60 Jahre OeAD: Aufs Recht gekommen

11. Februar 2021 OeAD60Recht
Studierende mit einem Paragraphen-Symbol
Beratung in rechtlichen Belangen wie Aufenthalts- oder Arbeitsrecht sind seit den 1960er Jahren zentrale Aufgabe des OeAD.

Im Ausland lernen oder forschen bedeutet immer auch Gesetze zu befolgen, weil diese den Rahmen vorgeben, in dem sich ein Vorhaben verwirklichen lässt. Das beginnt schon bei den Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen und der Unterkunft und endet erst mit den Regeln der Gastinstitution und dem ordnungsgemäßen Abschluss des Aufenthalts.

Hat man zudem den Vorzug, für die Durchführung des Vorhabens eine finanzielle Unterstützung zu erhalten, sind noch einmal weitere Auflagen zu befolgen. – Der juristischen Beratung und Begleitung von ausländischen Studierenden, vor und während ihres Aufenthalts in Österreich, hat der OeAD daher von Beginn an besondere Aufmerksamkeit geschenkt.

Bis heute geschätzt sind die Informationen des OeAD zu Zulassungsverfahren an österreichische Hochschulen sowie zu den aktuellen Bestimmungen des Fremdenrechts. Die ersten OeAD-Rechtsberatungen datieren so bereits in das Studienjahr 1963/64. Ferner erhalten die OeAD-Vertrauensdozent/innen von Anfang an ein Mitspracherecht nicht nur vor akademischen Behörden, sondern auch bei der Verlängerung bereits erteilter Sichtvermerke, weil das die Fremdenpolizei bei der Überprüfung des ordnungsgemäßen Studienfortschritts der ausländischen Studierenden maßgeblich unterstützt.

In Folge des Prager Frühlings (1968), der viele tschechoslowakische Flüchtlingsstudierende nach Österreich trieb, hatte sich der OeAD sowohl als Unterkunfts- und Krisenmanager wie auch als Vermittler in allerlei juristischen Belangen zwischen der Gruppe der studierwilligen Geflüchteten und den österreichischen Behörden zu bewähren (er bestand mit Dank und Anerkennung). Zwar dauerte es bis 1974, bis der OeAD ein „Rechtsreferat“ für ausländische Studierende einrichtete, doch war das mehr der Abschaffung der Vertrauensdozent/innen durch die Rektorate geschuldet als einer verspäteten Einsicht des OeAD.

Einen Meilenstein verkörpert die 1994 für Drittstaatangehörige eingeführte, sogenannte „OeAD-Bestätigung“: Mit dieser wird garantiert, dass die Person in Österreich ein Stipendium bekommt und hier unfall- und krankenversichert ist. Dadurch kann man jetzt direkt ein Visum beantragen, was eine enorme Erleichterung bei der Bewältigung der Vorfeldprozesse darstellt.

Dieser knappe Ausschnitt aus der Geschichte der OeAD-Rechtsberatung erhält erst durch die alltäglichen Ereignisse, die naturgemäß mehr in der Erinnerung als in den Jahresberichten „abgespeichert“ sind, eine authentische Koloratur:

Die Freude einer Stipendiatin war groß, als sie erfuhr, dass sie schwanger geworden war – so groß, dass sie ganz darauf vergaß sich zu erkundigen, was es rechtlich bedeutete, als (ausländische) Stipendiatin in Österreich ein Kind zu bekommen. In dieser hoffnungsfrohen Unbekümmertheit verstrichen Wochen und Monate. Erst als den Mitarbeiterinnen im OeAD-Regionalbüro die „anderen Umstände“ der Stipendiatin in den Blick fielen, überführten sie sie sanft auf das Terrain des österreichischen Rechtssystems – und aktivierten die OeAD-Rechtsberatung. Schließlich mündete doch noch alles in ein großes Happy End, und der OeAD erhielt bald nach der Niederkunft ein Schreiben von seiner Stipendiatin (die damals die deutsche Sprache noch nicht so gut beherrschte), in dem sie sich beim OeAD recht herzlich für ihr Baby bedankt. Ob und wie sehr das den OeAD mit Stolz und Vaterfreuden erfüllte, wurde nicht überliefert.

Autor: Tibor Szabo, Bereich Corporate Support & Ombudsstelle

OeAD-Rechtsberatung