Aufenthaltsbewilligung

EU/EWR-Staatsangehörige und Schweizer Staatsangehörige

Bei einem Aufenthalt in Österreich über drei Monate Dauer müssen Sie Ihren Aufenthalt in Österreich binnen vier Monaten anzeigen und erhalten eine Anmeldebescheinigung.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Drittstaatsangehörige

Erstantrag der Aufenthaltsbewilligung

Der Antrag auf einen Aufenthaltstitel ist grundsätzlich bei der zuständigen österreichischen Botschaft im Wohnsitzstaat zu stellen. Alternativ ist eine Antragstellung während einem visumfreien Aufenthalts bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde in Österreich möglich. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung

Sie müssen den Antrag auf Verlängerung vor Ablauf des alten Aufenthaltstitels bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde in Österreich beantragten. Informationen zur Verlängerung des Aufenthaltstitels finden Sie hier.

Die Adresse der zuständigen Aufenthaltsbehörde finden Sie auf der Website Ihres zuständigen Regionalbüros.