Häufig gestellte Fragen: Anbieter/innen
Kontingente
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Was heißt Gesamtkontingent?
Das Gesamtkontingent betrifft alle Anbieter/innen: Die Fördergeber (BMBWF und BMAW) stellen je ein Budget für alle Workshops im Rahmen der Initiative bereit. Diese beiden Summen ergeben umgerechnet eine Anzahl an Workshops pro Fördergeber. So viele Workshops, wie in den Kontingenten – vom BMBWF für Schulen, vom BMAW für AMS-Bildungseinrichtungen – budgetär festgelegt sind, können gebucht, umgesetzt und abgerechnet werden. Ist ein Kontingent (z.B. des BMAW) ausgeschöpft, sind hierfür keine Buchungen mehr möglich, ein Hinweis erscheint auf der Buchungsseite. Sind beide Anzahlen an Workshops durch Buchungsanfragen und Buchungen gebunden, erscheinen alle Workshops aller Anbieter/innen als ausgebucht.
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Wie viele Workshops können wir abhalten?
Sie haben vom OeAD ein Zusageschreiben erhalten. Die hierin festgelegte und von Ihnen bestätigte Anzahl an Workshops können Sie maximal abhalten und abrechnen. Das ist Ihr Kontingent. Wenn diese Anzahl an Buchungen erreicht ist, erscheinen alle Ihre Angebote als ausgebucht. Ihr Kontingent ist nicht nach Monaten eingeteilt.
Sollten Sie aufgrund Ihrer Kapazitäten weniger oder mehr Workshops abhalten können als vertraglich vereinbart, kontaktieren Sie bitte den OeAD.
Sie haben keine Garantie, diese maximale Anzahl abhalten und abrechnen zu können. Die Bildungseinrichtungen entscheiden gemäß „First-Come-First-Served“-Prinzip, wie die Gesamtkontingente verteilt werden. Wenn die Gesamtkontingente ausgeschöpft sind, sind keine Buchungen mehr möglich. -
(Nur) unsere Workshops erscheinen als ausgebucht. Im Vertrag stehen XX mögliche Workshops. So viele Workshops haben wir noch nicht abgehalten. Was ist passiert?
Bei jeder Buchungsanfrage wird ein Workshop aus Ihrem Kontingent (Anzahl siehe Zusageschreiben) blockiert. Erfolgt binnen 21 Tagen keine Buchung, verfällt diese Reservierung. Der Workshop ist automatisch wieder im frei buchbaren Kontingent und Ihr Kontingent entsprechend buchbar. Wird verbindlich gebucht, ist das Kontingent dauerhaft gebunden. Wenn Ihr Angebot als ausgebucht angezeigt wird, Sie aber nicht die entsprechende Anzahl an Workshops bestätigt haben, ist vermutlich durch offene Buchungsanfragen Ihr Kontingent blockiert.
Bitte stornieren Sie Workshops, die nicht stattfinden können! -
Wenn die ca. 3000 WS Gesamtkontingent pro Schuljahr ausgeschöpft sind, kann ich dann noch mein offenes Kontingent verbrauchen?
Nein, hier gilt das „First Come, First Served“-Prinzip, es gibt keine Garantie, dass Sie Ihr angegebenes Kontingent ausschöpfen können.
Buchungen, Terminänderungen, Stornierungen, Kennzahlen
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Wie können Lehrkräfte buchen?
Bitte verweisen Sie die Lehrpersonen auf die Buchungsplattform: Angebote zur Extremismusprävention (oead.at). Dort sind alle notwendigen Schritte beschrieben.
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Wie können die hinterlegten Trainer/innen Zugriff auf die Buchungsplattform bekommen?
Alle Eingaben, Buchungsbestätigungen usw. erfolgen über Formulare. Es gibt keinen Login. Sie erhalten alle Links, die Sie zu den Formularen führen, über die E-Mails, die das System automatisiert verschickt. Wie Sie intern regeln, wer Zugriff auf diese Mails und damit Links erhält, obliegt Ihnen.
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Gibt es eine Möglichkeit, Einsicht in meine aktuellen Buchungen zu erhalten?
Ja, Sie finden in allen E-Mails, die Sie über das System erhalten, einen Link, mit dem Sie den aktuellen Stand Ihrer Buchungen einsehen können. Der Link ist gleichbleibend. Bitte speichern Sie ihn ggf. ab.
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Wie weit in der Zukunft darf der Termin eines Workshops liegen?
Sie können je innerhalb des aktuellen Schuljahres bzw. Ausbildungsjahres Termine vereinbaren.
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Wir sind mit einer Schule in Kontakt. Die Lehrperson sagt, dass ihre Schulkennzahl nicht erkannt wird. Kann die Schule trotzdem buchen?
Wichtig: Workshops, die nicht über die Buchungsseite gebucht werden, können nicht abgerechnet werden!
Nur Schulen, die im Schulorganisationsgesetz angelegt sind, können die Workshops kostenlos nutzen. Die Schulkennzahlen sind hinterlegt. Wenn eine Schulkennzahl nicht erkannt wird, können die Schulen uns gerne unter extremismus.praevention@oead.at kontaktieren.
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Wir sind mit einem AMS-Bildungsangebot in Kontakt. Die Lehrperson sagt, dass ihre sechsstellige Maßnahmenkennzahl nicht erkannt wird. Kann die Bildungseinrichtung trotzdem buchen?
Wichtig: Workshops, die nicht über die Buchungsseite gebucht werden, können nicht abgerechnet werden!
Wird die sechsstellige Maßnahmennummer eines AMS-Bildungsangebotes nicht erkannt, kann dies mehrere Gründe haben. Generell sind umfasst: Lehrgängen der Überbetrieblichen Lehrausbildung (ÜBA), andere Qualifizierungsangebote und berufsvorbereitende Maßnahmen im Auftrag des AMS und Angebote speziell für Personen mit Fluchterfahrung in klassenähnlichem Setting im Auftrag des AMS.
Wird die Maßnahmennummer eines o.g. Bildungsangebots nicht vom Buchungssystem erkannt, ist eine Abklärung mit dem BMAW unter iiib4a@bmaw.gv.at notwendig. Der OeAD kann bei diesen Fragen leider nicht weiterhelfen.
Angebote, in welchen die Teilnehmer/innen nur die Deckung des Lebensunterhaltes (DLU) beziehen (bspw. AusbildungsFit) sind aktuell leider nicht vollumfänglich von der Initiative umfasst. -
Eine Bildungseinrichtung kontaktiert uns, ohne eine Buchungsanfrage zu stellen. Können wir einfach kurz vor dem Workshop „einbuchen“?
Nein, nicht alle Schularten oder außerschulische Bildungseinrichtungen können die kostenlosen Angebote nutzen. Es gibt Kontingentsgrenzen sowie Ihre vorab vereinbarte Anzahl an Workshops. All das kann sich bis zum Termin des betreffenden Workshops verändern. Es kann nicht garantiert werden, dass der Workshop zu einem späteren Zeitpunkt buchbar und abrechenbar ist. Nur erfolgreich über das System gebuchte Workshops können abgerechnet werden.
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Ist es möglich, Anmeldungen auch über unser eigenes Buchungssystem zu managen?
Die Buchung muss über die Projektplattform laufen, damit der Workshop abgerechnet werden kann. Wie Sie die Terminvergabe organisieren, obliegt Ihnen, solange die Angaben in unserem Buchungssystem gepflegt werden.
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Darf eine Bildungseinrichtung mehrere Formate buchen oder gibt es hier eine Begrenzung?
Ja, eine Bildungseinrichtung darf mehrere Formate buchen, es ist keine Begrenzung vorgesehen.
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Darf eine Klasse/Gruppe mehrere unterschiedliche Formate buchen?
Ja, eine Klasse/Gruppe darf mehrere unterschiedliche Workshops buchen.
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Darf eine Klasse/Gruppe dasselbe Format mehr als einmal buchen (Folgebesuche)?
Nein. Es ist nicht vorgesehen, dass eine Klasse/Gruppe dasselbe Format mehrfach in einem Schuljahr/ Ausbildungsjahr bucht.
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Kann ich eine Klasse/Gruppe teilen, weil es für die Gruppendynamik/ das pädagogische Konzept sinnvoll ist?
Sie können mit mehreren Trainer/innen arbeiten und die Klasse/Gruppe teilen. Es bleibt ein Workshop, der als solcher entlohnt wird. Die Aufsichtspflicht durch die Lehrpersonen muss dabei weiterhin gewährt sein.
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Dürfen wir an einem Tag parallel mehrere Workshops in einer Klasse abhalten?
Nein. Ein Workshop muss einer Klassenverbandsstärke an Schüler/innen zugutekommen. Sie dürfen keine zwei Workshops am selben Tag zur selben Zeit in derselben Klasse/Gruppe abhalten.
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Eine Klasse ist für den Schultyp unüblich groß. Kann ich die Klasse teilen?
Bitte kontaktieren Sie, sobald diese Thematik aufkommt, jedenfalls VOR dem Workshop, den OeAD und wir finden eine Lösung. Sie dürfen generell weder denselben Workshop 2x für dieselbe Klasse abrechnen noch in einer Klasse parallel zwei Workshops abhalten und doppelt abrechnen.
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Eine Lehrperson will eine sehr große Gruppe anmelden. Was mache ich?
Schule: Die Lehrpersonen sollen pro Klasse eine Buchungsanfrage stellen. Bei besonderen Formaten (Projekttage/ klassenübergreifende Aktionen usw.) soll pro Klassenverbandsstärke gebucht werden.
Wenn es sich um eine sehr große Klasse handelt, kommen Sie bitte auf uns zu.
AMS-Bildungseinrichtung: Bei größeren Gruppen (≥20 Personen) bitte pro Gruppe eine Buchungsanfrage stellen. Bei kleinen Gruppen werden diese bitte nach Möglichkeit so zusammengelegt, dass Sie pro 20-25 Personen einen Workshop halten. Lassen sich die Gruppen nicht sinnvoll zusammenlegen, wird bitte auch bei kleineren Gruppen pro Gruppe ein Workshop gebucht. -
Die Klassen-/ Gruppengröße ist für unser Konzept zu groß. Dürfen wir den Workshop ablehnen?
Ja, dies liegt im Einzelfall in Ihrem Ermessen. Bitte bedenken Sie, dass Sie sich für den schulischen Kontext beworben haben. Wenn Ihr Konzept nicht für Schulklassen und dort gängige Personenstärken geeignet ist, treten Sie bitte ggf. bzgl. eines Rückzugs Ihres Angebots in Kontakt.
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Eine Bildungseinrichtung hat eine Buchungsanfrage gestellt und sich danach nicht gemeldet. Was tue ich?
Sie müssen nichts tun, die Lehrperson wird im Prozess aufgefordert, Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Sollte die Lehrperson ihre Telefonnummer zur Kontaktaufnahme angegeben haben, können Sie von sich aus den Kontakt aufnehmen.
Erfolgt innerhalb von 21 Tagen keine Bestätigung, verfällt die Buchungsanfrage. Binnen dieser 21 Tage ist ein Workshop aus Ihrem Kontingent und entsprechend auch aus dem Gesamtkontingent reserviert, das heißt blockiert. Sie müssen ggf. die 21 Tage abwarten.
Bestätigen Sie keinesfalls Buchungsanfragen, zu denen es keinen Kontakt mit der Bildungseinrichtung und keine Terminvereinbarung gibt. Es ist Aufgabe der Lehrperson, Sie zu kontaktieren. Ggf. muss die Lehrperson neu buchen, wenn die Anfrage verfallen ist.
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Eine Bildungseinrichtung hat eine Buchungsanfrage gestellt und uns kontaktiert. Im Gespräch haben wir festgestellt, dass wir doch keinen Workshop an der Bildungseinrichtung halten werden. Was tue ich?
Die Buchungsanfrage verfällt nach 21 Tagen automatisch. Für 21 Tage ist ein Workshop aus Ihrem Kontingent sowie aus dem Gesamtkontingent reserviert. So lange hat die Schule Zeit, sich bei Ihnen zu melden. Nur wenn es Kontakt und die Einigung gab, dass kein Workshop stattfindet, dürfen Sie eine Buchungsabfrage vor Ablauf der 21 Tage stornieren.
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Eine Bildungseinrichtung hat einen Workshop gebucht. Der Workshop muss verschoben oder abgesagt werden, weil die Trainer/ innen krank sind/ die Bildungseinrichtung absagt/ …
Bitte klicken Sie auf den Buchungslink, den Sie mit der Buchungsanfrage erhalten haben. Geben Sie ggf. Änderungsgrund und das neue Datum an. Automatisierte E-Mails werden an Sie, die buchende Lehrperson und den OeAD verschickt.
Abhalten der Workshops, Evaluierung
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Wer hat die Aufsichtspflicht während des Workshops? Müssen die Lehrpersonen dabei sein?
In Schulen müssen die Lehrpersonen über die gesamte Dauer des Workshops ihre Aufsichtspflicht erfüllen und somit durchgehend anwesend sein können. Sie als Anbieter/in dürfen gesetzlich nicht die Aufsichtspflicht übernehmen. Dies gilt ebenso, sollten Sie die Klasse für Übungen teilen.
In AMS-Bildungseinrichtungen stimmen Sie sich bitte entsprechend der geltenden Regeln ab. -
Wir haben einen Workshop abgehalten. Die Lehrperson hat uns keine Workshopbestätigung ausgehändigt und sagt, dass sie nichts davon wusste.
Sie brauchen die Workshopbestätigung, bestehen Sie gegenüber der Lehrperson darauf.
Die Lehrperson wird an mehreren Stellen auf die Bestätigung hingewiesen: Auf der Buchungsseite selbst, auf dem Ablaufplan, sowie in einer automatisierten E-Mail, die ausgeht, sobald Sie die Buchung bestätigen. Außerdem wird vor dem Workshoptermin eine Terminerinnerung ausgesandt, in der ebenfalls an die Bestätigung erinnert wird. Den E-Mails ist jeweils die Vorlage für die Bestätigung beigefügt.
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Was muss alles auf der Workshopbestätigung stehen, damit ich den Workshop abrechnen kann?
Die Workshopbestätigung wird mit den auf der Buchungsplattform angegebenen Daten automatisch erstellt. Kontrollieren Sie noch vor Ort, ob Stempel, Name der Bildungseinrichtung, Name Ihrer Organisation, Name der Trainer/innen, Name Ihres Angebots auf der Bestätigung korrekt sind. Sollte es zu Änderungen gekommen sein, kommentieren Sie diese bitte ggf. händisch. Änderungen sollen als solche erkennbar bleiben. Nur mit vollständig und korrekt ausgefüllten Bestätigungen kann Ihr Honorar ausgezahlt werden.
Ein Stempel ist zwingend notwendig.
Benötigte Unterschriften auf der Bestätigung:
- Bei Workshops an Schulen sind zwei Unterschriften (zuständige Lehrperson + Direktion/Leitung) erforderlich
- Bei außerschulischen Bildungseinrichtungen ist nur eine Unterschrift (Kurs- oder Institutsleitung) notwendig
Wir sind zur Kontrolle verpflichtet und weisen unvollständige/ widersprüchliche Workshopbestätigungen zurück.
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Wir haben den Workshop zu zweit abgehalten, müssen beide Trainer/innen auf der Workshopbestätigung stehen?
Sie können die zweite Person händisch ergänzen. Wichtig ist, dass beide Personen durch die Fachjury evaluiert wurden und im Trainer/innen-Pool aufgenommen sind.
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Es haben jetzt doch andere Trainer/innen den Workshop abgehalten, auf der Workshopbestätigung stehen noch die bei der Buchung bestätigten Trainer/innen. Wie gehe ich vor?
Bitte korrigieren Sie den Namen händisch.
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Warum muss nun eine Uhrzeit angegeben werden? Ist diese für die Abrechnung relevant?
Aufgrund vieler Anfragen von Schulen wird die Uhrzeit des Workshops nun bei den Erinnerungsemails ausgespielt. Für die Abrechnung hat sie an sich keine Relevanz. Bitte halten Sie die eingereichte Workshopdauer von 3 oder 4 UE ein, die für Ihren Workshop bewilligt wurde.
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Wie werden die abgehaltenen Workshops evaluiert? Bekommen wir Feedback?
Die Evaluierung der laufenden Workshops wird über eine Expert/innengruppe im Auftrag des BMBWF und des BMAW laufen. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir leider noch keine weiteren Informationen zum Prozedere, zeitlichen Rahmen oder den Kriterien geben.
Sie werden von uns informiert, sobald uns Entscheidungen der Fördergeber vorliegen. Vielen Dank für Ihre Geduld.
Aktuell wird es für Lehrpersonen/Kursleitende wieder die Möglichkeit eines freiwilligen Online-Feedbacks zum Workshop geben. Der Link dazu geht an die buchende Person.
Hinsichtlich Feedback kommen wir ggf. auf Sie zu.
Abrechnungen
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Sind 600€ pro Workshops als brutto oder netto zu verstehen?
Es handelt sich um eine Brutto-Pauschale.
Bitte tragen Sie Sorge für das etwaige Abführen von Steuern und vermerken Sie, dass Sie dies tun/ ggf. davon befreit sind im Rahmen eines Steuervermerks auf der Rechnung/ Honorarnote.
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Wann/ wie oft stelle ich eine Rechnung/ Honorarnote?
Bitte stellen Sie für jeden Monat, in dem Workshops stattfinden, je eine Rechnung/ Honorarnote. Sie erhalten am Monatsende automatisch einen Link.
Workshops an Schulen und Workshops an Bildungseinrichtungen des AMS müssen aufgrund der unterschiedlichen Budgets getrennt abgerechnet werden. Stellen Sie bitte zwei getrennte Rechnungen/ Honorarnoten, falls Sie in einem Monat sowohl an Schulen, als auch an AMS-Bildungseinrichtungen Workshops abgehalten haben.
Bitte rechnen Sie binnen 14 Tagen des Folgemonats ab. Sie können Workshops maximal drei Monate nach dem Workshoptermin abrechnen (siehe AVB 2024). Workshops, die ab Mai stattfinden, müssen bis spätestens 31.7. des jeweiligen Kalenderjahres abgerechnet werden.
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Wie stelle ich eine Rechnung/ Honorarnote?
Details und Screenshots hierzu werden noch bereitgestellt.
Sie erhalten automatisch am Monatsersten per E-Mail einen Link. Dieser führt Sie zu einer Übersicht über alle im vergangenen Monat abgehaltenen, noch nicht abgerechneten Workshops. Der Link bleibt jeden Monat gleich. Die E-Mail dient zu Ihrer Erinnerung.
- Kontrollieren Sie sorgfältig, ob alle Daten stimmen, nehmen Sie ggf. Änderungen vor. Wenn alle Daten richtig sind, erzeugen Sie das Abrechnungsformular. Einmal erzeugt, kann dieses – auch vom OeAD – nicht mehr geändert werden.
- Im Formular rechnen Sie den jeweiligen Monat ab, indem Sie die Rechnung und pro Workshop die dazu gehörende Workshopbestätigung hochladen.
Halten Sie hierfür bitte jeweils als PDF bereit:
- die Rechnung(en)/Honorarnote(n) des vergangenen Monats. Ggf. nach Schulen und AMS-Bildungseinrichtungen getrennt.
Die Rechnungen müssen einer nachvollziehbaren Logik folgend die Workshops listen und Buchungsnummer, Umsetzungsdatum und Bildungseinrichtung enthalten. - die Schulbestätigungen pro Workshop (nicht zusammengefügt)
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Es sind Workshops in der Übersicht, die doch nicht stattgefunden haben.
Bitte korrigieren Sie alle durch Sie änderbaren Daten und kontaktieren Sie im Fall von darüber hinausgehenden Änderungen den OeAD, BEVOR Sie das Formular erzeugen.
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Kann ich mehrere Rechnungen in einem Monat stellen, damit ich das Geld sofort nach dem Workshop erhalte?
Nein. Bitte stellen Sie pro Monat, in dem Workshops stattfinden, eine Rechnung zu Beginn des Folgemonats aus.
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Kann ich nach mehreren Monaten eine Sammelrechnung über alle Workshops stellen?
Nein. Bitte stellen Sie pro Monat, in dem Workshops stattfinden, eine Rechnung aus. Sie können Workshops maximal drei Monate nach dem Workshoptermin abrechnen (siehe AVB 2024). Workshops, die ab Mai stattfinden, müssen bis spätestens 31.7. des jeweiligen Kalenderjahres abgerechnet werden.
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Was muss alles auf der Rechnung/ Honorarnote vermerkt sein?
Bitte stellen Sie eine Rechnung / Honorarnote pro Monat aus, nicht pro Workshop.
Bitte erstellen Sie ggf. je eine Rechnung für alle Workshops an Schulen und eine Rechnung für Workshops in AMS-Bildungseinrichtungen.
Auf der Rechnung / Honorarnote müssen alle folgenden Informationen vorhanden sein:- die Anschrift des OeAD: Ebendorfer Straße 7, 1010 Wien
- Ihre Anschrift
- Ihre Rechtsform
- Ihre Kontodaten
- ATU/ bei natürlichen Personen ansonsten Sozialversicherungsnummer
- Der Gesamtbetrag für alle in diesem Monat abgehaltenen Workshops
- Ein Steuervermerk [Benennung Ihres Umgangs mit Steuerpflicht bzw. Hinweis auf Steuerbefreiung]
- (Ihre interne Nummerierung der Rechnungen/ Honorarnoten)
- Eine Auflistung der erbrachten Leistung(en): nach Angebot sortiert Buchungsnummer, Name des Workshops, Datum des Workshops, Name der Bildungseinrichtung – in einer nachvollziehbaren Tabelle. Bitte keine Auflistung als Fließtext!
Bitte nehmen Sie Ihre Verantwortung für die Korrektheit Ihrer Angaben wahr. Wir sind zur Prüfung Ihrer Rechnungen verpflichtet und weisen diese bei Abweichungen/ fehlenden Angaben zurück. Dies erzeugt großen Arbeitsaufwand sowie Verzögerungen in der Auszahlung.
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Wie lange und in welcher Form müssen Workshopbestätigungen aufbewahrt werden?
Wenn eine Rechnung samt der zugehörenden Workshopbestätigungen durch den OeAD angenommen wurde, können Sie die physischen Schulbestätigungen vernichten.
Kontaktdaten, Angebote, Trainer/innen
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Unsere Anschrift/ unsere Ansprechperson/ eine E-Mailadresse/ … ändert sich …
Bitte informieren Sie uns über extremismus.praevention@oead.at. Wir nehmen Änderungen auf der Buchungsseite vor und aktualisieren unsere Datensätze.
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Wir möchten in der Beschreibung unserer Organisation oder unserer Workshops etwas ausbessern (Logo, Tippfehler, etc.) – wie geht das?
Bei etwaigen Änderungen können Sie uns über extremismus.praevention@oead.at kontaktieren. Inhalte dürfen nicht verändert werden, da diese von der Fachjury freigegeben wurden. Tippfehler ausbesser oder etwas treffender formulieren ist kein Problem.
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Ich möchte neue Trainer/innen nachmelden. Wie funktioniert das?
Die Akkreditierung neuer Trainer/innen wird über eine Expert/innengruppe im Auftrag des BMBWF und des BMAW laufen. Zum aktuellen Zeitpunkt können wir leider noch keine weiteren Informationen zum Prozedere, zeitlichen Rahmen oder den Anforderungen geben. Wir warten auf Informationen der Fördergeber.
Solange keine Jury diese kontinuierliche Betreuung aufgenommen hat, sind keine Änderungen möglich. Personelle Änderungswünsche können Sie uns bereits unter extremismus.praevention@oead.at zukommen lassen. Wir sammeln für Sie und geben die Informationen weiter, sobald die Expert/innengruppe ihre Arbeit aufnimmt. Erst wenn Sie die Rückmeldung erhalten, dass die Änderungen angenommen und in der Plattform hinterlegt wurden, können die gemeldeten Trainer/innen eingesetzt werden.
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Müssen immer mindestens zwei Trainer/innen die Workshops abhalten?
Hierzu gibt es von Seiten des OeAD keine konkrete Vorgabe, Sie sind jedoch verpflichtet den Workshop in jener Form abzuhalten, der von Ihnen eingereicht und von unserer Fachjury angenommen wurde. Wenn Sie hier zwei Trainer/innen angegeben haben, so halten Sie dies bitte in der Umsetzung ein.
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Dürfen hauptverantwortliche Trainer/innen eine assistierende Person mitnehmen?
Wir bitten darum alle Personen von der Jury akkreditieren zu lassen, die in Ihrem Namen in Schulen tätig sind.
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Zum Zeitpunkt der Buchung steht noch nicht fest, welche Trainer/innen den Workshop abhalten werden. Wie gehe ich hier vor?
Sie haben über den Bestätigungslink die Möglichkeit im Feld „Trainer/innen“ „Andere“ auszuwählen. Wichtig ist, dass nur Trainer/innen, welche durch die Fachjury evaluiert wurden, Workshops abhalten.
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Müssen unsere Trainer/innen eine Strafregisterbescheinigung vorlegen?
Ja, eine aktuelle Strafregisterbescheinigung ist zwingend erforderlich und muss auf Anfrage dem Projektbüro des OeAD vorgelegt werden. Die Bescheinigung darf zu Beginn der Projektmitarbeit nicht älter als 3 Monate sein. Dies gilt auch für Trainer/innen, die bereits im Rahmen von „Extremismusprävention macht Schule I“ tätig waren; auch hier ist ein neuer Auszug erforderlich.
Sollte ein Eintrag im Strafregister vorliegen, ist es dieser Person ausdrücklich untersagt, Workshops im Rahmen von „Extremismusprävention macht Schule“ abzuhalten.
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Können die eingereichten Workshopformate nachträglich noch abgeändert werden?
Notwendige inhaltliche/konzeptionelle Änderungen der Workshops werden voraussichtlich möglich sein. Entscheidungen hierüber werden durch eine Expert/innengruppe im Auftrag des BMBWF und des BMAW getroffen. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir leider keine Informationen zu Prozedere, zeitlichem Rahmen oder der Form, in der Änderungswünsche kommuniziert werden sollen, geben. Wir warten auf Entscheidungen der Fördergeber hinsichtlich der Jury.
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Kann noch ein neues Workshop-Format eingereicht werden?
Einreichungen neuer Workshopformate sind nach aktuellem Wissensstand nicht angedacht. Sollte sich dies ändern, werden wir Sie umgehend informieren.
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Wir haben bestimmte Bezirke bei der Einreichung angegeben. Eine Schule aus einem nicht von uns angegeben Bezirk möchte einen Workshop buchen und wir sind bereit, ihn dort abzuhalten. Geht das?
Ja, Sie können über Ihre angegebenen Bezirke hinaus tätig sein. In der Suche scheinen Sie, wenn gefiltert wird, nur für die von Ihnen angegebenen Bezirke auf. Wenn Sie dauerhaft weitere Bezirke abdecken können, schicken Sie uns bitte ein E-Mail und wir ändern es im System.
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Wir können mehr/ andere/ weniger Bezirke abdecken, als in der Einreichung angegeben
Bitte schreiben Sie uns in einer E-Mail an extremismus.praevention@oead.at die hinzuzufügenden/ wegzunehmenden Bezirke und welche Workshops die Änderung betrifft. Wir ändern dies in der Plattform.
Öffentlichkeitsarbeit
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Wir wollen das Projekt auf unserer Website/ Social Media/ in Foldern bewerben. Welche Vorgaben gibt es?
Bei von Ihnen erfolgenden Veröffentlichungen, die in Zusammenhang mit dem Projekt „Extremismusprävention macht Schule II“ stehen, ist der Hinweis „Mit Unterstützung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) und des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW)“ und die (jeweils Solo) Logos des BMBWF, des BMAW und der OeAD-GmbH anzugeben.
Logo des BMBWF in Varianten
Logo des BMAW in Varianten
Logo OeAD -
Dürfen wir Fotos, die wir während des Workshops gemacht haben, veröffentlichen?
Die ausdrückliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, ggf. abgebildeter Lehrpersonen und der Schule sind einzuholen.
Bei von Ihnen erfolgenden Veröffentlichungen, die in Zusammenhang mit dem Projekt „Extremismusprävention macht Schule“ stehen, sind der Hinweis „Mit Unterstützung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) und des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW)“ und die Logos des BMBWF, des BMAW und der OeAD-GmbH anzugeben.
Logo des BMBWF in Varianten
Logo des BMAW in Varianten
Logo OeAD -
Eine Lehrkraft macht Fotos während des Workshops. Wie ist hier vorzugehen?
Sollte Ihr Workshop durch das Fotografieren gestört werden oder sollten Sie aus anderen Gründen nicht damit einverstanden sein, teilen Sie dies bitte der Lehrperson mit. Wenn alle abgebildeten Personen sich ausdrücklich einverstanden erklären, spricht natürlich nichts gegen Fotografieren.
Bitte weisen Sie auch darauf hin, dass alle Veröffentlichungen zum Projekt den Hinweis „Mit Unterstützung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) und des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW)“ enthalten müssen, und die Logos des BMBWF, des BMAW und der OeAD-GmbH anzugeben sind.
Logo des BMBWF in Varianten
Logo des BMAW in Varianten
Logo OeAD