Verlängerung von Aufenthaltstiteln

Der Antrag auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels muss vor Ablauf des alten Aufenthaltstitels (maximal drei Monate davor) eingebracht werden. Bis zur Entscheidung über den Verlängerungsantrag bleibt der Aufenthalt in Österreich weiterhin rechtmäßig, auch wenn der bisherige Aufenthaltstitel bereits abgelaufen ist.

Falls Sie Österreich vor der Erledigung Ihres Verlängerungsantrages kurzfristig verlassen müssen, kann die Behörde auf begründeten Antrag eine kostenpflichtige Bestätigung in Ihrem Reisedokument anbringen, die Sie zur Wiedereinreise nach Österreich berechtigt ("Notvignette").

Wird der Verlängerungsantrag erst nach Ablauf des alten Aufenthaltstitels gestellt, gilt der Antrag als Erstantrag, der unter Umständen bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde im Herkunftsstaat eingebracht werden muss. Ein nach Ablauf der Gültigkeit des Aufenthaltstitels eingebrachter Verlängerungsantrag gilt nur ausnahmsweise dann als Verlängerungsantrag, wenn gleichzeitig mit der Antragstellung glaubhaft gemacht werden kann, dass ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis eingetreten ist, welches die rechtzeitige Einbringung des Verlängerungsantrages verhindert hat. Es darf den/die Antragsteller/in kein Verschulden oder nur ein geringes Versehen an der Verspätung treffen und der Antrag muss binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses gestellt werden.

In Österreich können nur Aufenthaltstitel (Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen) verlängert werden - die Verlängerung eines Visums ist hingegen grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme davon ist eine medizinischen Weiterbehandlung aus gesundheitlichen Gründen, die eine Ausreise vor Ablauf der Gültigkeit des Visums aus Österreich verhindert. In diesem Fall kann ein Visum im Inland erteilt werden. Voraussetzung ist, dass die medizinische Behandlung notwendig ist und bereits begonnen hat.

Die Verlängerung des Aufenthaltstitels ist bei der örtlich zuständigen Aufenthaltsbehörde im Inland zu beantragen.

Mit dem Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels kann auch ein Antrag auf Zweckänderung verbunden werden - das bedeutet, dass bei Erfüllung der Voraussetzungen ein Umstieg auf einen anderen Aufenthaltstitel beantragt werden kann.

Checkliste für die Verlängerung von Aufenthaltstiteln

Folgende Unterlagen (im Original und in Kopie) sind dem eigenhändig unterfertigten Antragsformular beizulegen:

  • Antragsformular (Ausfüllhilfe Antragsformular) für Inhaber einer "Aufenthaltsbewilligung - Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit"
  • Gültiges Reisedokument
  • Ein Passfoto gemäß den ICAO - Kriterien (Farbe: 3,5 x 4,5cm)
  • Meldezettel
  • Nachweis des Rechtsanspruchs auf eine ortsübliche Unterkunft in Österreich (z.B. Miet- oder Untermietverträge, bestandsrechtliche Vorverträge, Wohnrechtsvereinbarung)
  • Nachweis der erforderlichen Mindestunterhaltsmittel in Höhe von EUR 1.217,96/Monat (EUR 1.921,46/Monat für Ehepaare, für jedes Kind zusätzliche EUR 187,93) [Stand 2024]
  • Nachweis über einen in Österreich leistungspflichtigen und alle Risiken abdeckenden Krankenversicherungsschutz
  • aktuelle Selbstauskunft aus der Evidenz eines Gläubigerschutzverbandes (z.B. KSV 1870 Information GmbH)
  • Gegebenenfalls Nachweis über die Erfüllung von Modul 1 der Integrationsvereinbarung (wenn diese bei Erstantragstellung unterschrieben wurde)

  • Nur für Inhaber/innen einer „Aufenthaltsbewilligung – Student“:
    • Antragsformular (Ausfüllhilfe Antragsformular)
    • Bestätigung über die Meldung der Fortsetzung des Studiums
    • (nach dem ersten Studienjahr) Studienerfolgsnachweis im Ausmaß von acht  Semesterstunden pro Studienjahr oder 16 ECTS-Punkte pro Studienjahr
    • aktuelles Studienblatt
    • Studierende, die ein außerordentliches Studium an einem Vorstudienlehrgang absolvieren, müssen zusätzlich innerhalb von zwei Jahren den Nachweis über die Zulassung zu einem ordentlichen Studium erbringen

  • Nur für Inhaber/innen einer „Aufenthaltsbewilligung – Student“, die einen Aufenthalt zum Zweck der Arbeitssuche oder Unternehmensgründung anschließen wollen:
    • Antragsformular (Ausfüllhilfe Antragsformular)
    • Nachweis über den erfolgreichen Abschluss eines ordentlichen Studiums an einer Universität, Fachhochschule, akkreditierten Privatuniversität oder öffentlichen oder privaten Pädagogischen Hochschule
    • Nachweis über den erfolgreichen Abschluss eines außerordentlichen Studiums im Rahmen eines öffentl. oder privaten Universitätslehrganges, Fachhochschullehrgangs oder Lehrgangs einer Pädagogischen Hochschule mit mindestens 40 ECTS (der Lehrgang darf nicht ausschließlich der Vermittlung einer Sprache dienen)
    • Nachweis über den erfolgreichen Abschluss eines außerordentlichen Studiums zur Herstellung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Studienabschlusses (Nostrifizierung) oder
    • Nachweis über den erfolgreichen Abschluss einer an das ordentliche Studium angeschlossenen gesetzlich verpflichtenden fachlichen Ausbildung

  • Nur für Inhaber/innen einer „Aufenthaltsbewilligung – Student“, die eine gesetzlich verpflichtende fachliche Berufsausbildung im Anschluss an ihr ordentliches Studium absolvieren wollen (z.B. Gerichtspraxis):
    • Antragsformular (Ausfüllhilfe Antragsformular)
    • Nachweis über den erfolgreichen Abschluss eines ordentlichen Studiums an einer Universität, Fachhochschule, akkreditierten Privatuniversität oder öffentlichen oder privaten Pädagogischen Hochschule
    • Nachweis über die Aufnahme zu einer gesetzlich verpflichtenden fachlichen Ausbildung bzw.
    • Nachweis über einen angemessenen Ausbildungsfortschritt nach Maßgabe der der jeweiligen Ausbildung zugrundeliegenden gesetzlichen Vorschrift

Liegen unabwendbare und unvorhersehbare Gründe vor, die der Einflusssphäre des Studierenden entzogen sind (z.B. Krankheit), kann die Aufenthaltsbewilligung trotz Fehlen des Studienerfolgs oder Ausbildungsfortschritts verlängert werden.

  • Nur wissenschaftlich Lehrende und Forschende:
  • Nur für Inhaber/innen einer „Niederlassungsbewilligung – Forscher“, die einen Aufenthalt zum Zweck der Arbeitssuche oder Unternehmensgründung anschließen wollen:

Kosten: EUR 160 (EUR 120 bei Antragstellung, EUR 20 bei Erteilung und EUR 20 Personalisierungsgebühr)