Aufenthaltsbewilligung
EU/EWR-Staatsangehörige und Schweizer Staatsangehörige
Bei einem Aufenthalt in Österreich über drei Monate Dauer müssen Sie Ihren Aufenthalt in Österreich binnen vier Monaten anzeigen und erhalten eine Anmeldebescheinigung.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Drittstaatsangehörige
Erstantrag der Aufenthaltsbewilligung
Nach der Einreise in Österreich mit einem "Visum D — Erwerb" kann ein Antrag auf einen Aufenthaltstitel bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde im Inland gestellt werden. Informationen dazu finden Sie hier.
Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung
Sie müssen den Antrag auf Verlängerung vor Ablauf des alten Aufenthaltstitels beantragten. Informationen zur Verlängerung des Aufenthaltstitels finden Sie hier.
Die Adresse der zuständigen Aufenthaltsbehörde finden Sie auf der Website Ihres zuständigen Regionalbüros.