Möglichkeiten der Krankenversicherung für OeAD-Stipendiat/innen aus EU/EWR-Staaten und der Schweiz

1. Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK)

Wenn Sie in Ihrem Heimatstaat gesetzlich krankenversichert sind und einen bloß vorübergehenden Aufenthalt in Österreich planen, können Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger eine Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) zur Verwendung in Österreich beantragen. Es handelt sich um eine kostenlose Karte, mit der Sie zu denselben Bedingungen und Kosten wie die Versicherten in Österreich Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen des österreichischen öffentlichen Gesundheitswesens haben.

Die Europäische Krankenversicherungskarte muss der österreichischen Aufenthaltsbehörde (bei Beantragung einer Anmeldebescheinigung) sowie dem zuständigen Regionalbüro vorgelegt werden.

2. Studierendenselbstversicherung bei der zuständigen Gesundheitskasse nach Einreise (österreichische staatliche Versicherung)

Wenn Sie als ordentliche/r Studierende/r an einer Universität bzw. Fachhochschule oder als außerordentliche/r Studierende/r an einem Vorstudienlehrgang zugelassen sind, können Sie sich auch bei der zuständigen Gesundheitskasse in Österreich selbst versichern. Die Hauptvoraussetzungen sind ein Wohnsitz in Österreich sowie eine Zulassungs- oder Fortsetzungsbestätigung der jeweiligen Hochschule. Sie müssen aber auch die Einhaltung bestimmter Bedingungen berücksichtigen (z.B. Studiendauer, Einkommensobergrenzen, unter Umständen Studienpausen und -wechsel). Ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie hier genau nachprüfen. Selbstversicherte Studierende bezahlen einen monatlichen Beitrag von 69,13 Euro [Stand 2024].

Die Anmeldung zur Selbstversicherung muss anschließend dem zuständigen Regionalbüro vorgelegt werden. Nähere Informationen über den Ablauf erhalten Sie hier.

3. Krankenversicherung über die OeAD-GmbH

Für Aufenthalte über sechs Monate kann eine Versicherung im Regionalbüro bei der UNIQA abgeschlossen werden. Der monatliche Beitrag wird individuell berechnet (Versicherungstarife ab 61 Euro [Stand Jänner 2021]). Nähere Informationen erhalten Sie in Ihrem zuständigen Regionalbüro.

Kann dem zuständigen Regionalbüro kein wie in Punkt 1, 2 oder 4 beschriebener Krankenversicherungsschutz nachgewiesen werden, erfolgt ein automatischer Abschluss der UNIQA Versicherung über die OeAD-GmbH für die Dauer des Stipendienaufenthalts.

4. Selbst organisierte Reisekrankenversicherung

Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie vor der Einreise eine ab dem Tag der Einreise für die gesamte Aufenthaltsdauer in Österreich gültige Krankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro mit Garantie der Übernahme etwaiger Berge- und Rückführungskosten abschließen. Die Versicherung muss die Behandlungskosten in Österreich direkt tragen und nicht nur im Heimatland gegen Vorlage von Belegen ersetzen.

Den Nachweis über den Abschluss der Reisekrankenversicherung muss der österreichischen Aufenthaltsbehörde (bei Beantragung einer Anmeldebescheinigung) sowie dem zuständigen Regionalbüro vorgelegt werden.