FAQs

Reicht die Europäische Versicherungskarte als Nachweis einer aufrechten Krankenversicherung in Österreich aus?

Ja, die Europäische Krankenversicherungskarte ist absolut ausreichend, sofern Sie die Beiträge weiterhin im Heimatland bezahlen.

Wie werden die Mindestunterhaltsmittel berechnet?

Für die "Aufenthaltsbewilligung - Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit" sind EUR 1.217,96 pro Monat [2024] an Mindestunterhaltsmittel erforderlich.

Wenn die monatliche Miete sowie die monatlich zu bezahlenden Kreditraten und/oder Unterhaltszahlungen zusammen EUR 359,72 pro Monat [2024] übersteigen, ist der Differenzbetrag zwischen der monatliche Gesamtbetrag (monatliche Miete + monatliche Kreditrate/Unterhaltszahlung) und den EUR 359,72 pro Monat zu den EUR 1.217,96 pro Monat hinzuzuzählen.
Zusätzlich sind die monatlichen Kosten für die alle Risiken abdeckende Krankenversicherung zu den EUR 1.217,96 pro Monat hinzuzurechnen.

Wenn die so, wie oben beschrieben, berechnete Summe höher als das monatliche Stipendium ist, sind zusätzliche finanziell Mittel vorzuweisen.

Der Differenzbetrag zwischen der berechneten Summe pro Monat und dem monatlichen Stipendium ist mit der Anzahl der Aufenthaltsmonate (maximal 12 Monate) zu multiplizieren, um die endgültig benötige Summe berechnen zu können, die sich auf dem eigenen Bankkonto oder dem eigenen Sparbuch befinden muss.

 

Beispiel für 9-monatiges Stipendium (EUR 1.050/Monat) und Miete EUR 500/Monat:
EUR 500 (monatliche Miete) – EUR 359,72/Monat = EUR 140,28 (da die monatliche Miete mehr als EUR 359,72 beträgt, sind zusätzliche Mittel in Höhe von EUR 140,28/Monat notwendig)
EUR 140,28 + EUR 100 (monatliche Kosten für die alle Risiken abdeckende Krankenversicherung) + EUR 1.217,96 (monatliche Mindestunterhaltsmittel für den Aufenthaltstitel) = EUR 1.458,24/Monat (monatlicher Gesamtbetrag)

EUR 1.458,24 – EUR 1.050 (monatliches Stipendium) = EUR 408,24 (monatliche zusätzliche Unterhaltsmittel)

EUR 408,24 * 9 Monate (Dauer des Stipendienaufenthalts; jedoch höchstens 12 Monate) = EUR 3.674,16 (Gesamtsumme zusätzlicher Unterhaltsmittel für 9 Monate) auf dem eigenen Bankkonto oder dem eigenen Sparbuch

Beispiel für 12-monatiges Stipendium (EUR 1.050/Monat) und Miete EUR 290/Monat:
EUR 290 (monatliche Miete) – EUR 359,72/Monat = EUR -69,72/Monat (da die monatliche Miete unter EUR 359,72 beträgt, sind keine zusätzlichen Mittel dafür notwendig)
EUR 100 (monatliche Kosten für die alle Risiken abdeckende Krankenversicherung) + EUR 1.217,96 (monatliche Mindestunterhaltsmittel für den Aufenthaltstitel) = EUR 1.317,96 (monatlicher Gesamtbetrag)

EUR 1.317,96 – EUR 1.050 (monatliches Stipendium) = EUR 267,96 (monatliche zusätzliche Unterhaltsmittel)

EUR 267,96 * 12 Monate (Dauer des Stipendienaufenthalts) = EUR 3.215,52 (Gesamtsumme zusätzlicher Unterhaltsmittel für 12 Monate) auf dem eigenen Bankkonto oder dem eigenen Sparbuch

Darf meine Familie nach Österreich nach- bzw. mitkommen?

Beachten Sie, dass das Stipendium an die Unterhaltskosten von nur einer Person angepasst sind. Bitte informieren Sie sich über die Einreisebestimmungen für Familienmitglieder.

Bitte beachten Sie, dass es in einigen Wohnheimen keine Familienzimmer gibt. Deshalb empfehlen wir, sich vor der Anreise über eine geeignete Unterkunft zu informieren.

Kann ich meine Familienmitglieder bei mir mitversichern?

Die Mitversicherung von Familienmitgliedern ist grundsätzlich möglich.

Sofern Sie über die Gebietskrankenkasse versichert sind, finden Sie weitere Informationen auf der jeweiligen Website.

Falls Sie eine Versicherung bei unserem Partner (UNIQA Versicherung) abgeschlossen haben, bitten wir Sie direkt Kontakt mit der zuständigen Person aufzunehmen.

Wann bekomme ich meine erste Stipendienauszahlung?

Informationen dazu finden Sie hier.

Ich kann aufgrund von anderen Verpflichtungen während den Öffnungszeiten nicht ins Regionalbüro kommen.

Das ist kein Problem. Wir vereinbaren einfach einen Termin, an dem Sie vorbeikommen können. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihr zuständiges Regionalbüro. Bitte beachten Sie, dass unser Büro am Wochenende und an Feiertagen geschlossen ist.

Ich bleibe nur für ein paar Tage in Österreich. Muss ich mich trotzdem am Meldeamt anmelden?

Ja. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Tagen sind Sie gesetzlich zu einer Anmeldung verpflichtet. Vergessen Sie nicht, sich vor Ihrer Abreise abzumelden. Bei Beherbergungsbetrieben wie z.B. Hotels, Gasthöfe oder Pensionen obliegt die Meldepflicht des jeweiligen Betriebes.

Wo muss ich meinen Wohnsitz anmelden?

Informationen dazu finden Sie hier.

Brauche ich für die Anmeldung des Wohnsitzes eine Geburtsurkunde?

Für die Anmeldung des Wohnsitzes beim Meldeamt benötigen Sie als Nicht-Österreicher üblicherweise keine Geburtsurkunde. Nehmen Sie jedoch bitte auf alle Fälle eine Kopie des Dokuments aus Ihrem Heimatland mit. Bei Dokumenten mit anderer Schrift als die Lateinische lassen Sie die Kopie bitte beglaubigen.

Muss ich in Österreich ein Konto eröffnen?

Für Aufenthalte bis zu drei Monaten ist es nicht notwendig. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Warum wurde mein Stipendium noch nicht überwiesen?

Bei Nichteinhaltung der monatlichen Vorsprache in Ihrem zuständigen Regionalbüro, wird das Stipendium nicht ausbezahlt. Sie finden weitere Informationen dazu hier.

Darf ich in Österreich arbeiten, während ich Stipendiengeld beziehe?

Während des Stipendienbezuges darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung der OeAD-GmbH einer Erwerbstätigkeit in Österreich nachgegangen werden. Vor der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit muss die schriftliche Entscheidung der OeAD-GmbH abgewartet werden. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen ist mit einer Aberkennung des Stipendiums zu rechnen. Ein Rechtsanspruch auf eine Zustimmung der OeAD-GmbH besteht nicht. Eine Zustimmung der OeAD-GmbH ist nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • geringfügige Beschäftigung
  • Dienstverhältnis, das eine wissenschaftliche, lehrende und /oder forschende Tätigkeit an einer Universität, Fachhochschule oder sonstigen Forschungseinrichtung beinhaltet. Die Tätigkeit muss aber andere Aufgaben als die durch das Stipendium geförderten wissenschaftlichen Arbeiten beinhalten.

Was ist der wissenschaftliche Abschlussbericht?

Der wissenschaftliche Abschlussbericht soll Auskunft darüber geben, was Sie während Ihres Aufenthaltes gemacht haben. Der Bericht muss von Ihrer akademischen Betreuungsperson mit Stempel und Unterschrift bestätigt werden.

Studierendenaufenthalt
Welche Vorlesungen wurden besucht, haben Sie Prüfungen abgelegt, welche Fächer wurden belegt, welche Literatur wurde verwendet bzw. welche Themen wurden bearbeitet.

Forschungsaufenthalt
Schreiben Sie einen kurzen Bericht über die Fortschritte Ihrer Forschungsarbeit in Österreich.

Darf ich mich vom Studien- bzw. Forschungsort entfernen und wenn ja, wie lange?

Prinzipiell sollte eine durchgehende Anwesenheit am Studien- bzw. Forschungsort während des Stipendienzeitraumes gegeben sein (auch während den Ferien). Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Wann darf ich frühestens abreisen, ohne den Anspruch auf die letzte Stipendienrate zu verlieren?

Prinzipiell ist Ihre Anwesenheit während der gesamten Stipendienlaufzeit vorgesehen. Um Ihre Abreise planen zu können finden Sie hier weitere Informationen über die Auszahlung der letzten Stipendienrate.

Wo kann ich Deutsch lernen?

Informationen dazu finden Sie auf der Website Ihres zuständigen Regionalbüros.