein Workshop aus Ihrem Kontingent (Anzahl siehe Zusageschreiben) blockiert. Erfolgt binnen 21 Tagen keine Buchung, verfällt diese Reservierung. Der Workshop ist automatisch wieder im frei buchbaren Kontingent und Ihr Kontingent entsprechend buchbar. Wird verbindlich gebucht, ist das Kontingent dauerhaft gebunden. Wenn Ihr Angebot als ausgebucht angezeigt wird, Sie aber nicht die entsprechende Anzahl an Workshops bestätigt haben, ist vermutlich durch offene Buchungsanfragen Ihr Kontingent blockiert.
    Bitte stornieren Sie Workshops, die nicht stattfinden können!

  • Nein, hier gilt das „First Come, First Served“-Prinzip, es gibt keine Garantie, dass Sie Ihr angegebenes Kontingent ausschöpfen können.

Buchungen, Terminänderungen, Stornierungen, Kennzahlen

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Abhalten der Workshops, Evaluierung

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Abrechnungen

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  • Es handelt sich um eine Brutto-Pauschale.

    Bitte tragen Sie Sorge für das etwaige Abführen von Steuern und vermerken Sie, dass Sie dies tun/ ggf. davon befreit sind im Rahmen eines Steuervermerks auf der Rechnung/ Honorarnote.

  • Bitte stellen Sie für jeden Monat, in dem Workshops stattfinden, je eine Rechnung/ Honorarnote. Sie erhalten am Monatsende automatisch einen Link.

    Workshops an Schulen und Workshops an Bildungseinrichtungen des AMS müssen aufgrund der unterschiedlichen Budgets getrennt abgerechnet werden. Stellen Sie bitte zwei getrennte Rechnungen/ Honorarnoten, falls Sie in einem Monat sowohl an Schulen, als auch an AMS-Bildungseinrichtungen Workshops abgehalten haben.

    Bitte rechnen Sie binnen 14 Tagen des Folgemonats ab. Sie können Workshops maximal drei Monate nach dem Workshoptermin abrechnen (siehe AVB 2024). Workshops, die ab Mai stattfinden, müssen bis spätestens 31.7. des jeweiligen Kalenderjahres abgerechnet werden.

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    Details und Screenshots hierzu werden noch bereitgestellt.

     

    Sie erhalten automatisch am Monatsersten per E-Mail einen Link. Dieser führt Sie zu einer Übersicht über alle im vergangenen Monat abgehaltenen, noch nicht abgerechneten Workshops. Der Link bleibt jeden Monat gleich. Die E-Mail dient zu Ihrer Erinnerung.  

    1. Kontrollieren Sie sorgfältig, ob alle Daten stimmen, nehmen Sie ggf. Änderungen vor. Wenn alle Daten richtig sind, erzeugen Sie das Abrechnungsformular. Einmal erzeugt, kann dieses – auch vom OeAD – nicht mehr geändert werden.
    2. Im Formular rechnen Sie den jeweiligen Monat ab, indem Sie die Rechnung und pro Workshop die dazu gehörende Workshopbestätigung hochladen.

     

    Halten Sie hierfür bitte jeweils als PDF bereit:

    • die Rechnung(en)/Honorarnote(n) des vergangenen Monats. Ggf. nach Schulen und AMS-Bildungseinrichtungen getrennt.
      Die Rechnungen müssen einer nachvollziehbaren Logik folgend die Workshops listen und Buchungsnummer, Umsetzungsdatum und Bildungseinrichtung enthalten.
    • die Schulbestätigungen pro Workshop (nicht zusammengefügt)
  • Bitte korrigieren Sie alle durch Sie änderbaren Daten und kontaktieren Sie im Fall von darüber hinausgehenden Änderungen den OeAD, BEVOR Sie das Formular erzeugen.

  • Nein. Bitte stellen Sie pro Monat, in dem Workshops stattfinden, eine Rechnung zu Beginn des Folgemonats aus.

  • Nein. Bitte stellen Sie pro Monat, in dem Workshops stattfinden, eine Rechnung aus. Sie können Workshops maximal drei Monate nach dem Workshoptermin abrechnen (siehe AVB 2024). Workshops, die ab Mai stattfinden, müssen bis spätestens 31.7. des jeweiligen Kalenderjahres abgerechnet werden.

  • Bitte stellen Sie eine Rechnung / Honorarnote pro Monat aus, nicht pro Workshop.
    Bitte erstellen Sie ggf. je eine Rechnung für alle Workshops an Schulen und eine Rechnung für Workshops in AMS-Bildungseinrichtungen. 
    Auf der Rechnung / Honorarnote müssen alle folgenden Informationen vorhanden sein:

    • die Anschrift des OeAD: Ebendorfer Straße 7, 1010 Wien
    • Ihre Anschrift
    • Ihre Rechtsform
    • Ihre Kontodaten
    • ATU/ bei natürlichen Personen ansonsten Sozialversicherungsnummer
    • Der Gesamtbetrag für alle in diesem Monat abgehaltenen Workshops
    • Ein Steuervermerk [Benennung Ihres Umgangs mit Steuerpflicht bzw. Hinweis auf Steuerbefreiung]
    • (Ihre interne Nummerierung der Rechnungen/ Honorarnoten)
    • Eine Auflistung der erbrachten Leistung(en): nach Angebot sortiert Buchungsnummer, Name des Workshops, Datum des Workshops, Name der Bildungseinrichtung – in einer nachvollziehbaren Tabelle. Bitte keine Auflistung als Fließtext!

    Bitte nehmen Sie Ihre Verantwortung für die Korrektheit Ihrer Angaben wahr. Wir sind zur Prüfung Ihrer Rechnungen verpflichtet und weisen diese bei Abweichungen/ fehlenden Angaben zurück. Dies erzeugt großen Arbeitsaufwand sowie Verzögerungen in der Auszahlung.

  • Wenn eine Rechnung samt der zugehörenden Workshopbestätigungen durch den OeAD angenommen wurde, können Sie die physischen Schulbestätigungen vernichten.

Kontaktdaten, Angebote, Trainer/innen

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Öffentlichkeitsarbeit

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