Kostenersatz gemäß COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds (COVID-19-Schulstornofonds-Gesetz)
BEGRIFFSBESTIMMUNGEN:
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Stornokosten
Der Begriff umfasst jene Kosten, welche durch die Absage der Schulveranstaltungen angefallen sind oder vom Vertragspartner geltend gemacht wurden und im COVID-19-Schulstornofonds-Gesetz angeführt sind.
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Pauschalreise
Eine Pauschalreise liegt vor, wenn mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen von einem Reiseveranstalter angeboten werden. Es gibt 4 Arten von Reiseleistungen:
- Beförderung
- Beherbergung
- Autovermietung
- jede andere touristische Leistung
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Rückforderungsvorbehalt
Bei überzogenen Stornokosten: Legen Sie bei überschießenden Stornokosten bitte einen Rückforderungsvorbehalt ein. Die Republik Österreich als Träger des Fonds behält sich vor, bei überhöhten oder ungerechtfertigten Stornokosten rechtliche Schritte gegen die betroffenen Vertragspartner einzuleiten. Anschließend stellen Sie einen Antrag beim Fonds. Der Fonds erstattet unabhängig davon zurück, ob Stornokosten möglicherweise überhöht sind oder nicht. Der Rückforderungsvorbehalt dient dazu, dass die Republik Österreich im späteren Verlauf gegebenenfalls die überhöhten Beträge zurückfordern kann.
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Wie formuliere ich eine Rückforderungsvorbehalt?
"Die Zahlung erfolgt unter ausdrücklichem Vorbehalt der Rückforderung für den Fall des Nichtbestehens der Verbindlichkeit".
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Vertragspartner
Das sind jene Unternehmen, bei welchen Leistungen für die Schulveranstaltung gebucht wurden
(z. B. Unterkunft/Nächtigung, An- und Rückreise).
1 ZUR ANTRAGSTELLUNG:
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Ab wann können die Anträge und Unterlagen eingereicht werden?
Die Anträge samt aller Unterlagen können frühestens ab 14. Dezember 2020 online über die Website www.oead.at/schulstornofonds eingereicht werden. Anträge auf Erstattung ersatzfähiger Kosten für begünstigte Schulveranstaltungen, deren Durchführung zum Zeitpunkt der Untersagung zwischen dem Beginn des Unterrichtsjahres 2020/21 und dem jeweiligen Ende des Unterrichtsjahres 2020/21 vorgesehen war. Die Anträge sind bis spätestens 30. Juli 2021 zu stellen. Der Fonds tritt mit 31.12.2021 außer Kraft.
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Für welche Fristen können Kosten für Stornierungen anerkannt werden?
Eingereicht werden können Kosten für abgesagte mehrtägige Schulveranstaltungen mit mindestens einer Übernachtung des Unterrichtsjahres 2020/21: Wien, Niederösterreich, Burgenland: 7. Sept. 2020 – 2. Juli 2021; übrige Bundesländer: 14. Sept. 2020 – 9. Juli 2021. Voraussetzungen sind Buchungen bis spätestens Ende des Unterrichtsjahres 2019/20: Wien, Niederösterreich, Burgenland: 3. Juli 2020; übrige Bundesländer: 10. Juli 2020.
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Sind Buchungen, die nach diesen Fristen getätigt wurden, vom Fonds umfasst?
Nein.
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Was sind begünstigte Schulveranstaltungen?
Begünstigt sind jene mehrtätigen Schulveranstaltungen mit mindestens einer Übernachtung, die vor dem Ende des Unterrichtsjahres 2019/20 beschlossen und aufgrund gesundheitlicher Gefährdung, außergewöhnlicher Umstände oder aus pädagogischen Gründen untersagt oder abgesagt wurden. Begünstigte Schulveranstaltungen sind vom Schulforum oder Schulgemeinschaftsausschuss beschlossene oder vertraglich eingegangene Verpflichtungen (Buchungen).
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In welcher Höhe werden die Stornokosten refundiert?
Schulveranstaltungen, die vor dem Ende des Unterrichtsjahres 2019/20 beschlossen und gebucht wurden, sind begünstigte Schulveranstaltungen. Kosten für begünstigte Schulveranstaltungen, deren Durchführung zum Zeitpunkt der Untersagung im Unterrichtsjahr 2020/21 vorgesehen war, sind zu 80 % ersatzfähig, wenn die vertraglichen Verpflichtungen für die Durchführung (Buchungen) spätestens am 11. März 2020 vorgenommen wurden oder zu 70 % ersatzfähig, wenn die vertraglichen Verpflichtungen für die Durchführung (Buchungen) nach dem 11. März 2020 vorgenommen wurden.
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Warum wird eine Buchungsbestätigung benötigt?
Vom Zeitpunkt der Buchung hängt der Prozentsatz der Refundierung ab. Um prüfen zu können ist die Buchungsbestätigung notwendig.
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Schulbestätigung und Elternbrief
Bitte verwenden Sie ausschließlich die vorliegenden Musterbriefvorlagen in unveränderter Form (bitte um Ausdruck auf dem Briefpapier der Schule), da diese Musterbriefvorlagen juristisch geprüft sind.
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Wo können die Anträge und Unterlagen eingereicht werden?
Die Anträge samt aller Unterlagen können ausschließlich elektronisch über ein Onlineformular bei der OeAD-GmbH eingereicht werden. www.oead.at/schulstornofonds.
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Können die Anträge und Unterlagen auch postalisch übermittelt werden?
Nein. Die Einreichung ist nur online über die Website www.oead.at/schulstornofonds möglich.
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Wird von der OeAD eine Bearbeitungsgebühr pro Antrag einbehalten?
Nein. Es werden keine Bearbeitungsgebühren anfallen.
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Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?
Der OeAD wird die Anträge so rasch wie möglich bearbeiten und zur Auszahlung bringen. Die Bearbeitungsdauer verlängert sich, wenn erforderliche Unterlagen und Angaben unvollständig oder fehlerhaft sind.
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Bietet der OeAD auch Beratungen rund um Stornofragen an?
Es gibt die Guidelines als Hilfestellung. Der OeAD prüft die Anträge und Unterlagen, beantwortet Fragen zum Thema "Stornierungen". Vertiefende Fragen ersuchen wir Sie, an schulstornofonds@oead.at zu mailen.
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Für welchen Zeitraum werden Stornokosten vom Schulstornofonds anerkannt? Wann endet das Unterrichtsjahr datumsmäßig?
Stornokosten werden für Schulveranstaltungen anerkannt, die das Unterrichtsjahr 2020/21 betreffen und vor dem 11. März 2020 bis zum Ende des Unterrichtsjahres 2019/20 gebucht wurden. Das Unterrichtsjahr 2020/21 endet je nach Bundesland unterschiedlich, 3. Juli 2021 spätestens am 10. Juli 2021.
2 AMPELFARBEN UND WAS IST ERLAUBT
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Wo erfahre ich ob eine Schulveranstaltung/Reise möglich ist oder nicht?
Das BMBWF informiert die Schulen über die Rahmenbedingungen bei den einzelnen Ampelfarben. Bitte beachten Sie die Informationen des BMBWF vom 30. September 2020 (finden Sie auf der OeAD Schulstornofonds Website).
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Es tritt ein Covid-positiver Fall in der Klasse auf, die eine Reise antreten würde, übernimmt der Fonds Kosten?
Wenn die gesamte Reise abgesagt werden muss, kann die Schule beim Fonds unter Angabe des Stornierungsgrundes um Refundierung der Stornokosten ansuchen. Sollte der/die Erkrankten eine Reiseversicherung haben, dann bitte um Einreichung für Refundierung bei der Versicherung. Einzelne Personen können nicht beim Fonds einreichen.
3 WER IST ANTRAGSBERECHTIGT:
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Welche Schulen dürfen beim Schulstornofonds einreichen?
Antragsberechtigt sind Schulen nach dem Schulorganisationsgesetz oder Höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten und die Forstfachschule des Bundes. Diese Schulen können Kostenersatz für Erziehungsberechtigte und eigenberechtigte Schüler/innen beantragen. Berechtigung wird über die SKZ freigegeben.
Nicht antragsberechtigt sind land- und forstwirtschaftliche Fachschulen der Länder.
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Können auch Unternehmen einreichen?
Nein. Anträge können ausnahmslos nur über die Schule eingereicht werden.
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Kann eine Schule Stornokosten für einzelne Schüler/innen einreichen, die nicht mitreisen wollen?
Nein. Individuelle Absagen sind nicht erstattungsfähig durch den Fonds.
4 WELCHE NACHWEISE / UNTERLAGEN MÜSSEN EINGEREICHT WERDEN:
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Welche Unterlagen müssen bei der Antragstellung übermittelt werden?
1. Wenn die Stornokosten bereits bezahlt wurden (Entgelt, Entschädigungsbetrag, Storno):
1.1. Bestätigung in Form eines Schreibens (von Direktion und Vertreter/innen des Elternvereins bzw. Schulforum gezeichnet und mit dem Schulstempel versehen):
- Begünstigte Schulveranstaltungen sind vom Schulforum oder Schulgemeinschaftsausschuss beschlossene oder vertraglich eingegangene Verpflichtungen (Buchungen).
- Dass die Schule oder der/die Erziehungsberechtigte bzw. eigenberechtigte Schüler/innen zumindest einen Versuch einer einvernehmlichen Lösung mit dem Veranstalter / den Veranstaltern unternommen haben. Unter einer gütlichen Einigung ist z.B. eine Reduktion der Stornokosten zu verstehen. Dieser Versuch ist von der Schule zu bestätigen und zur Kontrolle aufzubewahren (Telefonnotiz, Schriftverkehr etc.).
- Dass angefallene Stornokosten von den Erziehungsberechtigen, eigenberechtigten Schüler/innen bzw. der Schule an den Veranstalter/Vertragspartner überwiesen wurden und, dass die Schule nach Erhalt der Kosten diese den Erziehungsberechtigten bzw. eigenberechtigten Schüler/innen unverzüglich rückerstatten wird.
1.2. Bestätigung des Unternehmens/Vertragspartners über die ursprünglichen Kosten und die anfallenden Stornokosten der mehrtägigen Veranstaltung.
1.3. Buchungsbeleg (Datum),
1.4. Stornobedingungen des Vertragspartners zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
1.5. Stornobeleg/Stornorechnung
1.6. bei Insolvenz: Schreiben des Masseverwalters
1.7. Allfällige Information, dass die Kosten ganz oder teilweise von einer anderen Stelle getragen werden.
2. Wenn die Stornokosten noch nicht bezahlt wurden, aber vom Vertragspartner geltend gemacht werden:
2.1. Bestätigung in Form eines Schreibens (von Direktion und Vertreter des Elternvereins bzw. Schulforum gezeichnet und mit Schulstempel versehen):
- Begünstigte Schulveranstaltungen sind vom Schulforum oder Schulgemeinschaftsausschuss beschlossene oder vertraglich eingegangene Verpflichtungen (Buchungen).
- Dass die Schule oder der/die Erziehungsberechtigte bzw. eigenberechtigte Schüler/innen zumindest einen Versuch einer einvernehmlichen Lösung mit dem Veranstalter / den Veranstaltern unternommen haben;
- Dass keine Erziehungsberechtigten bzw. eigenberechtigten Schüler/innen den Betrag bereits überwiesen haben;
- Beleg über die offene Forderung (z. B. Rechnung)
- Allfällige Information, dass die Kosten ganz oder teilweise von einer anderen Stelle getragen werden.
2.2. Buchungsbeleg (Datum)
2.3. Stornobedingungen des Vertragspartners zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
2.4. Stornobeleg/Stornorechnung
2.5. bei Insolvenz: Schreiben des Masseverwalters
2.6. Storno- oder sonstige Vertragsbedingungen des Vertragspartners, mit denen der Vertrag eingegangen wurde und auf die sich der Vertragspartner für seinen Anspruch beruft.
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Müssen für alle Stornokosten Nachweise im Detail vorgelegt werden? Oder reicht die Bestätigung, dass die Schule die Unterlagen geprüft hat und die Rechtmäßigkeit bestätigt?
Vorhandene Belege über abgesagte Schulveranstaltungen (insb. Vertragsdokument, AGB, Zahlungsbestätigung) sind von der Schule zwei Jahre aufzubewahren. Die Erziehungsberechtigen bzw. eigenberechtigte Schüler/innen sind nachweislich zu informieren, dass sie die bei ihnen vorhandenen Belege aufzubewahren haben. Belege sind grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Soweit Erklärungen abzugeben sind, reicht aus, dass verständlich ist, WER die Erklärung abgibt. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Der Antragsteller erklärt sich mit diesen Modalitäten im Zuge der Antragstellung einverstanden.
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Was ist, wenn keine Stornobedingungen vom Anbieter meiner Schulveranstaltung vorliegen?
Vermerken Sie in Ihrem Antrag, dass keine Stornobedingungen vorliegen. In diesem Fall würde wohl für Pauschalreisen das Pauschalreisegesetz zur Anwendung kommen und für Individualreisen das Vertragsrecht nach ABGB.
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Die Schule hat keinen Elternverein. Wer darf die zweite Unterschrift leisten?
Wenn kein Elternverein existiert, hat im Direktionsbrief für die Antragstellung ein Vertreter / eine Vertreterin des Schulforums zu unterschreiben (Vieraugen-Prinzip).
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Bis wann müssen die Unterlagen spätestens eingereicht werden?
Die Anträge bzw. Unterlagen für stornierte Schulveranstaltungen müssen bis spätestens 30. Juli 2021 eingereicht werden.
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Sind Kosten aus einer mündlichen Reservierungen ohne eine Buchungsbestätigung antragsberechtigt?
Bei anfallenden Stornokosten bei einer mündlichen Reservierung, die nicht mit einer Buchungsbestätigung zeitnah fixiert wurde, können die Kosten leider nicht eingereicht werden. Es fehlen die nötigen Unterlagen für eine Prüfung.
5 ERSATZFÄHIGE KOSTEN:
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Was sind ersatzfähige Kosten?
Ersatzfähig sind Kosten für Beiträge an mehrtägigen Schulveranstaltungen gemäß § 4 Abs 1 COVID-19-Schulstornofonds-Gesetz. Mehrtägige Schulveranstaltungen müssen zumindest eine Übernachtung (gemäß §3 Abs 1 COVID-19-Schulstornofonds-Gesetz) beinhalten. Ersatzfähig sind Kosten für Fahrt (einschließlich Schilifte), Nächtigung, Verpflegung, Eintritte sowie weitere Kosten gemäß § 4. (1) COVID-19 Schulstornofonds-Gesetz und im Falle der Absage zusätzliche besondere Entschädigungen oder Entschädigungspauschalen des Reiseveranstalters.
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Können auch Kosten von Veranstaltungen eingereicht werden, die vom Schulforum oder vom Schulgemeinschaftsforum nicht beschlossen wurde?
Begünstigte Schulveranstaltungen sind entweder vom Schulforum oder Schulgemeinschaftsausschuss beschlossene oder vertraglich eingegangene Verpflichtungen (Buchungen).
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Was ist eine "mehrtägige" Veranstaltung? Gelten auch Rückerstattungen für eine Übernachtung?
Mehrtägige Schulveranstaltungen müssen zumindest eine Übernachtung beinhalten.
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Werden die gesamten Stornokosten überwiesen?
Überweisen werden anteilige Kosten (je nach Buchungsdatum 70% oder 80%) der anfallenden Stornokosten.
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Können Schulveranstaltungen, die im Zeitraum des Schuljahr 2019/20 stattfinden hätten sollen, noch eingereicht werden?
Nein.
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Können Schulveranstaltungen, die aus dem Schuljahr 2019/20 in das Schuljahr 2020/21 verschoben wurden und storniert werden, eingereicht werden?
Ja, unter der Voraussetzung, dass die Umbuchung noch im Unterrichtsjahr 2019/20 erfolgte. Die Höhe der Refundierung richtet sich nach dem ursprünglichen Buchungsdatum.
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Der Veranstalter/Unternehmer ist insolvent. Was ist zu tun?
Melden Sie die Ansprüche bei der Insolvenzversicherung. Erst wenn diese Ihre Ansprüche begründet ablehnt, reichen Sie beim Fonds ein. Informieren Sie Ihre zuständige Bildungsdirektion. Schriftliche Ablehnung bitte mit den Unterlagen beim Fonds hochladen.
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Was ersetzt der Fonds bei Insolvenz?
Der Fonds ersetzt die angefallenen oder potentiell angefallenen Stornokosten abzüglich der Prozentsätze je nach Buchungsdatum.
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Der Reiseunternehmer (Vertragspartner) stellt ein Storno in Rechnung, das noch nicht von den Erziehungsberechtigten überwiesen wurde. Müssen die Erziehungsberechtigten es zuerst zahlen, um dann vom Schulstornofonds das Geld zurückzuerhalten?
Nein. Sie müssen die notwendigen Dokumente vorlegen und bestätigen, dass die Erziehungsberechtigten noch nichts eingezahlt haben und weiters, dass die Reise eine von der Schule bewilligte Veranstaltung war oder gewesen wäre. Der OeAD überweist - nach der Rechnungslegung des Vertragspartners an die Schule - die Kosten direkt auf das Konto der Schule. Die Schule überweist den Betrag an den Vertragspartner.
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Das Unternehmen (Vertragspartner) hat von den einbezahlten Summen ein Storno einbehalten. Was muss ich tun, um das Geld vom Schulstornofonds zu bekommen?
Geben Sie die vom Vertragspartner einbehaltene Stornosumme sowie die Gesamtsumme im Antragsformular an. Achtung: Bestätigungsunterlagen vom Vertragspartner müssen dem Antrag beigelegt werden (siehe Muster Schulbestätigung).
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Der Reiseveranstalter hat zusätzliche Kosten (Verzugszinsen) verrechnet. Muss ich diese bezahlen bzw. bekomme ich diese ebenfalls vom Schulstornofonds ersetzt?
Kosten, die aufgrund des Stornos angefallen sind sowie allfällige Verzugszinsen, welche durch Nachfragen oder Verhandlungen zusätzlich zu den Stornokosten entstanden sind, können bei der OeAD/Schulstornofonds eingereicht werden.
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Werden Stornokosten auch für Schulveranstaltungen im Sommer rückerstattet?
Nein, da diese außerhalb der zeitlichen Frist liegen. (Unterrichtsjahr
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Die Klasse hat eine Maturareise gebucht. Fällt diese auch unter die Kostenerstattung durch den Schulstornofonds?
Nein.
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Mein Kind absolvierte ein Auslandsjahr während des Schuljahres und musste vorzeitig zurück. Werden die Kosten erstattet?
Nein.
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Mein Kind wollte im Sommer einen Sprachaufenthalt im Ausland besuchen. Kann ich die Stornokosten beim Schulstornofonds beantragen?
Nein.
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Können Lehrpersonen ihre Stornokosten auch beim Fonds einreichen?
Nein. Lehrpersonen rechnen ihre Kosten über die Dienstreiserechnung ab.
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Wie formuliere ich einen Rückforderungsvorbehalt richtig?
Die Republik Österreich als Träger des Fonds behält sich vor, bei überhöhten oder ungerechtfertigten Stornokosten rechtliche Schritte gegen die betroffenen Vertragspartner einzuleiten. Legen Sie bei überschießenden Stornokosten bitte einen Rückforderungsvorbehalt ein, indem Sie bei einer etwaigen Zahlung von Stornokostenforderungen diesen Satz einfügen: "Die Zahlung erfolgt unter ausdrücklichem Vorbehalt der Rückforderung für den Fall des Nichtbestehens der Verbindlichkeit."
Bei Überweisungen ist zu empfehlen, diesen Rückforderungsvorbehalt zusätzlich schriftlich oder per E-Mail zu senden, denn oftmals werden Überweisungsbelege elektronisch verarbeitet und Vermerke auf den Überweisungsbelegen nicht beachtet.
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Kommt der Schulstornofonds für alle Stornokosten auf?
Der Schulstornofonds kommt anteilig für Stornokosten auf, die im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen entstanden sind. Die Höhe der Refundierung hängt vom Buchungsdatum ab. Bei überschießenden Stornokosten legen Sie bitte einen Rückforderungsvorbehalt ein.
Buchungen, nach Unterrichtsjahresende 2019/20 für mehrtägige Schulveranstaltungen, die im Schuljahr 2020/21 stattfinden hätten sollen und storniert wurden, können nicht refundiert werden.
Dies gilt auch bei Insolvenzen. Wenn eine Insolvenzversicherung des Unternehmers vorliegt, dann ist diese der erste Ansprechpartner für die Rückabwicklung.
6 ÜBERWEISUNGEN:
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Die Schule hat kein eigenes Konto. Kann die Überweisung auch auf das Konto des Elternvereins, der Gemeinde oder der Direktorin/des Direktors überwiesen werden?
Die Gelder können auf das Schulkonto, Konto des Elternvereins, Schulvereinskonto oder der Gemeinde überwiesen werden, nicht jedoch auf ein Privatkonto oder Firmenkonto.
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Wie lange muss die Schule bzw. die Erziehungsberechtigten die Unterlagen für eine mögliche Prüfung aufbewahren?
Sämtliche Unterlagen und Belege müssen von der Schule oder den Erziehungsberechtigten / eigenberechtigten Schüler/innen 2 Jahre aufbewahrt werden.
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Wie erfolgt die Rückerstattung? (Überweisung auf das Konto der Schule oder direkt auf das Konto der Erziehungsberechtigten)?
Die Abwicklung erfolgt über die Schulen. Dies gilt nicht nur, wenn die Schulen (Schulerhalter) die Verträge abgeschlossen haben, sondern auch, wenn ausnahmsweise die Eltern/Erziehungsberechtigten den Vertrag direkt abgeschlossen haben. Die erstattungsfähigen Kosten werden vom OeAD auf das von der Schule angegebene Konto überwiesen. Die Schule kümmert sich in weiterer Folge um die Weitergabe an die Erziehungsberechtigten / eigenberechtigte Schüler/innen. Wurden von der Schule/den Erziehungsberechtigten noch keine Stornokosten an den Vertragspartner bezahlt, werden die Stornokosten vom OeAD an die Schule ausbezahlt und diese kümmert sich in weiterer Folge um die Weitergabe an den/die Vertragspartner.
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Was ist, wenn nach Auszahlung des Schulstornofonds noch Refundierungen der Veranstalter überwiesen werden?
Bitte überweisen Sie die erhaltenen Kosten an den OeAD retour.