Access Statement Ebendorferstraße 7 Wien

In unserem Access-Statement erhalten Sie Informationen zu unserer Barrierefreiheit im OeAD-Hauptgebäude in der Ebendorferstraße 7 in Wien entlang unserer Servicekette. Sie erfahren zum Beispiel wie Sie anreisen können oder die Maße zu unseren barrierefreien  Anlagen.

Hier können Sie unser Access-Statement für die Ebendorferstraße 7 in Wien downloaden

Erklärung zur Barrierefreiheit der Websites

Der OeAD (Agentur für Bildung und Internationalisierung) ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für

Stand der Vereinbarkeiten mit den Anforderungen

Diese Websites sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Wenn Artikel der Website auf Social-Media-Plattformen geteilt werden, kann es sein, dass geteilte Bilder, die in den Meta-Daten für die Nutzung auf Social-Media Plattformen angeboten werden, nicht über Alternativtexte verfügen. Es gibt nicht zu allen Videos, Podcasts und iframes eine textliche Alternative. Wir planen, im Rahmen der nächsten Entwicklungszyklen, die Anforderung zu berücksichtigen.

Manche Links bzw. Buttons und einige aria roles (assistive Technologien) werden programmiertechnisch nicht korrekt verwendet. Die Behebung des Problems ist beauftragt.

Die Textgröße kann nicht über Einstellungen im Browser verändert werden, da fixe Pixel im CSS verwendet wurden. Wir planen, im Rahmen der nächsten Entwicklungszyklen, die Anforderungen zu berücksichtigen. Verwenden Sie bitte derzeit STRG +.

Ad „Reflow“: Auf den Seiten digitaleslernen.oead.at, arqa-vet.at (RQB), youngscience.at, studyinaustria.at, kann es sein, dass sowohl vertikal als auch horizontal gescrollt werden muss für eine Darstellung auf unterschiedlichen Bildschirmoptionen. Wir planen, im Rahmen der nächsten Entwicklungszyklen, die Anforderungen zu berücksichtigen.

Grants.at-Formular: Beim Verlassen des Textfeldes (mit Inhalt) per Screenreader wird erneut die Lade-Animation gestartet und danach der Fokus zurück auf das Textfeld gesetzt. Somit kommt der User nicht mehr vom Textfeld weiter. Es gibt keine Status Meldung, wenn im Formular ausgewählte Daten aufgrund einer weiteren Auswahl in einem anderen Feld, automatisch angepasst werden. Die Reihenfolge der Elemente stimmt nicht mit der visuellen Reihenfolge überein. Wir planen, im Rahmen der nächsten Entwicklungszyklen, die Anforderungen zu berücksichtigen.

b) Unverhältnismäßige Belastung

Unsere Videos sind gehostet und veröffentlicht in der Video-Plattform Youtube. Es ist derzeit nicht möglich, für diese Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.1 und PDF/UA-konform aufzubereiten.

Unsere Podcasts zeigen keine Untertitel an. Für ältere Podcasts, die von der Richtlinien (EU) 2016/2102 noch ausgenommen sind, sind derzeit keine umfassende Änderung geplant. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Podcasts haben, wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Podcastfolgen in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21. Dezember 2021 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA sowie auf Grundlage einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 21. Dezember 2021 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf diesen Websites werden laufend verbessert und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Websites behindern, so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie kontaktieren. Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Website oead.at". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Informationen zu Formularen umgesetzt mit Spitzenform

Für bestimmte Projekteinreichungen verwenden wir Formulare umgestzt mit Spitzenform. Diese Formulare erfüllen die Minimalforderungen hinsichtlich Barrierefreiheit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates.